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Casanova Corina · 2008-06-10

Casanova Corina · Graubünden · 2008-06-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat nimmt die Beantwortung der Vorstösse sehr ernst. Sie ist auch aufwendig und benötigt Zeit. Es werden die Ämter konsultiert, und die Vorstösse werden auch in die drei Amtssprachen übersetzt. Was die Fristen angeht, war der Bundesrat mit den ursprünglich von der Kommission beantragten drei Monaten einverstanden. Der neue Kommissionsantrag sieht vor, dass die Antwort des Bundesrates bereits zu Beginn der nächsten ordentlichen Session vorliegt. Zwar wird dem Bundesrat dadurch die Möglichkeit genommen, in den ersten beiden Wochen der nächsten Session zu antworten, aber wenn er dadurch dazu beitragen kann, dass die Vorstösse in Ihrem Rat überhaupt behandelt werden, ist er damit einverstanden. Er begrüsst insbesondere die Regelung betreffend die Kommissionsmotionen, die weniger als einen Monat vor Beginn einer Session eingereicht worden sind.