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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-12-05

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-05

Wortprotokoll

"Wo sind im neuen System die Marktelemente?", muss man sich fragen - und sie wirklich suchen. Ein minimales Marktelement liegt, wenn man die Systemänderung einführt, in der vorgesehenen Möglichkeit von 20 Prozent Aufschlagspotenzial erstmals nach vier Jahren, und dann in diesem Rhythmus weiter. Ein eigentlicher Spielraum ergibt sich allerdings nur bei geringer Teuerung. Wenn diese innerhalb von vier Jahren also erheblich unter 20 Prozent bleibt, dann kann man nach vier Jahren auf diese 20 Prozent angleichen - nach der Fassung der Kommission ist das dem Vermieter möglich, sofern der Wohnungsmarkt dies zulässt. Und es muss ja zuerst möglich sein, das am Markt durchzusetzen. Das ist jedoch keinesfalls sicher und bei genügender Wohnraumversorgung sogar eher unwahrscheinlich - wie Studien schon gezeigt haben.

Bei Mieten, die, aus welchen Gründen auch immer, weit unter dem Marktniveau liegen, ist dies überhaupt der einzige Spielraum, der dem Vermieter bleibt, um sich alle vier Jahre dem Markt schrittchenweise etwas anzunähern. Wenn diese Möglichkeit nicht mehr besteht, man ihm diesen Spielraum nicht mehr geben würde, wäre der Vermieter fast gezwungen, dem Mieter zu kündigen, wenn er seine Mieten auf das Marktniveau anheben will.

Die vorgesehene Kappungsgrenze bei 20 Prozent Aufschlagspotenzial nach vier Jahren dient tatsächlich dem Vertrauensschutz des Mieters und müsste eigentlich umgekehrt auch für den Vermieter in dem Sinne gelten, dass der Mieter einen einmal akzeptierten Mietpreis auch erst frühestens vier Jahre nach Abschluss des Mietvertrages anfechten könnte. Auf jeden Fall ist die neue Formulierung von Artikel 269d, die innerhalb des Vierjahreszyklus die Überwälzung der Teuerung zulässt, der ursprünglichen Formulierung des Bundesrates eindeutig und richtigerweise vorzuziehen - was die Kommissionsmehrheit immerhin auch im Einverständnis mit der Verwaltung beschlossen hat. Es ist auch falsch, wenn in der "SonntagsZeitung" beispielsweise von einer Kumulierung der beiden Rechnungsmodelle gesprochen wird. Das stimmt nicht. Die obere Grenze liegt bei 20 Prozent nach vier Jahren. Auch für den Mieter ist es wahrscheinlich verträglicher, wenn mögliche Aufschläge in kleinen Schritten erfolgen, als dann auf einmal um diese 20 Prozent.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bei der Fassung der Kommissionsmehrheit zu bleiben.