Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2000-12-05
Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
So wie ich es verstanden habe, geht es ja darum: Im Fall, wenn keine Einigung erzielt wird, muss entweder der Vermieter oder der Mieter den Weg ans Gericht beschreiten. Wenn der Mieter den Weg ans Gericht nicht beschreitet, bleibt das Schicksal der hinterlegten Mietzinse offen. Wenn der Mieter dann wirklich nicht weitergeht, sollen die hinterlegten Mietzinse automatisch an den Vermieter zurückfallen.