Janiak Claude · Nationalrat · 2000-12-05
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Wohnen gehört ebenso wie arbeiten und gesund leben zu den Grundbedürfnissen der Menschen. Die mit diesen Bedürfnissen zusammenhängenden Erlasse gehören im weitesten Sinn zur Sozialgesetzgebung und unterliegen nicht den freien Kräften der Märkte. Das galt bis heute für das Mietrecht und insbesondere für den Mieterschutz. Der Bundesrat hält in seiner Botschaft denn auch richtigerweise fest, dieser stelle heute "ein weitherum akzeptiertes Element der Sozialgesetzgebung dar", und zwar weil die mietende Person grundsätzlich in einer schlechteren Verhandlungsposition ist und deshalb Schutz vor unangemessenen Forderungen der Vermieterschaft geniessen sollte. Das gilt für gut zwei Drittel unserer Bevölkerung, die Mieter sind. Ich nehme an, dass diese Relation bei den hier im Saal Anwesenden anders aussieht, dass, mit anderen Worten, der Anteil Eigentümer - übrigens von links bis rechts - weit höher ist als in der Bevölkerung insgesamt. Gerade deshalb sollten wir uns davor hüten, das Gemeinwohl ausser Acht zu lassen und Eigeninteressen in den Vordergrund zu stellen. Das letzte Abstimmungswochenende sollte uns lehren, wo immer möglich auf den Ausgleich von Interessen hinzuwirken und keine Gräben zu schaffen.
Wer einen Mietvertrag abschliesst, rechnet damit, dass der Mietzins sich entsprechend der Teuerung und der allgemeinen Zinslage entwickelt, im Vergleich zu anderen Mietverhältnissen aber in etwa gleich bleibt. Eine günstige Wohnung bleibt eine günstige Wohnung, eine luxuriöse bleibt teuer. Das heutige Mietrecht schützt diese Erwartung. Dank der Rechtsprechung des Bundesgerichtes setzten sich der Grundgedanke und der Grundsatz durch, dass der Mietzins nur erhöht werden darf, wenn sich die so genannten Kostenfaktoren verändern. Die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" will diesen Grundsatz, wonach die Basis eines Mietverhältnisses nicht einseitig abgeändert werden kann, erhalten und verstärken.
Bereits der Gegenvorschlag des Bundesrates ritzt an diesem im allgemeinen Verständnis verankerten Grundsatz. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen gibt ihn ohne Not ganz auf, indem sie, auch wenn die Teuerung voll ausgeglichen wird, nach vier Jahren eine weitere Mietzinserhöhung ermöglicht, welche mit der zwischenzeitlichen Kosten- und Marktentwicklung nichts zu tun hat.
Die günstige Wohnung, in die man eingezogen ist, wird plötzlich zur teuren. Damit habe ich nicht nur aus volkswirtschaftlichen, sondern auch aus rechtlichen Gründen Mühe. Eine einseitige Änderung einer vertraglichen Abmachung widerspricht prinzipiell unserem System, und zwar vor allem, wenn zwei Parteien mit ungleichen Spiessen miteinander vertraglich verbunden sind. Denn die Mieterschaft - denken Sie an Familien mit Kindern - ist meistens nicht frei zu entscheiden, ob sie eine derartige Erhöhung akzeptieren oder kündigen will. Die Kündigung einer Wohnung bedeutet nämlich nicht nur den Auszug, sondern ist mit Kosten und vor allem der Veränderung des Lebensmittelpunktes verbunden.
Die Initiative verlangt kein grundsätzlich neues Mietrecht, sondern Verbesserungen dort, wo sie sich aufdrängen. Was die Mehrheit der Kommission hingegen vorschlägt, ist ein neues Verständnis des Mietverhältnisses, und zwar einseitig zulasten der Mieter und unter Aufgabe der Einbindung in die Sozialgesetzgebung. Damit wird der soziale Frieden aufs Spiel gesetzt.
Während die Mieter bei günstiger Marktlage beim Abschluss eines Vertrages noch nicht zwangsläufig in der schwächeren Position sind, trifft dies ohne Zweifel bei Mietzinserhöhungen während eines laufenden Mietverhältnisses zu. Da ist bei der Kostenmiete der erforderliche Rechtsschutz noch gewährleistet. Mit den Anträgen der Mehrheit der Kommission geht er verloren.
Wir haben - Sie können es in der Botschaft auf Seite 9827 nachlesen - zu Beginn der Siebzigerjahre eine völlig freie Mietpreisbildung gekannt. Die Folge war eine Mietzinsexplosion mit der Folge, dass mit Notrecht reagiert werden musste. Wenn Sie den Anträgen der Mehrheit der Kommission folgen, ist Ähnliches zu erwarten, weil diese Anträge kaum den Preis dämpfende Elemente enthalten. Bereits die Möglichkeit, den Mietzins 15 Prozent über der Orts- und Quartierüblichkeit festzulegen, bringt einen Schub mit sich, und die periodischen Anpassungen werden ihn verstärken. Das führt zu einer Nivellierung der Mietkosten nach oben und darüber hinaus zu Erhöhungsautomatismen; dies erst recht bei einer sich anbahnenden Hochkonjunktur. Die nächste Mietrechtsrevision wäre vorprogrammiert.
Sie haben die mahnenden Worte von Herrn Bundesrat Couchepin in den Wochenendzeitungen hoffentlich zur Kenntnis genommen. Mahnende Worte verdient allerdings auch der Bundesrat selber, denn er hat den Systemwechsel weg von der Kostenmiete erst eingeläutet.[PAGE 1378]
Ich ersuche Sie, auf diese vorliegende Revision des Mietrechtes nicht einzutreten. Wenn Sie es tun, bitte ich Sie, den Anträgen der Minderheiten I und II zuzustimmen.