Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2008-06-12
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-06-12
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, eine Botschaft mit zwei Genehmigungsbeschlüssen zu verabschieden. Wir waren der Auffassung, dass auf diese Art eine differenziertere Willensäusserung möglich ist, im Wissen darum, dass die beiden Beschlüsse inhaltlich sehr eng zusammenhängen. Wir waren auch der Auffassung und haben das zum Ausdruck gebracht, dass die Folgen einer Ablehnung des einen oder des anderen Beschlusses unterschiedlich sind. Darum kamen wir zum Resultat, Ihnen zwei Bundesbeschlüsse vorzulegen.
Heute wurde verschiedentlich über den Text, der bei der Abstimmung über die Personenfreizügigkeit vorlag, diskutiert. Ich möchte Ihnen den Passus vorlesen, der im Abstimmungsbüchlein zur Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 über die bilateralen Abkommen mit der EU geschrieben stand; dann sehen Sie auch, dass sich durchaus beide Auffassungen vertreten lassen. Es heisst da auf Seite 4: "Im siebten Jahr nach Inkrafttreten entscheidet die Bundesversammlung, ob das Abkommen über die Freizügigkeit weitergeführt wird." Es steht nicht, ob das im Zusammenhang mit etwas anderem entschieden wird oder nicht. Man hat dem Volk zugesichert, dass es, wenn es das wünscht, noch einmal die Möglichkeit hat, darüber abzustimmen. [PAGE 941]
Ich möchte hier noch einmal ausdrücklich erwähnen: Rechtlich sind beide Auffassungen möglich, es gibt kein rechtliches Hindernis, einen Beschluss oder zwei Beschlüsse vorzulegen; rechtlich ist beides möglich. Es ist allein eine politische Frage, wie man sich hier entscheidet. Das hat der Bundesrat auch immer so zum Ausdruck gebracht. Die Einigungskonferenz ist zu einem anderen Entschluss gekommen als der Bundesrat in seiner Botschaft, dies nach einer sehr intensiven demokratischen Auseinandersetzung. Sie schlägt Ihnen nun einen Beschluss vor. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass wir uns gemeinsam für die Weiterführung der Personenfreizügigkeit einsetzen. Dies ist notwendig für unser Land, dies ist notwendig für unsere Wirtschaft, und dies ist vor allem auch notwendig für unsere Jugend, die eine Perspektive braucht.
Was bedeutet es, wenn Sie den Antrag der Einigungskonferenz ablehnen? Welches sind die Folgen einer Nichteinigung? Die Erlassentwürfe würden abgeschrieben. Das steht in Artikel 93 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. Die Bundesversammlung hat, und darauf möchte ich Sie hinweisen, im Bundesbeschluss von 1999 zu den Bilateralen I entschieden, dass über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens in einem Bundesbeschluss, der dem fakultativen Referendum zu unterstellen ist, entschieden werden soll. Diese Vorgabe würden Sie nicht einhalten, wenn Sie den Antrag auf Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz annehmen würden. Das kann es nun aber doch wohl nicht sein. Wir haben uns verpflichtet, dem Volk die Möglichkeit zu geben, noch einmal Stellung zu nehmen. Das haben wir nun auch zu tun, spätestens bis im Mai 2009.
Ich möchte Sie daher bitten, den Antrag auf Ablehnung des Antrages der Einigungskonferenz abzulehnen.