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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2008-06-04

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2008-06-04

Wortprotokoll

Warum möchten wir die Fachärzte und -ärztinnen für Allgemeinmedizin jetzt vom Zulassungsstopp befreien? Die Allgemeinmediziner sind die Kerngruppe der Grundversorger. Sie leisten den grössten Teil einer kosteneffizienten Grundversorgung in der Schweiz. Sie sind es, die es noch immer gewohnt sind, Familien über mehrere Generationen hinweg zu betreuen, die wissen, dass neben Herz-, Gelenk- oder Magenproblemen auch noch der ganze Mensch zu beachten ist. Sie wissen, dass man nur mit einer integralen Beurteilung, mit dem Blick durch ein Weitwinkelobjektiv, wirklich heilen kann. Ärztlich gesehen ist es wahrscheinlich das Vertrauen, das Patienten und Patientinnen dazu bewegt, auf teure Doppelbehandlungen zu verzichten, und die Erkenntnis ermöglicht, dass Maximalmedizin nicht immer die optimale Medizin ist.

Es ist auch die Gruppe der Grundversorger und Allgemeinmedizinerinnen, die erkannt haben, dass die Zeichen der Zeit neu gesetzt werden müssen, die beim Generationenwechsel zunehmend in Gruppenpraxen gehen, um ihre Infrastrukturkosten zu optimieren, die sich zunehmend an Managed-Care-Netzwerken mit Kostenbeteiligung beteiligen und bereit sind, Budgetverantwortung zu tragen.

Gerade diese Hausärztinnen und Hausärzte, von denen der grösste Teil den Facharzttitel FMH für Allgemeinmedizin trägt, drohen zur Mangelware zu werden. Diese Spezialisierung ist bei jungen Ärzten nicht mehr gefragt. Zu viele Hürden müssen sie überwinden, und eine wichtige Hürde ist der Zulassungsstopp.

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Der zukünftige Mangel an Hausärzten ist nicht allein ein Problem der Schweiz, es ist auch ein Problem unserer Nachbarländer, notabene auch Deutschlands. Auch wenn aktuell die Nachfrage nach Hausärztinnen und Hausärzten erst auf dem Land das Angebot übersteigt, haben wir einen wichtigen Konsens, nämlich den, dass in der Ausbildung zur Praxistätigkeit weniger Spezialistinnen und mehr Grundversorger gefragt sind. Wenn es uns also ernst ist mit diesem Anliegen, dann müssen wir auch etwas dafür tun, dass dieser "shift" passiert, und zwar besser jetzt als später. Ich erinnere Sie daran: In der letzten Beratung in der Kommission scheiterte das Anliegen, Grundversorger vom Zulassungsstopp zu befreien, nur am Stichentscheid des Kommissionspräsidenten. Auch im Ständerat zeigte man Übereinstimmung darin, dass eine Verschiebung weg vom Spezialisten und hin zum Grundversorger erwünscht ist. In der Diskussion scheiterte das konkrete Anliegen jeweils an Differenzen bei der Frage, was denn alles Grundversorger seien.

Mit meinem Minderheitsantrag habe ich den Begriff Grundversorger bewusst auf die kleinste Schnittmenge reduziert: "Fachärzte und Fachärztinnen für Allgemeinmedizin FMH". Denn dieser Begriff ist wirklich konzis, und diese Ärztinnen und Ärzte besitzen genau jenen Facharzttitel, den wir unterstützen wollen und bei dem wir für günstige Rahmenbedingungen sorgen müssen. Natürlich gibt es auch Spezialisten - etwa in der inneren Medizin oder Kinderärzte -, die in der Grundversorgung arbeiten. Es gibt auch praktizierende Ärztinnen ohne anerkannten FMH-Titel. Die sind aber in der Praxis und sind von diesem Entscheid nicht betroffen.

Herr Bundesrat Couchepin hat wiederholt gesagt, dass die Kantone bereits jetzt die Möglichkeit haben, Grundversorgerpraxen vom Zulassungsstopp auszunehmen, wenn in diesem Bereich eine Unterversorgung nachgewiesen ist. Das stimmt. Es geschieht aber auf einer individuellen Ebene. Dass für Grundversorger zum Zeitpunkt der gewünschten Praxiseröffnung in Einzelfällen vielleicht eine Ausnahme gemacht wird, macht es für junge Ärztinnen und Ärzte aber bei Weitem noch nicht attraktiv, sich für die Grundversorgung zu entscheiden. Damit dies der Fall ist, braucht es ein eindeutiges Signal und die Sicherheit, dass nicht ein Berufsausübungsverbot auf sie wartet. Genau das ist es nämlich, was der Zulassungsstopp für die Hausarztmedizin bedeutet. Diese Ärztinnen und Ärzte gehören eben in die Praxis und nicht ins Spital.

Wenn wir den unseligen Praxisstopp einmal mehr mit einem dringlichen Bundesbeschluss verlängern, ohne dass neue Fakten dazukommen, ohne dass wir uns einen kleinen Schritt in die gewünschte Richtung bewegen, sind wir nicht glaubwürdig. Stimmen Sie deshalb dem Minderheitsantrag zu, und befreien Sie die Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin FMH vom Zulassungsstopp!