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preparatory:AB 8561

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-05

Wortprotokoll

Bei Artikel 269 geht es um eine Grundsatzfrage, nämlich darum, wie die missbräuchliche Miete zu definieren ist. Darüber wurde in der Kommission lange diskutiert. Verschiedene Arbeitsgruppen und auch der Bundesrat haben schon diverse Vorschläge unterbreitet. Nach einem ersten Gegenentwurf des Bundesrates sollte eine kompliziert berechnete Bruttorendite für die Bestimmung der Missbräuchlichkeit der Mietzinsen massgeblich sein. Dieser Vorschlag wurde von allen Seiten in der Luft zerrissen. Der Bundesrat ist noch einmal über die Bücher gegangen.

Sein zweiter Entwurf bedeutet einen Systemwechsel, eine Abkehr von der heutigen Kostenmiete in Richtung Marktmiete. Demgemäss und nach dem Antrag der Mehrheit der Kommission soll eine Miete missbräuchlich sein, wenn sie die orts- und quartierüblichen Mietzinse um 15 Prozent übersteigt. Diese Orts- und Quartierüblichkeit kann für Wohnungen anhand von Statistiken, für Geschäftsräume anhand von drei Vergleichsobjekten erbracht werden. Das vom Bundesrat favorisierte Standort-, Nutzungs- und Landwertberechnungsmodell (SNL-Modell) ist bereits sehr eigentümerfreundlich. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass nach der Vorstellung des Bundesrates lediglich 2,5 Prozent der Mieten nicht in diese Bandbreite der Missbräuchlichkeit fallen würden. Es ist eine Tatsache, dass bereits heute mehr als 2,5 Prozent der Mietzinsen missbräuchlich sind. Wenn man natürlich Statistiken mit einer derart weiten Bandbreite erstellt, dann sind irgendwann keine Mietzinsen mehr missbräuchlich.

Die Mehrheit der Kommission hat auf diese bereits eigentümerfreundlichen Statistiken noch einen drauf gegeben, und zwar so, dass Wohnungen von Genossenschaften und Gemeinwesen nicht berücksichtigt werden sollen, d. h., die Statistiken werden derart verfälscht, dass das preisgünstige Wohnsegment gar nicht mehr berücksichtigt wird.

Meine Minderheit II, die immerhin die Mehrheit der Bevölkerung vertritt, geht von einem anderen System aus. Wir wollen die Missbräuchlichkeit der Mieten sowohl bei Anfangsmietzinsen als auch nach Handänderungen nicht anhand der Orts- und Quartierüblichkeit definiert wissen, sondern anhand von effektiven Statistiken, die ein Abbild des gesamten Wohnungsbestandes darstellen. Eine solche Statistik weist dann bereits eine genügende Bandbreite aus, weshalb sich ein zusätzlicher Prozentsatz erübrigt. Es geht nicht an, von einer statistischen Bandbreite auszugehen und dann noch festzuhalten, dass eine Miete erst missbräuchlich sei, wenn sie 15 Prozent über dieser Bandbreite liege.

Da bei Neuvermietungen notorisch Mietzinserhöhungen ohne Gegenleistungen vorgenommen werden und es pro Jahr 17 Prozent Wohnungswechsel gibt, ist es auch sehr wichtig, dass die Neumietzinsen in den Statistiken nicht berücksichtigt werden, sonst können wir nicht mehr von einem effektiven Mieterschutz sprechen.

Ich möchte noch etwas zum Streichungsantrag der Minderheit II zu Absatz 2 sagen. Es ist eine relativ wichtige Bestimmung, insbesondere auch für die SVP - ich weiss nicht, ob Sie den Inhalt dieser Bestimmung noch nicht zur Kenntnis genommen haben. Hier geht es nämlich um die Geschäftsmieten. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission wollen den Schutz für die Geschäftsmieten praktisch streichen, indem dort die Missbräuchlichkeit anhand von drei Vergleichsobjekten bestimmt werden kann. Das heisst, es wird für die professionellen Verwaltungen ein Leichtes sein, für sämtliche Geschäftsmieten drei hohe Vergleichsmieten herbeizuziehen, um so zu ihrem übersetzten Gewinn zu kommen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen: Es gibt nicht nur Banken, die Grossmieter sind; es gibt die KMU, es gibt die kleinen Handwerksbetriebe. Für diese ist die Höhe der Miete von existenzieller Bedeutung. Wir werden es auch hier nicht akzeptieren, dass der Schutz von kleinen Handwerksbetrieben praktisch gestrichen wird.

Ich möchte noch ganz kurz zu einem Minderheitsantrag Stellung nehmen, weil das für mich wirklich das absolute Ende des Mieterschutzes ist. Eine Minderheit Bosshard will nämlich neben diesen bereits eigentümerfreundlichen Statistiken wohlweislich die Berufung auf die Bruttorendite zulassen. Damit wird die Missbrauchsgesetzgebung gänzlich gestrichen. Das Ziel dieses Minderheitsantrages ist nämlich Folgendes: Für die wenigen Mietzinse, welche gemäss den eigentümerfreundlichen Statistiken missbräuchlich sind, könnten sich die Vermieter auf die Bruttorendite berufen.

Herr Bosshard und meine weiteren Herren dieser Seite: Seien Sie - nein, Damen haben diese Anträge nicht gestellt - doch ehrlich, stehen Sie dazu und sagen Sie: Es gibt [PAGE 1394] keine missbräuchlichen Mietzinse! Dann wären Sie ehrlich und müssten sich nicht darüber Gedanken machen wie Herr Hegetschweiler, was man mit diesen 2,5 Prozent allenfalls missbräuchlicher Mietzinse machen könnte.

Herr Hegetschweiler, wenn Sie mir übrigens einmal zuhören, möchte ich Ihnen auch noch etwas antworten - meine Zeit ist jedoch abgelaufen, ich sage es Ihnen nachher. (Heiterkeit)