Pfister Gerhard · Nationalrat · 2008-06-10
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-10
Wortprotokoll
Unsere Fraktion tritt auf die Vorlage ein und stimmt ihr in der Fassung der Kommissionsmehrheit zu. Bei der Frage der Schlussabstimmungen zu Volksinitiativen, Artikel 81 und weitere, hat unsere Fraktion noch Vorbehalte in dem Sinne, dass der Ständerat die von der Kommission vorgeschlagene Lösung noch genauer prüfen soll. Kollege Lustenberger wird das in der Detailberatung noch genauer ausführen.
Der Parlamentsbetrieb ist eine höchst interessante, jedoch für die Öffentlichkeit nicht unbedingt sehr relevante Angelegenheit. Wenn das Parlament sich mit seiner eigenen Tätigkeit beschäftigt, ist das nicht unbedingt ein Thema, bei dem die Auseinandersetzung partei- oder fraktionspolitischen Trendlinien entlang verläuft. Diese Vorlage ist eine Sammelvorlage, die unterschiedliche Ideen von einzelnen Parlamentariern, Anliegen des Büros oder der Fraktionen und teilweise auch Anliegen des Bundesrates aufnimmt. Das Parlamentsgesetz in der jetzigen Form ist nicht so alt, dass man es in grundsätzlichen Fragen revidieren sollte, und es ist auch nicht so schlecht, dass man gleich alles ändern müsste. Aber die Praxis zeigt immer wieder Fälle, wo man sich fragen muss, ob nicht organisatorischer Handlungsbedarf besteht.
Was wir hier mit dieser Vorlage machen, ist eine Art "fine-tuning" des Parlamentsbetriebs, vor allem des nationalrätlichen Betriebs. "Fine-tuning" nenne ich es deshalb, weil man nicht die Konstruktion ändert, sondern einzelne kleine Elemente anpasst. Die Vorlage hat auch eine längere Geschichte. Die Kommission sammelte diverse Anliegen, gab [PAGE 857] sie Bundesrat und Büro zur Stellungnahme und passte die Vorlage nach Eingang der Stellungnahme nochmals erheblich an. Das dauerte zwar lange, führte aber dazu, dass die meisten Anträge von der ganzen Kommission mitgetragen werden können und dass wir recht wenige Punkte haben, wo Minderheitsanträge zeigen, dass man unterschiedlicher Auffassung geblieben ist. Die einzelnen Punkte wurden Ihnen von den Kommissionssprechern dargelegt. Ich verzichte darauf, das zu wiederholen.
Wenn man die Vorlage als Ganzes ansieht, sieht man aber auch, wo es nach Meinung des Parlamentes Handlungsbedarf gibt. Ich erwähne dazu drei Punkte:
1. Es besteht eine grosse Unzufriedenheit darüber, dass eingereichte und vom Bundesrat beantwortete Vorstösse nicht behandelt werden, sondern nach zwei Jahren abgeschrieben werden. Man hört ja manchmal die Medien und die Verwaltung über die Unzahl der Vorstösse stöhnen, meistens mit dem Hinweis, dass die Quantität deutlich die Qualität überwiege. Abgesehen davon, dass es in der Politik meistens vom eigenen normativen Standpunkt abhängt, ob etwas gut oder schlecht ist oder unnötig bzw. nötig, kann es nicht sein, dass unsere Vorstösse so behandelt oder eben nicht behandelt werden. Vorstösse von Parlamentariern sollen vermehrt und anders behandelt werden, als das bis jetzt der Fall war. Würde hier das Parlament einfach mit der stillschweigenden Erledigung seiner Vorstösse einverstanden sein und sich nicht dagegen wehren, käme das einer Selbsteinschränkung gleich, die dem Wählerauftrag entgegenstünde. Wir sind vom Volk nicht gewählt, um abzusegnen, was Bundesrat und Verwaltung gerne hätten, sondern um die Anliegen unserer Wählerschaft zu vertreten.
2. Wir haben eine Restanz zu erledigen: Die Bundesverfassung wurde am 9. Februar 2003 dahingehend geändert, dass das Parlament neu auch dann einen Gegenentwurf zu einer Volksinitiative unterbreiten kann, wenn es die Volksinitiative zur Annahme empfiehlt. Das jetzt geltende Recht geht immer noch von der Annahme aus, dass das Parlament nur einen Gegenentwurf vorlegen darf, nachdem es eine Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen hat. Das widerspricht der Verfassung und muss deshalb angepasst werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass man diese Änderung mit der Vorlage zur allgemeinen Volksinitiative vornimmt. Nachdem der Beschluss zur allgemeinen Volksinitiative aber wieder rückgängig gemacht worden ist, hat die Kommission nun einmal eine Bestimmung aufgenommen, zu der der Bundesrat noch Stellung nehmen muss. Der Ständerat sei schon jetzt darauf hingewiesen, dass es nötig ist, den Lösungsvorschlag genau zu prüfen, die Meinung des Bundesrates einzuholen und die Lösung gegebenenfalls zu revidieren oder durch eine andere zu ersetzen. Es geht hier nicht um Prestigefragen zwischen den Kammern oder allenfalls zwischen verschiedenen Abteilungen der Verwaltung, sondern darum, den Verfassungsauftrag umzusetzen. Mindestens bei diesem Grundsatz sollte Konsens herrschen.
3. Nach den Wahlen 2007 ist recht schnell die Frage aufgetaucht, ob man das System der Verteilung der Kommissionssitze im Nationalrat nicht ändern sollte. Es gab nach den Wahlen bei der Bildung von Fraktionen teilweise erhebliche Verschiebungen von Kommissionssitzen von der einen zur anderen Fraktion, wenn einzelne Parlamentarier sich einer Fraktion anschlossen. Das führte zur Situation, dass wir im Parlament momentan nur noch ein fraktionsloses Mitglied haben. Alle anderen schlossen sich einer Fraktion an und brachten quasi als Morgengabe noch ein paar Kommissionssitze mit. Es ist verständlich, dass die "Verlierer" dieser Verteilung die Frage aufwarfen, ob man nicht zum System des Ständerates wechseln sollte. Es ist für mich als Vertreter einer Fraktion, die bei dieser Runde zu den "Gewinnern" gehörte, ebenso verständlich, dass es Fraktionen gibt, die mit dem bisherigen Modus keine Mühe haben. Der Entscheid des Rates wird in dieser Frage vermutlich knapp ausfallen.
Ein paar generelle Bemerkungen: Befasst man sich mit den Fragen des Parlamentsbetriebs etwas länger und schaut man etwas in die Vergangenheit zurück, dann drängt sich der Eindruck auf, dass die Frage, wer zu welchen Bedingungen in welcher Kommission Einsitz nimmt, im Vergleich zu früher offenbar immer wichtiger wird. Es wird tendenziell stärker zwischen wichtigen und weniger wichtigen Kommissionen unterschieden. Zudem kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich die Arbeitsweise in den Kommissionen immer mehr jener im Parlament annähert, indem die Vertreter der einzelnen Parteien bereits in den Kommissionen mit vorgefassten Meinungen erscheinen. Ein möglicher Grund für diese Entwicklung könnte darin bestehen, dass die Medien stärker als früher die Arbeit einzelner Parlamentarier gewichten möchten. Sie führen Ratings ein. Ein Kriterium dieser Ratings ist z. B. die Anzahl Vorstösse, die ein Parlamentarier einreicht, ein anderes sind die Kommissionen, in denen ein Ratsmitglied sitzt. Die Aufwertung der Kommissionstätigkeit ist aus meiner Sicht auch eine Folge der zunehmenden Öffentlichkeit, der Medialisierung der parlamentarischen Arbeit.
Ein weiterer Eindruck drängt sich auf: Die Beziehung zwischen Parlament und Bundesrat war auch schon etwas besser, als sie es jetzt zu sein scheint. Der Bundesrat weigert sich, Aufträge des Parlamentes umzusetzen, z. B. bei der Regierungsreform. Das Parlament sieht sich bemüssigt, Regelungen einzuführen, wenn der Bundesrat einen Vorstoss, der angenommen worden ist, einfach nicht erfüllt. Das Parlament will eine Regelung einführen, die festlegt, was mit Bundesräten geschieht, die nicht mehr in der Lage sind, ihr Amt auszuüben. Der Bundesrat wollte hier nur sich selbst Kompetenzen geben; das erinnert ans Ancien Régime. Jedenfalls mutet es befremdlich an, wenn der Bundesrat eine derart wichtige Kompetenz nur sich selbst zugestehen will. Das Parlament hat den Bundesrat verpflichten müssen, bei Abstimmungen die Meinung des Parlamentes zu vertreten. Der Bundesrat hielt informell daran fest, das gelegentlich nicht tun zu wollen. Mir persönlich scheinen das Erscheinungen zu sein, die darauf hindeuten, dass der Bundesrat seine eigene Rolle stärken und die des Parlamentes schwächen möchte. Es ist deshalb dem Parlament nicht zu verdenken, wenn es sich hier zu wehren beginnt.
Letztendlich bewegen wir uns hier in einem Spannungsfeld unterschiedlicher Erwartungen. Die Parlamentarier haben das Bedürfnis, ihre Arbeit ihren Wählern möglichst gut darstellen zu können. Der Bundesrat hat - wenn ich das so sagen darf - das Bedürfnis, im Parlament Mehrheiten für seine Anliegen zu finden, und ist entsprechend bereit, bei sonstigem widerborstigem oder nicht so berechenbarem Verhalten der Parlamentarier z. B. die Umsetzung von deren Vorstössen etwas hinauszuzögern, sie manchmal durch Aussitzen oder Totschweigen obsolet zu machen. Dies nach dem Motto: Regieren wäre eigentlich ganz schön, wenn nur nicht das Parlament stören würde. Das Büro hat das Bedürfnis, eine effiziente und doch genügend breite Diskussions- und Entscheidungskultur zu ermöglichen. Die Fraktionschefs haben das Bedürfnis, ihre Truppen möglichst geschlossen als Stimmvieh in die Schlachten zu werfen. Zwischen diesen widersprüchlichen Bedürfnissen den Ratsbetrieb so zu organisieren, dass die Entscheidfindung des Parlamentes effizient, aber auch gründlich erfolgt, ist nicht einfach. Es ist nötig, hier ab und zu nachzujustieren, und das ist das Ziel dieser Vorlage.
Es ist also eine gewisse Selbstbeschäftigung des Parlamentes, die für die Öffentlichkeit nicht so interessant sein muss. Aber insofern es natürlich bei der Selbstbeschäftigung des Parlamentes auch um die Frage geht, wie die Machtverhältnisse organisiert werden, handelt es sich auch um Fragen, die für den Souverän mindestens indirekt interessant sein müssen.
Unsere Fraktion erachtet es als berechtigt, auf diese Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, ausser bei den Anträgen der Minderheit Lustenberger.