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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-12-04

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-12-04

Wortprotokoll

Wenn Sie erlauben, werde ich jetzt noch die entsprechende Antwort des Bundesrates vortragen.

Das BFF trägt der Situation von kranken und behinderten Personen, für welche in Kosovo keine Behandlungsmöglichkeiten vorhanden sind, im Rahmen der Einzelfallprüfung Rechnung. Seit 1993 hat das BFF in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) die Möglichkeit, Medizinalfälle umfassend zu prüfen.

Das BFF hat insbesondere mit Unterstützung der FMH einen Bericht für Asylbewerber behandelnde Ärzte ausgearbeitet, der dem BFF als Grundlage für die Beurteilung eines Medizinalfalles dient. Die FMH hat darüber hinaus zuhanden des BFF eine Liste von Gutachtern erstellt, auf welche das BFF in Zweifelsfällen zurückgreifen kann. Bestehen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Gesuchstellers, weil z. B. die Aussagen vor den Asylbehörden mit denjenigen beim Arzt nicht übereinstimmen, holt das BFF in der Regel ein Gutachten ein. Im Weiteren verfügt das BFF eine vorläufige Aufnahme, wenn eine lebenserhaltende Behandlungsmöglichkeit im Herkunftsland nicht sichergestellt ist oder ein schweres Trauma dort nicht behandelt werden kann.

Gerade in Kosovo verfügt das BFF über umfangreiche Quellen zur Abklärung der medizinischen Versorgungslage: das Kosovo Information Project, der BFF-Attaché vor Ort, die Internationale Organisation für Migration usw. Wird festgestellt, dass die Behandlung innert einer bestimmten Frist in der Schweiz abgeschlossen werden kann, gewährt das BFF eine Fristerstreckung. Im Hinblick auf die Wegweisung kann einer abgewiesenen erkrankten Person sodann medizinische Rückkehrhilfe gewährt werden, damit sie sich die benötigten Medikamente im notwendigen Umfang beschaffen oder sich in ihrem Heimatstaat behandeln lassen kann.