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Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2000-12-05

Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-05

Wortprotokoll

Frau Thanei, ich habe das System sehr gut verstanden, wie Sie sicher auch. Sie vermischen aber zwei Kriterien: Die absolut zulässige Miete nach unserem neuen Vergleichsmiete-System und Renditeüberlegungen. Sie behaupten einfach, heute seien über zweieinhalb Prozent der Mieten missbräuchlich, weil zu hohe Renditen erzielt würden. Das ist eine Behauptung; Sie können das überhaupt nicht belegen.

Zur Frage der zulässigen Bandbreite: Im Verlauf der Kommissionsarbeit ist die Toleranzgrenze vielfach diskutiert und in verschiedensten Versionen besprochen worden. In der Botschaft beträgt sie 15 Prozent, in Alternativversionen der Verwaltung waren es dann einmal zehn bis zwanzig, ein andermal zehn bis fünfzehn Prozent. Am wenigsten auf Gegenliebe stiess der Vorschlag des Bundesrates, die Grenzwerte durch ihn festlegen zu lassen. Wir tun vermutlich gut daran, wenn wir diese Grenze bei 20 Prozent festlegen.

Der Botschaft des Bundesrates ist nicht zu entnehmen, welche Erfahrungswerte, Erhebungen und andere Überlegungen dazu geführt haben, die Missbrauchsgrenze bei 15 Prozent festzulegen. Eine Mietpreiserhebung des Bundesamtes für Statistik aus dem Jahr 1996 hat immerhin gezeigt, dass die Differenz zwischen dem statistischen Mittelwert für Mietzinsen, dem oberen oder unteren Wert, dem teuersten und billigsten Wohnungsangebot also, durchwegs in der Bandbreite von zwanzig bis dreissig Prozent liegt.

Verfehlt ist auch eine Passage in der Botschaft. Ich möchte Herrn Bundesrat Couchepin doch bitten, dazu Stellung zu nehmen. Hier steht ausdrücklich: "Beruft sich die Vermieterschaft im laufenden Mietverhältnis auf diese Reserve" - die nicht ausgeschöpft ist -, "muss sie auf Anfechtung der Mieterschaft hin die Gründe für die Erhöhung vor der zuständigen Schlichtungsbehörde respektive Gerichtsinstanz darlegen und beweisen." In der Kommission ist immer gesagt worden, dieser Passus gelte nicht. Ich möchte das hier doch ausdrücklich bestätigt haben.

Frau Thanei verlangt zwar den Systemwechsel. Ihr Vorschlag ist aber derart mieterfreundlich und einseitig gegen alle legitimen Interessen der Vermieter gerichtet, dass ich fast nicht glauben kann, dass sie ihn im Ernst gestellt hat. Sie will kein Vergleichsmietemodell gemäss bundesrätlichem Vorschlag und schon gar keine zulässige Bandbreite, innerhalb welcher die Mieten zu liegen hätten. Einziges Kriterium wäre - nach meinem Verständnis ihres Vorschlages - die Durchschnittsmiete. Alles, was darüber liegt, ist missbräuchlich - kein Spielraum, keine Bandbreite, nichts dergleichen.

Bei vergleichbaren Wohnungen wären von 100 Mietverhältnissen also 50 missbräuchlich, und die Miete müsste gesenkt werden. Der neue Durchschnitt würde natürlich tiefer liegen als der vorherige, was zu neuen missbräuchlichen Mieten führen würde. Wenn man das Spiel lange genug fortsetzen würde, tendierten die Mieten gegen null und der Mieter würde gratis wohnen. Es handelt sich also um etwas ökonomisch Unsinniges. Zum Trost sollen die Kantone sowie die Mieter- und Vermieterverbände ein Mitspracherecht erhalten. Ich frage mich bloss, worüber sie sich bei dieser gesetzlichen Vorgabe noch unterhalten sollten. Der Antrag Robbiani geht etwas weiter und sieht vor, dass Mietzinse dann missbräuchlich sind, wenn sie um mehr als 5 Prozent über dem Durchschnitt liegen. Aber auch der Antrag Robbiani ist ungenügend.

Ich bitte Sie also, bei Artikel 269 Absatz 1 dem Antrag der Minderheit IV oder eventuell dem Antrag Steiner zuzustimmen.

Bei den Geschäftsmieten liegen keine Statistiken vor. Statistiken müssten zuerst geschaffen werden, und ein [PAGE 1397] entsprechendes Modell kennt man auch noch nicht. Die drei Vergleichsobjekte, die der bundesrätliche Entwurf vorsieht, genügen.

Ich bitte Sie also, bei Artikel 269 Absatz 3 dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.