Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2008-06-10
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-10
Wortprotokoll
Als Vertreterin der Kommissionsminderheit bei Artikel 2bis möchte ich Ihnen die Bedeutung der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit vor Augen führen und Sie dazu bewegen, nicht der Mehrheit zu folgen, die beim Rahmenkredit zugunsten der Deza den Anteil der multilateralen Hilfe auf höchstens 40 Prozent des gesamten Kredits beschränken will.
Die multilaterale Entwicklungshilfe trägt zur Lösung von Problemen in Entwicklungsländern bei, wo infolge der Komplexität, der politischen Sensibilität, der globalen Relevanz oder wegen des erforderlichen Finanzvolumens die Möglichkeiten bilateraler Hilfe nicht ausreichen. Während sich die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit vor allem um lokale Probleme kümmert, liegt die Stärke der multilateralen Institutionen in der Beteiligung an globalen Reformvorhaben sowie an umfassenden Programmen und Projekten von nationaler und regionaler Bedeutung. Die multilaterale Zusammenarbeit bietet der Schweiz die Möglichkeit, auch Länder zu unterstützen, die von der bilateralen Hilfe nicht berücksichtigt werden. Die Mitarbeit in multilateralen Organisationen erleichtert es ausserdem der Schweizer Wirtschaft, sich an internationalen Ausschreibungen der verschiedenen Finanzierungsinstitutionen zu beteiligen und Aufträge zu erhalten.
Die Schweiz ist seit dem Beitritt zu den Bretton-Woods-Institutionen im Jahr 1992 und dem Uno-Beitritt im Jahr 2002 Mitglied aller bedeutenden multilateralen Entwicklungsorganisationen. Die Schweiz ist in vielen Leitungsgremien vertreten, z. B. in den Exekutivdirektorien des IWF und der Weltbank, sodass sie auf sämtliche Aspekte dieser Institutionen Einfluss nehmen kann. Dies ermöglicht ihr zudem, sich in die Diskussionen über die grossen Themen der multilateralen Zusammenarbeit einzubringen. Die Schweiz zieht aus ihren Mitgliedschaften vielfältigen Nutzen wie Reputation, Imagegewinn und internationalen Einfluss; wir leisten einen Beitrag an die Solidarität zwischen den Nationen. Zudem profitiert die Schweiz von den öffentlichen Gütern, welche z. B. die Bretton-Woods-Institutionen bereitstellen. Die Mitgliedschaften ergeben zudem neue Möglichkeiten für Zusammenarbeit und Wissenstransfer sowie für konkrete Aufträge für Wirtschaft und Forschung.
Natürlich sind die vielfältigen Vorteile dieser Mitgliedschaften auch mit gewissen Verpflichtungen verbunden, zu welchen die finanziellen Beiträge - es geht um das sogenannte Burden Sharing - zu zählen sind. Mindestens ebenso wichtig ist die Verantwortung und die Reputation, die es gegenüber der internationalen Gemeinschaft zu wahren gilt. Damit diesen Verpflichtungen nachgekommen werden kann und der daraus resultierende Nutzen nicht beschränkt wird, darf der Anteil der multilateralen Hilfe nicht auf 40 Prozent des gesamten Kredits zugunsten der Deza beschränkt werden. Eine solche künstliche Limitierung würde zum Beispiel ein Risiko für die Vertretung der Schweiz im Exekutivrat der Weltbankgruppe bedeuten, da der Lastenanteil der Schweiz nicht unter eine gewisse Schwelle sinken darf. Diese Schwelle wird durch den Beitrag bestimmt, der an die Wiederauffüllung der Entwicklungsfonds der Internationalen Entwicklungsorganisation geleistet wird. Da international im Allgemeinen eine Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe zu beobachten ist und gewisse Länder wenig Erfahrung in der bilateralen Hilfe haben, also vor allem multilaterale Hilfe leisten, sollte die Schweiz bemüht sein, ihre multilaterale Hilfe anteilsmässig nicht zu senken. Die Deza und das Seco brauchen einen gewissen Handlungsspielraum bei der Gestaltung der Schweizer Beteiligungen am Grundkapital und an der Kapitalerhöhung der internationalen Finanzierungsinstitutionen.
Im Zusammenhang mit der Mittelaufteilung zwischen bilateraler und multilateraler Hilfe muss ausserdem erwähnt werden, dass Entwicklungsprozesse immer wieder grösseren Schwankungen unterworfen sind. Dies wird bei einem Blick auf die Verpflichtungen aus dem zehnten Rahmenkredit für die Deza ersichtlich. Die Beiträge an multilaterale Institutionen und Programme wurden 2003 auf 44 Prozent des gesamten Kredits budgetiert, erreichten tatsächlich jedoch nur 37 Prozent. Dies könnte sich im Falle des elften Rahmenkredits natürlich genauso gut auch umgekehrt verhalten.
Aus all diesen Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit, den Antrag der Mehrheit abzulehnen, die Minderheit zu unterstützen und beim Rahmenkredit zugunsten der Deza den Anteil der multilateralen Hilfe nicht auf höchstens 40 Prozent des gesamten Kredits zu beschränken.