Bosshard Walter · Nationalrat · 2000-12-05
Bosshard Walter · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-05
Wortprotokoll
Beim Minderheitsantrag IIIa geht es nicht um die kostendeckende Bruttorendite, wie Frau Thanei gesagt hat. Vielmehr geht es darum, die Limite von 15 auf 20 Prozent zu erhöhen, was in der Eintretensdebatte auch diskutiert wurde. Es geht also nur um diese Frage.
Bei der Umschreibung des missbräuchlichen Mietzinses handelt es sich - dessen sind wir uns bewusst - zweifellos um eine zentrale Bestimmung der vorliegenden Mietrechtsrevision. Daher gilt es einmal mehr festzuhalten, dass es sich um eine eigentliche Missbrauchsgesetzgebung, d. h. um die Bekämpfung des Missbrauchs handeln muss, und nicht mehr.
Die Botschaft des Bundesrates sagt nicht, welche Erfahrungswerte oder Erhebungen dazu geführt haben, die Missbrauchsgrenze bei einem Wert anzusetzen, der 15 Prozent über dem statistisch ermittelten Vergleichsmietzins liegt. Hier muss ganz klar eine Diskussion geführt werden. Aber eine Mietpreis-Strukturerhebung des Bundesamtes für Statistik betreffend Mietzinse im Jahr 1996 - sie wurde 1998 veröffentlicht - hat gezeigt, dass sich die Differenz zwischen dem statistischen Mittelwert für Mietzinse gewisser Wohnungskategorien und dem oberen oder unteren Wert zum teuersten bzw. billigsten Preissegment durchwegs in der Bandbreite von 20 bis 30 Prozent bewegt. Das zeigt, dass dem natürlichen Preisspektrum gleichartiger Wohnungen mit der vom Bundesrat und von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Limite von 15 Prozent nicht Rechnung getragen wird.
Ich beantrage deshalb namens der Minderheit IIIa, die Limite für missbräuchliche Mietzinse auf 20 Prozent über dem statistisch ermittelten orts- und quartierüblichen Mietzins festzulegen.