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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2008-06-05

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-05

Wortprotokoll

Die entscheidende Auseinandersetzung in dieser Debatte läuft nicht zwischen der Mehrheit und den beiden Minderheiten, sondern sie läuft zwischen der Minderheit II auf der einen Seite und der Minderheit I oder der Mehrheit auf der anderen Seite. Die Ausgangslage bei der Frage des Systemwechsels ist also folgende: Minderheit II oder eine der beiden anderen zur Diskussion stehenden Varianten.

Ich vertrete hier die Minderheit I. Es geht darum, dass wir hier sehr präzise unterscheiden und von dem reden, worum es wirklich geht. Wir müssen zwischen dem Schutz eines Patentes und dem Schutz des Verkäufers eines patentierten Produktes vor anderen Verkäufern des gleichen Produkts unterscheiden. Es geht um Patentschutz, und es geht um Wettbewerb, also um Preisbildung. Der Patentschutz wird [PAGE 783] durch diese Vorlage in keiner Art und Weise tangiert und schon gar nicht ausgehöhlt, wie das Herr Spuhler gesagt hat. Das sagt ja schon der Begriff "patentgeschützte Güter": Wir regulieren hier patentgeschützte Güter und nicht den Entzug des Patentschutzes. Der Schutz des geistigen Eigentums bleibt erhalten, der Schutz der Erfindung bleibt erhalten, der Systemwechsel hat mit dem Forschungsstandort Schweiz nichts zu tun. Ich zitiere noch einmal das, was ich vorher Herrn Spuhler vorgelegt habe. Die Quintessenz der Studie, die in Auftrag gegeben wurde, ist ganz klar: "Ein Regimewechsel tangiert die für den Forschungsstandort wichtigen Faktoren nicht." Damit ist für uns dieser Aspekt erledigt - Patentschutz intakt, Forschungsstandort geschützt!

Es geht also nicht darum, sondern um Wettbewerb oder, präziser, um folgende Frage: Darf ein patentgeschütztes Produkt, das nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Ländern auf den Markt gebracht worden ist, aus den anderen Ländern in die Schweiz zurückimportiert werden, oder darf es das nicht?

Das ist eine auf den ersten Blick vollkommen sinnlose Frage; die Frage bekommt aber dann ihren Sinn, wenn wir wissen, dass diese Ware im Ausland zu viel tieferen Preisen auf den Markt gebracht worden ist als in der Schweiz. Sie wird dort billiger angeboten als bei uns. Es geht genau um dieses Preisgefälle zwischen dem Ausland und dem Inland. Soll es erlaubt sein, dieses Preisgefälle dadurch auszunützen, dass man eine exportierte Ware wieder importiert und dann hier im Land so Konkurrenz erzeugt? Mit anderen Worten: Wir reden hier nicht von Patentschutz, sondern von Preisschutz; wir reden hier nicht von Patentschutz, sondern vom Schutz eines Vertriebsmonopols; wir reden hier vom Wettbewerbsverbot, das zurzeit herrscht.

Die sozialdemokratische Fraktion, die hier die Minderheit I eingebracht hat, ist für den Patentschutz, aber wir sind eben auch für Wettbewerb. Wir möchten, dass die patentgeschützten Güter genau gleich behandelt werden wie Güter ohne Patentschutz, wie Güter mit einem Patent von untergeordneter Bedeutung, wie das in Absatz 4 des Artikels 9a geregelt wird, oder wie landwirtschaftliche Produktionsmittel. Bei all diesen anderen Kategorien von Gütern haben wir nämlich die Zulassung von Parallelimporten und gibt es die gewerbsmässige Einfuhr von Produkten, die vorher exportiert worden sind. Der Grund, warum wir dafür sind, sind die Preissenkungen, die dadurch ausgelöst werden. Wir haben das jetzt mit der Landwirtschaft erlebt. In der Landwirtschaft haben wir Preissenkungen zwischen 10 und 20 Prozent auf den nun erlaubten Importen von Produktionsmitteln. Das ist nicht wenig. Wir reden hier von anderen Gütern, z. B. von Medikamenten, Computern, Fahrzeugen, Uhren, Küchengeräten oder Unterhaltungselektronik, also von nicht unwichtigen Gütern. Um diese Güter geht es hier in erster Linie.

Die Studie des Bundesrates zeigt das Preissenkungspotenzial. Es liegt bei den Medikamenten zwischen 25 und 40 Prozent und bei den anderen patentierten Konsumgütern bei 30 Prozent. Das ist ein erhebliches Preissenkungspotenzial. Der Systemwechsel erlaubt es uns, dieses Potenzial auszuschöpfen, und das sind immerhin 150 bis 500 Millionen Franken pro Jahr.

Noch ein letztes Wort: Wir sind für die internationale, in zweiter Linie für die euroregionale Erschöpfung. Das hat drei Gründe: Erstens ist das Preissenkungspotenzial grösser; zweitens gleichen wir an das an, was wir beim Urheber- und Markenrecht auch schon eingeführt haben; drittens sind wir völkerrechtlich ganz auf der sicheren Seite.

Das ist der Grund, warum wir Sie bitten, der Minderheit I oder - wenn das nicht gelingt - der Mehrheit zuzustimmen.