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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2000-12-05

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-05

Wortprotokoll

Ich wurde in letzter Zeit etwa von Mietern gefragt, was denn diese Mietrechtsrevision bringe. Ich muss dann zur Antwort geben, dass sie wahrscheinlich zu einer Erhöhung der Mietzinse führen wird. Die Reaktion ist Enttäuschung oder gar Empörung. Man sagt dann, jetzt habe man doch Unterschriften für die Initiative "Ja zu fairen Mieten" und nicht für eine Initiative "Ja zu höheren Mieten" gesammelt. Ich versuche dann, eine Antwort zu geben, und sage: Die Initiative ist gut, auch wenn sie von verschiedenen Seiten schlecht gemacht wird; sie ist ausgewogen, indem sie die Kostenmiete, aber auch eine angemessene Rendite beibehält. Sie sieht einen Kündigungsschutz vor, wie wir ihn von anderen Nachbarländern kennen, und geht vor allem in Richtung Abkoppelung vom Hypothekarzinsmechanismus bei der Zinserhöhung. Sie setzt damit diesem ewigen Auf und Ab bei Mietzinserhöhungen ein Ende, wobei die Mieten vor allem steigen und selten sinken.

Das Problem liegt im Gegenvorschlag. Der Bundesrat hat ein Anliegen der Initiative aufgenommen, nämlich die Abkoppelung von den Hypothekarzinsen. Er hat dann aber die Gelegenheit zu einem Systemwechsel benutzt: weg vom Prinzip der Kostenmiete, hin zur Vergleichsmiete. Vergleichsmiete bedeutet einen Schritt in Richtung Marktmiete, sie verstärkt die Marktmiete. Pointiert formuliert: Es wird eine staatlich abgesegnete Marktmiete.

Tatsächlich wird das bisherige Element der Marktmiete, nämlich die Orts- und Quartierüblichkeit, massiv ausgebaut. Der Bund bietet auch Hand, die Vergleichsmiete durch den so genannten Mietspiegel zu ermitteln. Die Vergleichsmiete beruht auf dem so genannten Geiger-Modell. Die ganze Schweiz ist fotografiert, klassifiziert, qualifiziert und wird benotet. Dieses System ist an und für sich eindrücklich. Wenn man die Schweiz neu bauen könnte, wäre dieses System, glaube ich, denkbar und möglich. Heute aber laufen die Vergleichsmiete und das Abrücken von der Kostenmiete gemäss Gegenvorschlag im Ergebnis auf eine Mietzinserhöhung hinaus, insbesondere für ältere Wohnungen.

Es ist ein Schritt in Richtung Marktmiete. Die Frage ist, ob das wünschenswert ist. Wir haben es von Vorrednern gehört, namentlich von Kollege Widmer: Das Wohnen ist ein Menschenrecht, es ist ein Grundrecht und kein Handelsgut. Wohnen zu vernünftigen Preisen ist die beste Familienpolitik und das beste Mittel gegen Verarmung.

Die vorgeschlagene Vergleichsmiete hat noch einen anderen Nachteil: Sie ist extrem kompliziert. Und komplizierte Systeme sind für die Mieter schwierig und nachteilig, weil diese es schwer haben, ihre Rechte wahrzunehmen. Im Ergebnis würde dieser Systemwechsel zu einer völligen Verunsicherung führen.

Die Kommission für Rechtsfragen hat verschiedene Experten und Interessenvertreter angehört, z. B. auch einen Vertreter des Hauseigentümerverbandes. Dieser sagte vor der Kommission am 20. Januar 2000: "Die Abschaffung der Kostenmiete ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel." Ich teile diese Meinung an sich, aber mit einer anderen Begründung.

Heute haben sich die Vertreter der Hauseigentümer die Sache anders überlegt. Sie sind jetzt für den Gegenvorschlag. Was hat wohl ihren Gesinnungswandel bewirkt? Es ist klar: Die Kommission für Rechtsfragen ist ihren Anliegen weitestgehend nachgekommen. Der Gegenvorschlag, der Systemwechsel, ist sozial unverträglich. Er wird die neue Armut - vor allem für junge Familien - fördern.

Darum bitte ich Sie, Nein zu sagen und den Antrag de Dardel auf Nichteintreten auf den Gegenentwurf zu unterstützen.