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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2008-06-12

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-12

Wortprotokoll

2. Abschnitt Titel

Antrag der Kommission

Berufung, Berufungsantwort und Anschlussberufung

[VS]

Section 2 titre

Proposition de la commission

Appel, réponse, appel joint

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 307-313

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 314

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Antrag der Minderheit

(Reimann Lukas, Freysinger, Geissbühler, Kaufmann, Schwander)

Abs. 1

Für das Vorbringen neuer Tatsachenbehauptungen, Einreden und Bestreitungen gilt Artikel 225 Absätze 2 und 3 sinngemäss.

Abs. 2

Eine Klageänderung ist nur zulässig, wenn sie auf neuen Tatsachenbehauptungen, Einreden und Bestreitungen beruht. Im Übrigen gilt Artikel 226 sinngemäss.

[VS]

Art. 314

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

[VS]

Proposition de la minorité

(Reimann Lukas, Freysinger, Geissbühler, Kaufmann, Schwander)

Al. 1

L'article 225 alinéas 2 et 3 est applicable par analogie aux nouvelles allégations, exceptions et contestations.

Al. 2

Seule la modification de la demande qui se fonde sur de nouvelles allégations, exceptions et contestations est admise; pour le surplus, l'article 226 s'applique par analogie.

[VS]

Präsidentin (Bruderer Pascale, zweite Vizepräsidentin): Gemäss Abstimmung bei den Artikeln 225 und 226 haben Sie sich für den Antrag der Mehrheit entschieden.

[VS]

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

[VS]

Art. 315

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Antrag Hurter Thomas

Abs. 2

... mit einer schriftlichen Begründung. Die Kantone können vorsehen, dass der Entscheid ohne Begründung eröffnet wird. In diesem Fall können die Parteien innert 30 Tagen eine vollständige Ausfertigung verlangen.

Schriftliche Begründung

Für erstinstanzliche Gerichte sieht Artikel 235 des Gesetzentwurfes vor, dass sie ihren Entscheid grundsätzlich ohne Begründung eröffnen können. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) über die Eröffnung von Entscheiden, die ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Laut Seite 7344 der Botschaft richtet sich dieser Vorbehalt an die Gerichte, welche als einzige Instanz entscheiden. Verwiesen wird dabei auf Artikel 112 BGG. Ebenfalls gemäss Botschaft, Seite 7376, soll die Rechtsmittelinstanz im Unterschied zum erstinstanzlichen Verfahren ihren Entscheid immer mit einer schriftlichen Begründung eröffnen, und zwar "im Hinblick auf eine mögliche [PAGE 972] Beschwerde an das Bundesgericht". Auch in diesem Zusammenhang wird auf Artikel 112 BGG verwiesen.

Der erwähnte Artikel 112 BGG enthält in Absatz 2 folgende Regelung: "Wenn es das kantonale Recht vorsieht, kann die Behörde ihren Entscheid ohne Begründung eröffnen. Die Parteien können in diesem Fall innert 30 Tagen eine vollständige Ausfertigung verlangen." Diese Bestimmung gilt ungeachtet dessen, ob der ans Bundesgericht weiterziehbare Entscheid von einem (oberen) Gericht, das als einzige kantonale Instanz geurteilt hat, oder von einer Rechtsmittelinstanz gefällt wurde. Es besteht daher kein Grund, diese Konstellationen in der ZPO verschieden zu behandeln und im zweiten Fall zwingend schon von vornherein eine schriftliche Begründung vorzuschreiben. Im Gegenteil: Eine solche Regelung widerspricht derjenigen von Artikel 112 Absatz 2 BGG, die generell von der Möglichkeit ausgeht, dass die Kantone eine Eröffnung ohne Begründung vorsehen können.

Die den Kantonen mit Artikel 112 Absatz 2 BGG ermöglichte Lösung ist nicht nur zweckmässig, sondern auch ökonomisch. Die Parteien erleiden dadurch keinen Nachteil, können sie doch, wenn sie es wünschen, gegebenenfalls auf jeden Fall ein Begründung verlangen. Die oberen kantonalen Gerichte werden dagegen deutlich entlastet, wenn sie ihre Entscheide nicht in jedem Fall schriftlich begründen müssen.

[VS]

Art. 315

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition Hurter Thomas

Al. 2

... avec une motivation écrite. Les cantons peuvent prévoir que la décision soit communiquée sans motivation. Les parties peuvent alors en demander, dans les 30 jours, une expédition complète.