Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-06-09
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-06-09
Wortprotokoll
In der Botschaft des Bundesrates an das Parlament vom 1. Oktober 2004 zur Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung dieser Abkommen - das Ganze nannte man Bilaterale II -, wurde unter dem Titel "Auswirkungen im Bereich Grenzkontrollen" geschrieben, dass Flughäfen für Flüge nach und von einer Destination ausserhalb des Schengener Raumes als Schengener Aussengrenze gelten. Das Schengener Durchführungsübereinkommen schreibt vor, dass auf den Flughäfen Passagiere aus Schengen-Staaten von denjenigen aus Drittstaaten zu trennen sind, damit der freie Grenzübertritt sichergestellt ist beziehungsweise verstärkte Personenkontrollen durchgeführt werden können. Durch geeignete bauliche und andere Massnahmen ist für die Trennung der Passagierströme zu sorgen, wobei die Umsetzung in enger Zusammenarbeit zwischen den Flugplatzhaltern und dem Kanton oder den Kantonen erfolgt. Den Flugplatzhaltern der drei interkontinentalen Flughäfen war damals bekannt, dass mit der Assoziierung der Schweiz an Schengen Umbaukosten und damit Investitionen auf den Schweizer Flughäfen auf sie zukommen würden. Der Flughafen Zürich ging gemäss eigenen Annahmen damals von Kosten in zweistelliger Millionenhöhe für diese Investitionen aus.
Mit dem Schengen-Assoziierungsabkommen entscheidet die Schweiz über die Übernahme allfälliger Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes. Im Schengen-Raum, der den freien Personenverkehr kennt, spielen die Kontrolle und die Überwachung der Aussengrenzen zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger und für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung eine wichtige Rolle. Die EU hat mit der Schaffung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Aussengrenzen - abgekürzt heisst sie Frontex und ist eine Folge des Durchführungsabkommens -, aber auch mit dem Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke begonnen, die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Kontrolle der Aussengrenzen zu koordinieren und zu unterstützen. Frontex unterstützt die Mitgliedstaaten zum Beispiel bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten, führt Risikoanalysen durch und hilft bei der Organisation von gemeinsamen Rückführungsaktionen. Solche Ausbildungen sind im Übrigen für uns nicht neu; wir betreiben sie schon seit Jahren. Bei der Bildung von Soforteinsatzteams entsenden die Mitgliedstaaten von der Agentur gewünschte Experten für gemeinsame Soforteinsätze. Der Entsendestaat kann frei über die Auswahl der Experten und die Dauer ihres Einsatzes bestimmen.
Mit Botschaft vom 13. Februar 2008 hat der Bundesrat dem Parlament die Übernahme der Frontex- und zusätzlich der Rabit-Verordnung beantragt. Der Bundesrat hat das Parlament in dieser Botschaft ausführlich über die Bedeutung und die Auswirkungen der Grenzschutzagentur und der Soforteinsatzteams informiert. Der Ständerat hat im Übrigen dieser Frontex-Vorlage in dieser Session, am 28. Mai 2008, einstimmig zugestimmt. Die entsprechende finanzielle Beteiligung wird derzeit auf 2,3 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Wir werden es also immer mit kleinen Einsätzen und mit kleinen Teams zu tun haben. Aus der Übernahme der Rabit-Verordnung ergeben sich aber keine zusätzlichen Aufwendungen.
Der Bundesrat hat zum Voraus und somit rechtzeitig und umfassend informiert. Der Vorwurf behördlicher Propaganda geht in diesem Fall sicher fehl.