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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2008-06-04

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-04

Wortprotokoll

Die Legislaturplanung ist ja nicht ein absolut verbindliches Instrument, aber man sollte daraus doch immerhin die Absicht und die politische Ausrichtung ablesen können. Man sollte daraus zumindest ablesen können, wohin die Regierung will. [PAGE 760]

Ich befasse mich in meinen Ausführungen mit den Sozialwerken und der Gesundheitspolitik. Ziel 8 in Artikel 9 heisst ja "Sozialwerke sanieren und sichern". Dann gehört zu diesem Bereich Artikel 11 über den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Gesundheitspolitik wird in Artikel 10 abgehandelt.

Die Soziallastquote beträgt in unserem Land unterdessen etwa 30 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Innert zwanzig Jahren ist die Belastung um rund 50 Prozent angestiegen. Wenn man nun der Armutsstudie von Caritas Schweiz Glauben schenken will, sind in unserem Land mindestens 15 Prozent der Leute verarmt. Dann müsste man ja eigentlich zum Schluss kommen: Die schweizerische Sozialpolitik hat trotz grosser Aufwendungen versagt und funktioniert nicht. Solche Studien vermitteln ein falsches Bild. Sie dienen ja vor allem auch dazu, die Tätigkeit der Leute, die dort beschäftigt sind, zu rechtfertigen, obwohl sie eigentlich nur zu einem gewissen Teil notwendig wären. Trotzdem gibt es natürlich immer wieder Gründe, ein an sich funktionierendes System zu überprüfen und nach Bedarf anzupassen.

Dem bundesrätlichen Entwurf ist nicht genau zu entnehmen, wie die sozialpolitischen Ziele zu erreichen sind, welche Massnahmen wirklich beabsichtigt sind, um die genannten Ziele zu erreichen. Das heisst einmal: Soll der aufgrund der Entwicklung und des gegenwärtigen Zustandes drohende Mehrbedarf der Sozialwerke mit Leistungskorrekturen und Anpassungen bei der Anspruchsberechtigung bewältigt werden, oder soll die Abgabenlast erhöht werden? Der Bundesrat bleibt hier die Antwort auf eine wesentliche Frage schuldig.

Die Anträge der Kommission und unsere Minderheitsanträge greifen hier korrigierend ein. Im Ansatz wird damit die Richtung formuliert, welche zur Erreichung des Ziels "Sanierung und Sicherung der Sozialwerke" angestrebt wird. Es ist natürlich nur ein Ansatz, auch weil wesentliche Elemente in der Legislaturplanung gar nicht erwähnt sind. Wenn Sie Ziffer 47 anschauen, dann sehen Sie: Es geht dort um die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Es kommt hier nicht zum Ausdruck, dass in verschiedenen kantonalen Vorsorgeeinrichtungen im Interesse der Versicherten und der Steuerzahler Lösungen gesucht werden müssen. Der Bundesrat hat auch hier eine Vorlage in Vorbereitung, die die Lösung aufzeigt, aber in der Legislaturplanung suchen Sie vergebens danach. Das Problem ist, dass sich einzelne kantonale Pensionskassen in einem desolaten Zustand befinden und weder den berechtigten Versicherten noch den Steuerzahlern, die hier die Mittel aufzubringen haben, klar ist, was für Fehlbeträge diese Kassen aufweisen. Die staatlichen Sozialversicherungen sind ja im Wesentlichen Monopolbetriebe und leiden auch darunter, dass Vergleiche nicht möglich sind. Das ist vor allem problematisch, wenn der Rechtsanspruch nicht klar messbar ist.

An sich würde auch die laufende Überprüfung der Wirksamkeit, der Effizienz und der Rechtmässigkeit der Bezüge in den Sozialversicherungen in dieses Legislaturprogramm gehören; danach sucht man jedoch ebenfalls vergebens. Die Durchsetzung von transparenten Abläufen und den Gesetzen entsprechenden Zielen erhöht die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in unsere Sozialversicherungen. Daran mangelt es; deshalb müsste auch diese Aufgabe in der Legislaturplanung formuliert werden.

Nun noch ein paar Bemerkungen zur Gesundheitspolitik: Der Bundesrat gibt "Kosten eindämmen" und "Gesundheit fördern mit Prävention" als Ziele an. Die Gesundheitspolitik ist ja wahrscheinlich eines der schlimmeren Trauerspiele schweizerischer Politik. Unter dem Titel "Kosteneindämmung" wurde hier im Hause das Krankenversicherungsgesetz diskutiert. Es trat im Jahr 1996 in Kraft; die durchschnittliche jährliche Kostensteigerung aufgrund dieser auf Kosteneindämmung ausgerichteten Vorlage betrug in den vergangenen zwölf Jahren 4 bis 5 Prozent. Die offensichtlichen Systemmängel, die bereits zu Beginn dieser Gesetzgebung angeprangert wurden, bleiben uns zulasten der Prämien- und Steuerzahler in unserem Land immer noch erhalten. Der Bundesrat hat nach wie vor kein sichtbares Konzept gegen diese Entwicklung und schreibt in seinem Legislaturprogramm, er wolle die Kosten eindämmen. Den Strukturerhaltern als Profiteuren im Gesundheitswesen gelingt es immer wieder, die Intransparenz des Systems für sich zu nutzen. Das heisst, in der Realität sind weitere unnötige Leistungen und Fehlinvestitionen zu bezahlen.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zur beabsichtigten Prävention im Gesundheitswesen: Statt konsequent Ordnung zu schaffen, soll nun mit Gesetzen zur Prävention und Gesundheitsförderung ein neues Tummelfeld für Gesundheitsfanatiker eröffnet werden. Wir bitten Sie, dieser Entwicklung mit der Zustimmung zu unseren Anträgen einen Riegel vorzuschieben. Man soll die bestehenden, an Vielfalt kaum zu überbietenden Massnahmen bezüglich Prävention im Gesundheitswesen nun einmal koordinieren und damit die Wirksamkeit der Prävention in unserem Land verbessern.