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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2008-06-12

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-12

Wortprotokoll

Unserer Meinung nach hat sich die Einigungskonferenz für den ehrlichen, offenen und demokratisch korrekten Weg entschieden. Ich sage das jetzt mit Absicht, im Blick die SVP-Fraktion, denn ihr Sprecher hat ja vorhin gerade das Gegenteil behauptet.

Wir haben dem Volk im Jahr 2002 versprochen, dass es in sieben Jahren noch einmal abstimmen kann, sofern ein Referendum ergriffen wird und zustande kommt. Und genau das machen wir jetzt, genau das beschliessen wir heute; wir schaffen diese Referendumsmöglichkeit. Das Volk kann genau über das abstimmen, worum es geht, Herr Stamm, über die Fortsetzung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Das ist das Thema. Die Europäische Union hat in der Zwischenzeit nicht mehr 25 Mitglieder, sondern 27. Aber das ist die Europäische Union: Sie wird in ein paar Jahren 28 und ein paar Jahre später 29 oder 30 Mitglieder haben. Es ist immer die Europäische Union.

Und Sie dürfen eines nicht vergessen: Jede Abstimmung über jeden kommenden Erweiterungsschritt - der nächste wird Kroatien betreffen -, jede dieser Abstimmungen wird auch eine Abstimmung über das Ganze sein, so, wie es jetzt [PAGE 939] eine Abstimmung über das Ganze ist, weil das eine unteilbare Geschichte ist. Es gibt nur die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Darum, meine Damen und Herren von der SVP, ist Ihre Variante die unehrliche. Sie möchten dem Volk vorgaukeln, es gebe zwei Möglichkeiten: eine Variante mit 25 Mitgliedern und eine Variante mit 27. Das ist einfach nicht wahr. Es gibt nur Personenfreizügigkeit mit allen oder mit keinem. Es gibt nur ein einziges Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der ganzen Schweiz und der ganzen Europäischen Union - nichts dazwischen.

Noch ein Wort zu Artikel 1d: Leider hat die Einigungskonferenz hier den Mehrheitswillen im Nationalrat nicht befolgt. Sie ist unserem Vorschlag nicht gefolgt, in sieben Jahren eine weitere Referendumsmöglichkeit zu schaffen, unabhängig von weiteren Erweiterungsschritten. Aber immerhin hat sie - und das ist positiv - in diesem Artikel festgelegt, dass ein Erfahrungsbericht über den Vollzug der Personenfreizügigkeit und der flankierenden Massnahmen dazu noch vor der nächsten Abstimmung über eine allfällige Ausweitung des Personenfreizügigkeitsabkommens vorgelegt werden muss, d. h. vor der nächsten Referendumsmöglichkeit, die sich uns dann ja wieder bieten wird. Für uns ist das wichtig, denn unserer Meinung nach sind die flankierenden Massnahmen - zum Schutz der Löhne in der Schweiz und zum Schutz der Arbeitsbedingungen in der Schweiz - der Schlüssel zur Akzeptanz der Personenfreizügigkeit in der Bevölkerung. Das ist der entscheidende Punkt. Und darum appelliere ich von diesem Podium aus an alle jene Instanzen beim Bund und in den Kantonen, die mit dem Vollzug der flankierenden Massnahmen betraut sind: Je besser Sie arbeiten, je besser Sie Ihren Job machen in diesem Bereich, desto grösser sind die Chancen, dass die Bevölkerung das Personenfreizügigkeitsabkommen erneut akzeptieren wird, weil sie dann weiss: Zu mehr Freiheit gehört auch mehr Schutz, und deshalb können wir zustimmen.

Die SP-Fraktion wird geschlossen für die Anträge der Einigungskonferenz votieren.

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