Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-12-04
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-04
Wortprotokoll
Wohl kein anderer Preis ist in der Schweiz derart zum Politikum verkommen wie der Mietzins. Die Kosten für das Wohnen werfen in einem Land mit zwei Dritteln Mieterinnen und Mietern immer wieder hohe Wellen, obschon der Anteil an den Einkommen der Haushalte, der für die Miete ausgegeben werden muss, seit dem Zweiten Weltkrieg massiv zurückgegangen ist. Das Angebot an Wohnraum in der Schweiz ist im weltweiten Vergleich hervorragend, das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt, und seit bald zehn Jahren spielt der Markt dank relativ hoher Leerwohnungsbestände sehr gut. Die Mieten für Neuwohnungen sind sogar um rund ein Drittel zurückgegangen.
Insbesondere für die Mieterseite besteht derzeit also eigentlich kein Grund für eine Auseinandersetzung um die richtige Miete. Der Anstoss für eine Liberalisierung des Mietrechtes kam denn auch vor bereits acht Jahren von bürgerlicher Seite. Die 1993 eingereichten Vorstösse zur Vereinfachung des Mietrechtes wurden damals vom Nationalrat unterstützt, die Motion Baumberger fand in beiden Räten Zustimmung. Den Mietervertreterinnen und -vertretern in der Kommission für Rechtsfragen gelang es damals, die Absicht von mehr Marktnähe bei den Revisionsvorschlägen ins Gegenteil zu verkehren und die Vorstösse ganz eigentlich abzuschiessen. Die Motion Baumberger ist seither - obschon überwiesen - blockiert.
Zwischenzeitlich hat der Mieterverband jedoch seine Volksinitiative mit dem verfänglichen Titel "Ja zu fairen Mieten" lanciert und 1997 eingereicht. Damit hat er das Thema wieder einmal auf die politische Bühne gebracht, obwohl gerade von Mieterseite dazu eigentlich kein Anlass mehr bestanden hätte; denn Umfragen bei Mietern zeigen eine sehr hohe prozentuale Zufriedenheit mit der Wohnsituation. Die 18 Milliarden Franken, die die Vermieter gemäss Frau Thanei ungerechtfertigterweise einkassiert haben sollen, gehören in den Bereich der "Samichlausgeschichten".
Die vom Mieterverband angestrebte Verschärfung des Mieterschutzes ist daher nicht nur nicht nötig, sie ist sogar höchst fragwürdig. Der in der Initiative geforderte geglättete Hypothekarzins ist ein Unding und ökonomisch völlig falsch.
Die Initiative will ferner den Kündigungsschutz massiv ausbauen. Die Vertragsfreiheit des Vermieters würde derart eingeengt, dass von einer Verletzung der Kerngehalte der Eigentumsgarantie und der Handels- und Gewerbefreiheit ausgegangen werden müsste. Selbst der Bundesrat hat erkannt, dass dadurch die Eigentümerrechte der Vermieter in unzulässiger Weise eingeschränkt würden.
Konsequenterweise hätte er also die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung bringen müssen. Das hat er leider nicht getan. Um angebliche Mängel im heutigen Mietrecht zu beheben, hat der Bundesrat der Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser Gegenvorschlag kommt den Anliegen der Mieter in wesentlichen Punkten entgegen. Mit der [PAGE 1370] vollständigen Entkoppelung von Hypothekar- und Mietzinsen geht er sogar weiter als die Volksinitiative.
In ersten Reaktionen waren die Mieter mit dem Bundesrat zufriedener als die Vermieter. Das müsse bei einem Gegenvorschlag zu einer Mieter-Initiative so sein, wird Herr Bundesrat Couchepin im "Bund" vom 16. September 1999 dazu zitiert. Diese Aussage belegt, dass der Bundesrat - entgegen seiner Behauptung - bei seinem Gegenvorschlag gar keine Verteilungsneutralität angestrebt hatte. Damit war auch klar, dass die Vermieterseite berechtigterweise versuchen würde, diese Neutralität im Rahmen der Beratungen in der Kommission für Rechtsfragen wiederherzustellen.
Als Kernstück des Gegenvorschlages wird der orts- und quartierübliche Mietzins für Wohnräume neu über eine statistisch ermittelte "Vergleichsmiete" definiert. Gemäss Entwurf des Bundesrates können Mietzinse auch dem Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden - allerdings nur zu 80 Prozent.
Wie präsentiert sich die Vorlage nun nach der Beratung in der Kommission? Die grosse Skepsis der Vertreter der bürgerlichen Parteien gegenüber einem System der landesweit und staatlich erhobenen Vergleichsmieten konnte nur teilweise ausgeräumt werden. Deshalb beantragt die Kommissionsmehrheit, dass in Artikel 269 Absatz 4 OR zusätzliche Eckwerte des Systems - wie die Datenerhebung und -verwaltung, die einheitliche Erfassung der massgebenden Fläche und der Nebenkosten - zu regeln sind. Der derzeitige Wohnungsmarkt ist ja alles andere als frei. Nur gerade bei Neuwohnungen spielt der Markt. Aufgrund des geltenden Mietrechtes sind alle bestehenden Mietverhältnisse dem freien Markt teilweise entzogen. Je länger das Mietverhältnis besteht, desto mehr ist es dem Markt entzogen.
Wenn Luxus- und Grosswohnungen nicht in die Statistik einfliessen, so ist es richtig, dass neben den mit Steuergeldern verbilligten Wohnungen auch andere Genossenschaftswohnungen und solche, die der öffentlichen Hand gehören, nicht einbezogen werden. Die paar hundert Millionen Franken Verluste aus dem Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz, für die das Parlament 1999 einen ersten Kredit von 240 Millionen Franken bewilligte, sind fast ausnahmslos in vom Bund geförderten oder verbürgten Genossenschaften entstanden. Dies nicht zuletzt, weil die Mieten zu tief angesetzt waren und keine Reserven gebildet worden sind. Aus diesen Gründen ist es richtig, dass diese Wohnungen nicht berücksichtigt werden.
Bei der Anpassung der Mieten an den Landesindex der Konsumentenpreise geht die Kommissionsmehrheit weiter als der Bundesrat und beantragt eine Überwälzung der Steigerung zu 100 Prozent. Eine hundertprozentige Überwälzung gibt es in praktisch allen Bereichen, in denen mit diesem Index gearbeitet wird. Es war übrigens der Bundesrat, der 1996 die Überwälzung der Teuerung von 80 auf 100 Prozent anhob. Er hat damals wohl gute Gründe dafür gehabt. Für eine solche Anhebung sprach nicht zuletzt der Umstand, dass die Überwälzung von nur 80 Prozent praktisch nicht angewendet wurde. Daran hat sich nichts geändert.
Ich frage den Bundesrat deshalb an, ob er wieder auf 80 Prozent zurückgehen will, damit im revidierten Mietrecht von der an sich sinnvollen Indexlösung nicht Gebrauch gemacht wird. In der "NZZ" vom 10. August 1999 sind die Autoren Graf und Sager dieser Frage nachgegangen und zu folgenden Schlüssen gekommen: "Bei einem Überangebot an Wohnungen führen die Marktkräfte, wenn auch langsam, zu sinkenden Mieten, wie dies im höheren Preissegment im letzten Jahrzehnt der Fall war. Bei Wohnungsmangel sind Erhöhungen aber nur im Rahmen des Mietrechtes möglich. In der Vergangenheit dienten Hypothekarzinserhöhungen als Ventil für die Kostenmiete, um Marktungleichgewichte zu beheben. Bei einer Indexierung zu 80 Prozent entfällt dieses Ventil, womit bei starkem Nachfragewachstum eine permanente Unterversorgung an Wohnungen riskiert wird."
Das sagen die Experten, und ich frage Herrn Bundesrat Couchepin, ob er das will. Weiter schreiben die Autoren: "Für die nächsten zwanzig Jahre rechnen wir aufgrund des schwachen Wachstums der Zahl der Haushalte allerdings damit, dass die Realmieten nur wenig zulegen werden", und weiter: "Eine Indexierung zu 100 Prozent dürfte voraussichtlich kein Ungleichgewicht bewirken. Ein Satz von 80 Prozent hingegen ist aufgrund unserer Schätzung nicht gerechtfertigt, da er zu Wohnungsmangel führen, die Renovationstätigkeit gefährden und letztlich den Mietern schaden könnte." Klarer kann das wohl nicht gesagt werden.
Zur Frage der Bandbreite für missbräuchliche Mietzinse: Im Verlauf der Kommissionsarbeit ist die Toleranzgrenze zwischen zulässigen und missbräuchlichen Mieten in verschiedensten Versionen diskutiert worden. In der Botschaft beträgt sie 15 Prozent, in Alternativversionen der Verwaltung lag sie dann zwischen 20 und 10 Prozent und einmal zwischen 10 und 15 Prozent. Vermutlich tun wir gut daran, diese Grenze bei 20 Prozent festzulegen.
Wenn beispielsweise nur 2 Prozent aller Mietverhältnisse ausserhalb der vorgesehenen Bandbreite für die Nichtmissbräuchlichkeit liegen, sind das 50 000 Mietverhältnisse, die plötzlich angefochten werden könnten.
In Artikel 269 Absatz 4 geht es um die wichtige Frage, ob der Bundesrat oder das Parlament für die Verordnung zuständig sein soll, insbesondere im Zusammenhang mit dem Vergleichsmietesystem.
Die statistische Vergleichsmiete ist das Kernstück dieser Revision. Auch die Mieterseite hat nun bemerkt, dass die Dynamik dieses Systems eine gewisse Gefahr darstellt und dass deshalb für die Mieterseite erst recht Grund besteht, sich den Einfluss auf die Verordnung mindestens über ein Mitspracherecht zu sichern.
Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, dass wir es im Mietrecht mit einer Missbrauchsgesetzgebung zu tun haben. Nicht die Regelung des Anwendungsfalles, sondern die Verhinderung von Missbräuchen muss im Zentrum stehen. Das den Vergleichsmieten zugrunde liegende Motto muss heissen: Was gebräuchlich ist, ist nicht missbräuchlich. Der Mieterschutz im Sinne der Missbrauchsverhinderung ist unbestritten und muss unabhängig davon, wie wir das Mietzinssystem im Detail regeln, gewährleistet werden.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates kommt den Zielen der Vereinfachung und der Transparenz allerdings noch zu wenig nahe. Das können und sollten wir im Rahmen dieser Debatte noch korrigieren.
Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Sie lehnt die Mieterinitiative "Ja zu fairen Mieten" einstimmig ab. Sie unterstützt die Anträge der Mehrheit der Kommission gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf, und sie unterstützt mit grosser Mehrheit auch die Minderheitsanträge von bürgerlicher Seite.
Ich bitte Sie, diesen Empfehlungen ebenfalls zu folgen.