Malama Peter · Nationalrat · 2008-06-11
Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-11
Wortprotokoll
In diesem Teil der Beratung behandeln wir den 6. Abschnitt mit den Artikeln 14 bis 20. Inhalt des 6. Abschnitts ist Leitlinie 5 des Bundes, nämlich die Festigung der Stellung der Schweiz in einer vernetzten Welt, dies mit den Zielen 13 bis 16: Ziel 13, "Konsolidierung der Beziehungen zur EU", Ziel 14, "Gestaltung des multilateralen Regelwerks", Ziel 15, "Friedensförderung und Konfliktprävention", sowie abschliessend Ziel 16, "Armutsreduktion". Zu diesen vier Zielen gehören unter den Ziffern 64 bis 71 total acht Massnahmen.
Inhalt des 7. und letzten Abschnitts sind die Schlussbestimmungen, welche mit Artikel 18 die Umsetzung der Legislaturplanung und mit Artikel 19 die Zielerreichung festhalten. In Artikel 20 wird festgehalten, dass dieser Beschluss nicht dem Referendum untersteht.
Aus der Sicht der Kommission habe ich folgende sechs Bemerkungen zu machen:
1. Zu Ziel 13, "Konsolidierung der Beziehungen zur EU": Internationale und nationale Entwicklungen verflechten sich zusehends. Entwicklungstrends und Herausforderungen auf internationaler Ebene sowie internationaler Wettbewerb werden für die Schweizer Politik immer bedeutsamer. Die Schweiz muss deshalb die Beziehungen zu ihren Nachbarländern und zu den übrigen Ländern ausbauen und im bilateralen und multilateralen Rahmen dazu beitragen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weltweit verbessert sowie Frieden und Wohlstand gefördert werden. Dazu gehört nach Auffassung der Kommissionsmehrheit auch Ziel 13 gemäss Entwurf des Bundesrates, nämlich die Konsolidierung der Beziehungen zur EU.
2. Die Massnahme unter Ziffer 58, "Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU nach 2009", war in der Kommission unbestritten. Bestritten wurde von einer Kommissionsminderheit allerdings Massnahme 59, bei der es um die Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien geht. Wir kennen die Diskussion aus der laufenden Debatte. Die Kommissionsmehrheit hat allerdings betreffend die Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien eine Ergänzung beschlossen, nämlich dass die Rückübernahmeabkommen mit diesen beiden Ländern zu verbessern seien. Ich bitte Sie, diese Ergänzung ebenfalls anzunehmen.
3. Mit Bezug auf die Massnahme unter Ziffer 61 hat die Kommission mit Ziffer 61bis eine neue Massnahme definiert, welche ich Sie ebenfalls zu übernehmen bitte. Es geht um eine Änderung des Landverkehrsabkommens vom 21. Juni 1999 mit dem Ziel, die EU in die Finanzierung der zukünftigen grossen Infrastrukturprojekte einzubeziehen.
4. Ein redaktioneller Hinweis: Massnahme 63 lautet gemäss Bundesrat "Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich". Demgegenüber hat der Ständerat, ebenfalls unter Ziffer 63, beschlossen: "Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich". Währenddem in der französischsprachigen bundesrätlichen Fassung das Wort "négocier" enthalten ist, fehlt aufgrund eines redaktionellen Versehens in der deutschen Fassung das Wort "verhandeln". Unter dem Stichwort Klarheit in heiklen Punkten hat sich die Kommissionsmehrheit für die ständerätliche Fassung ausgesprochen. Ich bitte Sie, dies auch zu tun.
5. Bei Artikel 16 stimmt die Kommission den Massnahmen 66bis und 66ter gemäss Ständerat zu, ebenso der Massnahme unter Ziffer 67 gemäss Bundesrat. Ich bitte Sie, bei Massnahme 67bis gemäss Ständerat zu berücksichtigen, dass der Ständerat die Stärkung der Friedensförderung "durch bessere Koordination" erreichen will, währenddem die Kommission dies im Gegensatz zur ständerätlichen Formulierung ergänzt haben will. Die Stärkung der Friedensförderung soll nicht nur durch bessere Koordination geschehen, sondern auch noch "durch klare Kompetenzzuweisung". Ich bitte Sie, dieser ergänzenden Formulierung unserer Kommission zuzustimmen. [PAGE 891]
6. Abschliessend hat sich die Kommission im Rahmen des 7. Abschnitts, "Schlussbestimmungen", mit Artikel 19, "Zielerreichung", auseinandergesetzt. Gemäss Bundesrat soll der Geschäftsbericht des Bundesrates über die Zielerreichung orientieren; das ist in Absatz 2 festgehalten. Das genügt der Kommission nicht. Die Kommission ist unter dem Aspekt eines transparenten, nachvollziehbaren Controllings klar der Meinung, dass im Geschäftsbericht ebenfalls festzuhalten sind: erstens der aktuelle Stand der Zielerreichung, zweitens eine Einschätzung über die Zielerreichung per Ende Legislatur, drittens Begründungen von Zielabweichungen und viertens Vorschläge für Korrekturmassnahmen zur Zielerreichung.
Namens der Kommission bitte ich Sie, den Anträgen der Kommission bzw. ihrer Mehrheit zu folgen.