Casanova Corina · 2008-06-10
Casanova Corina · Graubünden · 2008-06-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat begrüsst die Aufwertung der parlamentarischen Vorstösse im Nationalrat. Er kann sich auch den weiteren Neuerungen im Parlamentsrecht, die das Verfahren in beiden Räten betreffen, mit wenigen Vorbehalten anschliessen, soweit er sich dazu äussert.
Der Bundesrat nimmt die Vorstösse sehr ernst und bemüht sich um inhaltlich ausgereifte Antworten. Das braucht aber auch Zeit. Die Bundeskanzlei schickt den Mitgliedern des Büros jeweils vor der Session eine Liste mit Vorstössen, die einerseits noch im Parlament hängig sind - das sind bei Ihrem Rat gegenwärtig über tausend an der Zahl - und bei denen andererseits die Antwort des Bundesrates noch ausstehend ist. Oft werden die Antworten noch kurz vor der Session oder in den ersten beiden Sessionswochen gegeben. In der Frühjahrssession 2007 hat sich die Bundeskanzlei zudem verpflichtet, die Urheberinnen und Urheber zu informieren, sofern der Bundesrat ihre Vorstösse nicht rechtzeitig beantwortet hat, und ihnen mitzuteilen, weshalb dies so ist. Sie erhalten in diesen Fällen in der dritten Sessionswoche einen Brief. Das hat Wirkung gezeigt. In der Wintersession 2007 beispielsweise wurden von den 179 eingereichten Vorstössen nur 11 nicht beantwortet, in der Herbstsession blieben 30 von 235 Vorstössen unbeantwortet, in der Sommersession 2007 waren es 19 von 313 Vorstössen, und von ebenso vielen Vorstössen wurden 26 in der Frühjahrssession 2007 nicht beantwortet. Insofern bleiben weniger als 10 Prozent der Vorstösse bis zur bzw. in der nächsten Session unbeantwortet.
Die Staatspolitische Kommission hat den Bundesrat am 22. Februar ersucht, zu den Änderungen des Parlamentsrechts Stellung zu nehmen. Der Bundesrat ist dieser Aufforderung am 16. April nachgekommen. Das Sekretariat der Staatspolitischen Kommission hat dann am 5. Mai weitere Änderungsvorschläge in die Kommission gebracht. Dazu konnte sich der Bundesrat nicht äussern, was mich vom Vorgehen her doch ein wenig erstaunt.