Schenker Silvia · Nationalrat · 2008-06-05
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-05
Wortprotokoll
Der Erfolg einer Behandlung hängt nicht ausschliesslich, aber auch davon ab, ob sich Arzt oder Ärztin und Patient oder Patientin verständigen können. Wer eine ärztliche Behandlung durchführen lässt, muss sein Einverständnis dazu geben. Wer Medikamente einnehmen muss oder soll, sollte verstehen, wie er sie einzunehmen hat. Damit es zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten nicht zu Verständigungsproblemen kommt, muss unter Umständen ein Dolmetscherdienst hinzugezogen werden. Dolmetscher haben in solchen Situationen oft nicht nur den Auftrag, das Gesagte zu übersetzen, sondern es braucht je nach Situation auch noch eine kulturelle Übersetzung.
Was in der Rechtsprechung selbstverständlich ist, nämlich dass da, wo Dolmetscherdienste notwendig sind, diese auch [PAGE 794] finanziert werden, gilt nicht für das Gesundheitswesen. Zwar anerkennt der Allgemeine Teil des Sozialversicherungsgesetzes den Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Finanzierung von Dolmetscherdiensten ist jedoch nicht geregelt. Weder das KVG noch kantonale Gesundheitsgesetze halten fest, wer für die Finanzierung von Dolmetscherdiensten zuständig ist. Die FMH und die Gesundheitsdirektorenkonferenz erkennen in dieser Frage Handlungsbedarf. Zum gleichen Schluss kam eine Expertengruppe von H+ und des Bundesamtes für Gesundheit. Frau Menétrey-Savary regt mit ihrer parlamentarischen Initiative an, es sei im KVG eine Bestimmung einzufügen, welche die Frage der Kostenübernahme von Dolmetscherdiensten regeln soll.
Die SGK des Nationalrates ist an der Sitzung vom 13. September 2007 mit 12 zu 11 Stimmen zum Entscheid gekommen, dieser parlamentarischen Initiative sei Folge zu geben. Die Kommission des Ständerates ist zu einem anderen Schluss gekommen und hat die Initiative mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt. Nun ist es an Ihnen zu entscheiden.
In der Kommission wurden Befürchtungen geäussert, die meiner Meinung nach jeder Grundlage entbehren. Es wurde befürchtet, dass nach Annahme und Umsetzung der Initiative bei jeder Arztvisite im Spital ein Dolmetscher hinzugezogen würde und dies einerseits zu hohen Kosten und andererseits zu Ineffizienz führen würde. Ich kann Ihnen versichern, dass der Spitalalltag und auch der Alltag in einer Arztpraxis dies nicht erlauben würden. Alle Beteiligten sind darauf angewiesen, dass Diagnose und Behandlung rasch und unkompliziert durchgeführt werden. Dolmetscherdienste würden dann, und nur dann, beigezogen, wenn anders keine Verständigung möglich wäre. Es kann also nicht die Rede von immensen zusätzlichen Kosten und grossem zusätzlichen Aufwand sein. Im Gegenteil: Eine gute Verständigung zwischen Ärztin und Patient ermöglicht eine sichere und effiziente Versorgung.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.