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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2008-06-09

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-09

Wortprotokoll

Die Diskussion über Entwicklungszusammenarbeit verirrt sich immer wieder einmal zur Grundsatzfrage nach ihrem Sinn, ob man überhaupt Entwicklungshilfe leisten soll. Das Votum Mörgeli war wieder einmal ein solches Beispiel. Aber wir müssen diese Frage gar nicht mehr stellen, weil sie längst durch Artikel 54 der Bundesverfassung beantwortet ist. Dieser Artikel verpflichtet uns zur Entwicklungszusammenarbeit. Er legt sogar präzise die strategischen Leitlinien fest, nach denen wir handeln müssen, nämlich Not und Armut in der Welt zu lindern, die Menschenrechte zu achten, die Demokratie zu fördern, das friedliche Zusammenleben der Völker zu fördern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Das sind die Ziele, die die Bundesverfassung vorgibt.

Die Fragen, die sich uns hier stellen, sind also nur noch: Wie leisten wir Entwicklungszusammenarbeit? Wie viel Geld setzen wir dafür ein? Hinsichtlich der Frage des Wie ist die SP einverstanden mit den Grundsätzen des Bundesrates, nämlich Schwerpunkte sowohl regionaler als auch thematischer Art zu bilden, sowohl mit anderen Geberländern als auch mit den Empfängerländern Kooperationen einzugehen und ein vernünftiges Verhältnis zwischen bilateraler und multilateraler Entwicklungszusammenarbeit anzustreben. Was diesen letzten Punkt betrifft, sind wir der Auffassung, dass sich das Gewicht in den letzten Jahren etwas zu sehr zugunsten der multilateralen Zusammenarbeit verschoben hat. Wir unterstützen daher die Korrektur, die die Kommission beantragt, d. h. neu ein Verhältnis von 60 Prozent für bilaterale und 40 Prozent für multilaterale Entwicklungszusammenarbeit.

Die Qualität der Entwicklungszusammenarbeit ist dann gut, wenn sie vor Ort im Sinne der Zielsetzung wirksam ist. Die Schweiz hat einen guten bis sehr guten Ruf bezüglich ihrer Projekte und Programme, die von der Deza oder vom Seco durchgeführt werden. Die Frage, die sich uns hier stellen sollte, ist die Frage nach der Qualität unserer Arbeit. Wie gut ist eigentlich die Entwicklungspolitik, die der Bundesrat und das Parlament leisten? Ich möchte diese Frage an einem ganz konkreten Aspekt, nämlich demjenigen der Kohärenz, beleuchten, weil wir hier doch einige kritische Bemerkungen machen müssen. Kohärenz heisst, dass die Entwicklungszusammenarbeit im engeren Sinn gut auf andere Politiken abgestimmt ist, die auch Entwicklungszusammenarbeit beinhalten, z. B. das Agrarabkommen der WTO. Wenn es da nicht gelingt, die Agrarsubventionen des Nordens zu streichen, mit denen die Landwirtschaft des Südens kaputtgemacht wird, dann kann man ziemlich viel klassische Entwicklungszusammenarbeit machen und verliert die Wirkung hundertprozentig.

Als Präsident des Schweizerischen Arbeiterhilfswerks - damit ist auch meine Interessenbindung offengelegt - weiss ich, dass die öffentliche Hand in der Schweiz im grossen Stil ein Beschaffungswesen pflegt, das überhaupt nicht Rücksicht auf die Produktionsbedingungen in den Herkunftsländern nimmt. Damit sehen wir, dass wir dort auch eine Aufgabe vor uns haben.

In Bezug auf die Finanzflüsse zwischen den Entwicklungsländern und der Schweiz zitiere ich etwas aus einem Deza-Papier: "Seit 2002 fliesst mehr privates Kapital in die Schweiz zurück als der schwarze Kontinent an Hilfe erhält ... Überhaupt fallen die Nettofinanzströme zwischen den Entwicklungsländern und der Schweiz meist zugunsten der Schweiz aus." Das darf nicht sein. Wenn wir eine Finanz-, eine Steuerpolitik betreiben, die ein solches Resultat zeitigt, dann machen wir etwas falsch. Es ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben, denn es ist offenkundig, dass hier massenhaft Kapitalflucht und Steuerhinterziehung geschieht. Wir brauchen ein Zinsbesteuerungsabkommen mit den Entwicklungsländern, wie wir es mit der Europäischen Union auch haben.

Die Frage, wie viel Geld wir einsetzen sollen, werden wir morgen diskutieren. Im Einzelnen hat Herr Kollege Sommaruga dazu schon gesprochen. Wir unterstützen die Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission, die ein schrittweises Anheben auf 0,5, dann auf 0,6 und schliesslich auf 0,7 Prozente des Bruttonationaleinkommens anstrebt. Alles andere ist des reichsten Landes der Welt unwürdig.

Ich bitte Sie, morgen in diesem Sinn zu stimmen.