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Stamm Luzi · Nationalrat · 2008-06-12

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-06-12

Wortprotokoll

Auch hier kann ich es kurz machen. Es geht immer noch um die Schlichtungsverfahren. Es geht immer noch um die Friedensrichter. Der Antrag meiner Minderheit bedeutet wiederum, dass man die Stellung der Friedensrichter stärken möchte. Sie sehen in der linken Spalte auf Ihrer Fahne, dass folgendes System vorgesehen ist: In vermögensrechtlichen Streitigkeiten - das heisst bei normalen Forderungen; das ist eigentlich das normale tägliche Brot der Friedensrichter - sind die Friedensrichter für den Entscheid bis und mit 2000 Franken zuständig, wenn der Kläger das will. Der Kläger kann also kommen und sagen: "Ich möchte den Streit kleinhalten. Ich möchte ihn nicht vor Gericht ziehen. Ich möchte ihn nicht mit Anwälten relativ teuer führen, sondern ich stelle den Antrag" - Voraussetzung ist, dass die klagende Partei den entsprechenden Antrag stellt -, "dass der Friedensrichter bis 2000 Franken entscheidet."

Mit unserem Minderheitsantrag möchten wir nun die Stellung der Friedensrichter in zweifacher Hinsicht stärken: Erstens heisst es, bis 1000 Franken sei der Friedensrichter ohnehin zuständig. Es gibt Kantone, in denen das schon so funktioniert. Ich habe als Beispiel einen Fall vor Augen, in dem eine Person einer anderen im Schwimmbad auf die Brille trat. Der Schaden betrug, glaube ich, 765 Franken. Dieses Verfahren kam vor Gericht. Es wurden Rechtsanwälte eingeschaltet. Die Meinung der Minderheit ist, dass man bei so kleinen Streitwerten gar nie bis vors Gericht kommt, sondern dass der Friedensrichter bei Bagatellfällen unterhalb von 1000 Franken abschliessend zuständig ist.

Zweitens beantragen wir, dass der Kläger nicht nur bis zur Limite von 2000 Franken sagen kann, er wolle, dass der Friedensrichter zuständig sei, sondern bis zur Limite von 5000 Franken.

Beides, sowohl die abschliessende Zuständigkeit bis 1000 Franken für den Friedensrichter als auch die Zuständigkeit bis 5000 Franken, wenn der Kläger das will, führt zu einer Stärkung des Friedensrichters in dem Sinne, dass man ihm mehr Vertrauen entgegenbringt. Man sagt, dass relativ kleine Streitigkeiten möglichst beim Friedensrichter bleiben und durch diesen definitiv erledigt werden sollen. In solchen Fällen soll man nicht - oder nicht mehr - ans Gericht gehen.

Deshalb bitte ich Sie, zusammengefasst, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.