Fluri Kurt · Nationalrat · 2008-06-10
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-10
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion verzichtet darauf, auf die unbestrittenen Punkte dieser Revision näher einzugehen. Sie folgt grundsätzlich der Mehrheit, mit einigen [PAGE 858] wenigen Ausnahmen. Ich beschränke mich auf drei Punkte: auf die Frage der Abstimmungsempfehlung zu Volksinitiativen gemäss Artikel 81 des Parlamentsgesetzes, auf die Frage der Guillotine bei nichtbehandelten persönlichen Vorstössen gemäss Artikel 119, und schliesslich auf die Frage der Verteilung der Kommissionssitze gemäss Artikel 15 des Geschäftsreglementes.
Sie ersehen aus Seite 6 der Fahne, dass sich die Minderheit bei Artikel 81 - rein quantitativ gesehen - auf eine Person beschränkt. Die Frage ist in einer einzigen Sitzung der SPK behandelt und entschieden worden. Es gibt sachliche Gründe, die dafür, es gibt aber auch sachliche Gründe, die dagegen angeführt werden können. Aus formellen Gründen kann man einwenden, dass dieser Beschluss zustande gekommen ist, ohne dass der Bundesrat die Möglichkeit hatte, sich dazu zu äussern. Es wird deswegen und auch aus materiellen Gründen aus unserer Fraktion einige Gegenstimmen geben; jedenfalls finden wir es sinnvoll, dass sich der Zweitrat vertieft mit dieser Frage auseinandersetzt und wir dadurch möglicherweise in die Lage kommen, uns nochmals zur ganzen Frage zu äussern.
Die Frage der Guillotine möchten wir im Sinne der zweiten Runde unserer Kommissionsberatung beantworten, d. h., wir befürworten sie. Eine Guillotine für persönliche Vorstösse nach zweijähriger Nichtbehandlung erscheint uns sinnvoll, und zwar nicht allein um Ordnung in der Vielzahl nichtbehandelter Vorstösse zu schaffen; man kann eine solche Guillotine auch aus materiellen Gründen unterstützen. Nach zwei Jahren gibt es möglicherweise neue Argumente, bzw. die frühere Argumentation ist nicht mehr zutreffend, die Rechtslage und der Sachverhalt können sich geändert haben; deshalb ist es gar nicht schlecht, wenn in diesem Sinne nach zwei Jahren Tabula rasa gemacht wird und Vorstösse - inhaltlich in derselben Stossrichtung, aber vielleicht mit einer aktualisierten Argumentation - allenfalls wieder eingereicht werden können. In diesem Sinne stimmen wir bei Artikel 119 der Mehrheit zu und lehnen auch den heute eingegangenen Antrag Gross zu dieser Frage ab.
Bezüglich des Geschäftsreglementes bitten wir Sie, bei Artikel 15 Absatz 1a, Absatz 1 Buchstaben a und abis sowie Absatz 2 dem Antrag der Minderheit I zu folgen. Es geht dabei aus unserer Sicht darum, eine Ungleichbehandlung der Fraktionen bei der Verteilung von Kommissionssitzen zu korrigieren. Selbstverständlich möchten wir nicht verhehlen, dass wir selber als Fraktion von dieser Regelung in geringem Ausmass profitieren würden. Aber auch abgesehen davon scheint uns der Antrag der Minderheit I gerechtfertigt zu sein.
Mit diesen drei Hinweisen bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung den Anträgen der Minderheit I zu Artikel 15 GRN zuzustimmen.