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Wehrli Reto · Nationalrat · 2008-06-04

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-04

Wortprotokoll

Rufen wir uns in gebotener Kürze die Präliminarien dieses Geschäftes in Erinnerung: Es gibt die IV seit 1960. Seit damals hat sie nur ausnahmsweise einen Überschuss erzielt; der Normalfall war ein mehr oder weniger deutliches Minus in der Jahresrechnung. Ungefähre Bilanz bis dato: ein akkumulierter Verlust von 11 Milliarden Franken. Finanziert wird das Ganze indessen nicht von der IV selber, sondern von der AHV, deren Fonds sich sozusagen in Geiselhaft der IV befindet. Die AHV ist übrigens nicht das einzige Opfer der pekuniären IV-Leidensgeschichte: Auch aus anderen Quellen des helvetischen Sozialversicherungssystems sind im Verlauf der Jahre mehrere Milliarden Franken an die IV überwiesen worden - à fonds perdu und selbstverständlich ohne dass damit eine strukturelle Neuausrichtung der IV erreicht worden wäre. Schlimmer noch, eine solche war nicht einmal die Absicht. Und des Schlechten nicht genug: Täglich belasten weitere 5 Millionen Franken das Ergebnis.

Vor diesem Hintergrund ist die Mehrheit der Bundesversammlung mit dem Bundesrat der Ansicht, die IV brauche eine Zusatzfinanzierung. Viele Gründe sprechen dafür, zwei davon stechen hervor:

1. Wir müssen ein Grounding der AHV verhindern. Ein solches steht uns nämlich ins Haus, wenn die IV weiterhin die Liquidität der AHV wegfrisst.

2. So etwas wie ein demografischer Imperativ: die Beachtung einer minimalen Generationengerechtigkeit. Es soll jene Generation, die den Schuldenberg aufgetürmt hat, es sollen wir dafür sorgen, dass er wieder verschwindet. Es wäre angesichts der demografischen Entwicklung unverantwortlich, unseren Nachkommen auch noch diese Bürde zu hinterlassen.

Wo stehen wir nun heute? Wir sind Erstrat und beugen uns heute zum dritten und damit letzten Mal über dieses Geschäft, bevor es allenfalls der Weisheit einer Einigungskonferenz überantwortet wird. Es sind vier Differenzen zur Kleinen Kammer verblieben:

Die erste Frage lautet, ob die befristete Mehrwertsteuererhöhung proportional oder linear erfolgen soll. Der Ständerat [PAGE 751] hat gegenüber seiner ersten Fassung kleine Anpassungen vorgenommen. Sie finden diese auf Seite 3 der Fahne, und die SGK-NR hat sich dieser Version angeschlossen. Auch Ihre vorberatende Kommission hält also dafür, dass eine proportionale Erhöhung vorgenommen wird, und zwar um 0,4 Prozentpunkte beim Normalsatz sowie 0,1 und 0,2 Prozentpunkte beim reduzierten beziehungsweise beim Sondersatz. Die SGK beantragt dies ohne Gegenstimme, nachdem kein anderslautender Antrag vorlag.

Gleiches gilt für die zweite Frage, die gegenseitige Verknüpfung der beiden Teilvorlagen, die der Ständerat bei Ziffer 14 Artikel 130 Absatz 3 der Übergangsbestimmung zur Mehrwertsteuer auf Seite 4 Ihrer Fahne nun dadurch erreicht, dass er die Zuweisung nicht an die IV, sondern an den Ausgleichsfonds der IV festlegt. Auch hier empfiehlt Ihre Kommission ohne Gegenstimme, dem Ständerat zu folgen.

Anders verhält es sich mit der dritten Frage, in der Teilvorlage 2, einer Systemfrage, bei der es darum geht, ob die Zuweisung von 5 Milliarden Franken aus dem AHV-Ausgleichsfonds an den neu zu installierenden IV-Fonds à fonds perdu erfolgen soll - so will es der Ständerat - oder als verzinsliches Darlehen. Hier will Ihre vorberatende Kommission am Beschluss vom 19. März 2008 festhalten; die AHV-Mittel sollen also verzinst werden, und zwar durch den Bund. Auch dieser Beschluss der SGK ist ohne Gegenstimme gefasst worden.

Von untergeordneter Bedeutung bleibt die vierte Frage, bei der es um die Schlussbestimmungen auf Seite 11 der Fahne geht. Die SGK schlägt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen vor, an Ihrer Position festzuhalten. Im Gegensatz zur ständerätlichen Lösung zeichnet sie sich dadurch aus, dass neben einer rein ausgabenseitigen Sanierung explizit auch andere Möglichkeiten angesprochen werden, die der Bundesrat bis spätestens zum 31. Dezember 2010 in seiner Botschaft vorzulegen hat.

Ich ersuche Sie, den Anträgen der SGK zu folgen.