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Müller Geri · Nationalrat · 2008-06-11

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2008-06-11

Wortprotokoll

Auch hier könnte man wieder eine breite Grundsatzdiskussion darüber führen, was diese Ersatzabgabe eigentlich soll. Sie stammt aus uralten Zeiten, als es noch die reale Bedrohung vor der Grenze gab. Wer damals keinen Dienst leistete, musste dafür Geld bezahlen, damit die militärischen Abwehrmassnahmen finanziert werden konnten. Es ist also ein Relikt aus grauer Vorzeit. Inzwischen gibt es ja offenbar mehr Leute, die sich im Militärdienst engagieren wollen, als Leute aufgenommen werden können. Das hat Kollege Segmüller dargelegt. Diese Leute können zum Teil keinen Dienst leisten, und zwar nicht, weil sie im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a WPEG behindert sind.

Wir müssten im Prinzip von einem ganz anderen Theorem ausgehen als vom Grundsatz "Wer keinen Dienst leistet, bezahlt dafür". Wir müssten, wie in der vorherigen Debatte erwähnt, konsequent sagen: Wer keinen Dienst leisten will, leistet entweder Zivildienst oder eine gleichwertige Arbeit. Er kann aber eben auch auf dem "blauen Weg" flüchten; das wollten wir eigentlich vermeiden.

Jetzt geht es um die Frage der Höhe der Ersatzabgabe. Gut, Sie können sagen, das sei altes Recht und der Betrag von 200 Franken sei aufgrund der ganzen Inflation längstens überholt, man müsse ihn auf 400 Franken erhöhen. Das halte ich für einen interessanten Diskussionsbeitrag, denn dann würde ich das gerne auch bei der Kinderzulage machen und sie verdoppeln oder verfünffachen, indem ich sagen würde, das Geld habe sich in der letzten Zeit entwertet. Wieso findet diese Diskussion nicht dort statt, sondern ausgerechnet hier?

Ich werde den Verdacht nicht los, dass hier auch eine kleine Strafe importiert wird und entsprechend auf 1000 Franken aufgestockt wird. Kollege Lang hat richtig gesagt: Ausgerechnet jene Partei, welche jede Abgabe bekämpft, will hier bis 1000 Franken verlangen. Die Frage, ob der Betrag zu erhöhen sei, wäre dann gerechtfertigt, wenn Sie auch andere Tarife erhöhen, also zum Beispiel beschliessen würden, die Stipendien zu verdoppeln, weil sie heute nicht mehr ausreichen usw. Wir müssten einfach lernen, im Denken konsequent zu sein; wenn wir hier solche Inflationsbereinigungen vorsehen, müssen wir dies auch an anderen Orten tun.

Zuletzt noch etwas, was hier nicht zur Debatte steht, aber ich kann mir nicht verkneifen zu sagen: Absatz 2 gehörte eigentlich gestrichen. Ich weiss nicht, was dort nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a noch an Behinderungen übrig bleibt; aber das ist nur eine kleine Randbemerkung.

Ich bitte Sie sehr, dem Antrag der Minderheit II (Lang) zuzustimmen, und wenn das nicht gelingt, der Mehrheit, sicher aber nicht der Minderheit I (Hurter Thomas) mit diesen 1000 Franken. Wie gesagt: Wer dort zustimmt, soll in Zukunft auch die Beträge bei Stipendien usw. verfünffachen.