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Müller Thomas · Nationalrat · 2008-06-12

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-12

Wortprotokoll

Auch die CVP/EVP/glp-Fraktion bittet Sie, dem Minderheitsantrag Vischer zuzustimmen.

Die Bestimmungen, auf welche Art und bis zu welchem Zeitpunkt neue Tatsachen und Beweisanträge im Prozess vorzutragen sind, sind massgeblich dafür, ob das Zivilprozessrecht seine friedensstiftende Funktion wahrnehmen kann. Wir wollen ja alle, dass, wer materiell Recht hat, Recht bekommt und nicht im Prozess an formalprozessualen Schikanen oder Hindernissen scheitert.

Ich hatte den Antrag auf volles Novenrecht, für unechte und echte Noven, zu meiner Zeit in der Kommission für Rechtsfragen eingebracht und bin Daniel Vischer sehr dankbar, dass er nach meinem Ausscheiden diesen Antrag als Minderheitsantrag hier in die Ratsdebatte einbringt.

Sein Konzept überzeugt. Wir haben bei den Artikeln 225 und 226 einer relativ engen Fassung zugestimmt, in der Meinung, dass dafür echte und unechte Noven im Berufungsverfahren vollumfänglich zulässig sind.

Ich nenne Ihnen nur drei ganz kurze Beispiele dafür, weshalb es Sinn macht:

1. Wenn eine Partei einen Prozess selbst, ohne Anwalt, führt und vergisst, eine Behauptung zum Sachverhalt vorzutragen, hat sie, auch wenn sie materiell Recht hat, keine Chance mehr, dies im Berufungsverfahren nachzuholen, wenn nicht das volle Novenrecht gilt.

2. In der ersten Instanz haben Sie einen Anwalt, der den Sachverhalt nicht vollständig behauptet. Sie verlieren deshalb vor erster Instanz. Wenn Sie in der Berufung nicht die Möglichkeit haben, volle Noven vorzutragen, so werden Sie diesen Fehler Ihres Anwaltes in der zweiten Instanz nicht nachbessern können und werden mit seiner Haftpflichtversicherung streiten müssen. Das kann nicht im Sinne eines effizienten Zivilprozesses sein.

3. Herr Kollege Reimann hat es erwähnt: Wenn ein Gericht einen bestimmten Umstand am Ende für entscheidrelevant hält und dies nicht vorhersehbar war und die Partei deshalb die Tatsache nicht behauptet hatte, verliert die Partei ohne volles Novenrecht im Berufungsverfahren einen Prozess, in dem sie eigentlich materiell-rechtlich Recht bekommen müsste. Das wollen wir nicht.

Wir bitten Sie, dem Gesamtkonzept zu folgen und dem Antrag der Minderheit Vischer zuzustimmen.