Thanei Anita · Nationalrat · 2008-06-12
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-12
Wortprotokoll
Es geht bei Artikel 196 um die Frage, wann auf ein Schlichtungsverfahren verzichtet werden kann. Absatz 1 sieht vor, dass bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von mindestens 100 000 Franken die Parteien gemeinsam auf die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens verzichten können. Ich beantrage mit meiner Minderheit, dass die Streitigkeiten betreffend Miet- und Pachtzinse von dieser Verzichtsmöglichkeit ausgenommen sind, und zwar tue ich das aus folgenden Überlegungen: Mietrechtliche Schlichtungsverfahren betreffend Mietzins oder pachtrechtliche betreffend Pachtzins sind sehr erfolgsträchtig. Es wird sehr häufig eine Einigung erzielt. Überdies gilt es zu berücksichtigen, dass ein Streitwert von 100 000 Franken bei Mietzinserhöhungen relativ schnell erreicht wird, da er nach Artikel 90 Absatz 2 der vorliegenden ZPO berechnet wird. Man geht von der zwanzigfachen Jahresdifferenz aus. Somit ist diese Streitwertgrenze bereits bei einer Mietzinserhöhung um 417 Franken pro Monat erreicht. Praktisch sämtliche Mietzinserhöhungen wegen umfassender Sanierungen würden bereits in diesem Stadium zur Disposition stehen. Das ist nicht Sinn und Zweck der Regelung des Schlichtungsobligatoriums.
Mit der Möglichkeit des Verzichts besteht natürlich die Gefahr, dass die Mietenden zu einem solchen gedrängt werden; das ist umso problematischer, als wir vorhin beschlossen haben, nur das Schlichtungsverfahren und nicht das nachfolgende erstinstanzliche Mietgerichts- oder Gerichtsverfahren sei kostenlos. Ich bitte Sie deshalb, die Streitigkeiten betreffend Miet- und Pachtzinse auszunehmen. Ich möchte darauf hinweisen, dass Kündigungsschutzverfahren nicht ausgenommen wären. Ich bin auch der Ansicht, dass bei Mietzinsen von über 10 000 Franken dieser Schutz im Bereich des Kündigungsschutzes nicht nötig ist, aber im Bereich der Mietzinserhöhung sieht es anders aus.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.