Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-09
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-09
Wortprotokoll
Einbürgerungsbehörden der Kantone und Gemeinden haben im Rahmen des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens nicht nur die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes, sondern auch allfällige kantonale und kommunale Integrationskriterien zu prüfen. Allfällige Unterschiede bei den Standards sind daher in unserem dreistufigen Einbürgerungssystem begründet. Eine völlige Vereinheitlichung der Praxis in den Kantonen ist nicht möglich und würde unserem föderalistischen Gedanken widersprechen. Das Bundesamt für Migration hat in einem Rundschreiben an die zuständigen kantonalen Stellen präzisiert, dass anlässlich der Prüfung der Eingliederung in die schweizerischen Verhältnisse insbesondere die aktuelle Arbeitstätigkeit, die zurzeit besuchten Schulen oder Ausbildungsstätten sowie die Kontakte zur schweizerischen Bevölkerung zu überprüfen sind. Auch die Kenntnisse einer Landessprache müssen abgeklärt werden.
Der Bundesrat erachtet es als denkbar und sinnvoll, dass der Begriff der Integration zu einem späteren Zeitpunkt noch präzisiert wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bund gemäss der geltenden Verfassung nur Mindestgrundsätze erlassen kann.