Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-11
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat sich entschieden, dem Parlament nur eine Botschaft, jedoch zwei Genehmigungsbeschlüsse vorzulegen. Dies unterstreicht einerseits die Einheit der Materie, andererseits wird dem Schweizer Parlament und der Schweizer Stimmbevölkerung die Möglichkeit gegeben, sich differenziert zu äussern. Bei der Referendumsabstimmung zur Personenfreizügigkeit im Jahre 2000 wurde der Stimmbevölkerung in Aussicht gestellt, dass im Jahre 2009 nochmals eine Referendumsabstimmung über den Wortlaut des damals bekannten Abkommens mit der EU-15 respektive der EU-25 stattfinden werde. Es wurde der Bevölkerung regelmässig kommuniziert, dass über jeden weiteren Schritt zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens eine Volksabstimmung erfolgen werde. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zwei Beschlüsse eine unverfälschte, differenzierte Willensäusserung ermöglichen. Die Zusammenfassung der beiden Vorlagen birgt politische und wirtschaftliche Risiken. Die Folgen eines allfälligen Neins der Schweizer Bevölkerung zum Gesamtpaket wären für unser Land und insbesondere für unsere Wirtschaft gravierend.
Gestatten Sie mir noch ein paar Anmerkungen zum Antrag der Mehrheit zu Artikel 1d, der auf einen Antrag Rechsteiner Paul in der ersten Runde zurückgeht. Nach diesem Antrag soll der Bundesrat sieben Jahre nach der Weiterführung des Abkommens einen Bericht über die Auswirkungen auf die Schweiz vorlegen und dem Parlament gleichzeitig einen referendumsfähigen Bundesbeschluss über die Weiterführung unterbreiten. Nach Auffassung des Bundesrates ist dieses Vorgehen inkohärent und nicht zielführend. Es macht wenig Sinn, alle paar Jahre über die Grundsatzfrage "Freizügigkeit - ja oder nein?" zu diskutieren und ein für die Schweiz wichtiges Abkommen auf Jahre hinaus latent in einem Schwebezustand zu belassen. Anders verhält es sich selbstverständlich in Bezug auf Erweiterungen und Ausdehnungen, die immer wieder zu diskutieren sind und über die das Volk auch abstimmen können soll.
Der Bundesrat ersucht Sie daher, bei Artikel 1d den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Sollte sich der Weg der Personenfreizügigkeit für die Schweiz mittel- oder langfristig als nicht tragbar oder sehr nachteilig erweisen, besteht ja jederzeit die Möglichkeit, dieses Abkommen mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zu kündigen.