Donzé Walter · Nationalrat · 2008-06-12
Donzé Walter · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-12
Wortprotokoll
Ich möchte vorweg für das Amtliche Bulletin festhalten, dass ich mindestens drei Mitglieder der Minderheit im Saal gesichtet habe und dass es somit keinen Grund gibt, sich später allenfalls zu beschweren, der Antrag der Minderheit hätte nicht vertreten werden können und es sei auf das Geschäft zurückzukommen.
Die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, vertreten von Kollege Luzi Stamm, will die Artikel 62 und 63 des Ausländergesetzes ergänzen: Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer sollen auch dann widerrufen werden können, wenn deren minderjährige Kinder straffällig werden. Bei schweren Delikten wie Vergewaltigungen, Messerstechereien, Morddrohungen gegenüber Lehrern usw. müsse die Bewilligung zwingend widerrufen werden, selbst wenn zuvor bereits die Niederlassungsbewilligung erteilt worden sei. Achten Sie auf das Kleingedruckte. In der Begründung geht man noch weiter: Selbst "kleinere Straftaten" wie Schlägereien - auch der Verkauf von Drogen und Entreissdiebstähle werden erwähnt - würden die Behörden zwingen, die Aufenthaltsbewilligung für die ganze Familie unverzüglich zu entziehen.
Die SPK-NR beantragt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Erstens geht es um nichts anderes als um Sippenhaft. In einem Rechtsstaat darf jedoch niemand für eine Tat bestraft werden, für die er nicht selber verantwortlich ist. Zweitens wird der Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzt: Gut integrierte Eltern müssten ausgewiesen werden, wenn ein Jüngling eine unbedachte Drohung gegen einen Lehrer ausspräche. Drittens wird der Grundsatz der Gleichbehandlung missachtet: Schweizer Eltern würden für die Straftaten ihrer Kinder ja nicht belangt.
Die Kommissionsminderheit verspricht sich von der Massnahme einen Rückgang der Jugendkriminalität. Die Eltern würden, so wird gesagt, ihre erzieherische Verantwortung eher wahrnehmen und ihre Zöglinge früher disziplinieren. Verlangt wird nicht eine Verschärfung des Strafrechts, sondern nur eine Verschärfung des Ausländerrechts. Das ist symptomatisch.
Die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion geht auf Vorkommnisse in Seebach und andernorts zurück und zeichnet ein widersprüchliches Bild: Sie nimmt die momentane Stimmung der Strasse auf und wartet nicht auf die richterliche Abklärung eines Falles. Die Initiative liegt auf einer Linie mit zwei Petitionen, der Petition 08.2010 Ryser Maya und der Petition 08.2011 der "Schweizerzeit" und des Vereins Sicherheit für alle (Sifa), die in ihren Forderungen widersprüchlich sind.
Eine konsequente Bestrafung erfordert eine richterliche Abklärung. Der Landesverweis ohne Verzug lässt ein ordentliches Urteil und die Verbüssung einer Strafe nicht zu. Wenn Eltern sogar ihre Niederlassungsbewilligung verlieren sollen, dann wird auch ihre gute Haltung, ihre Integration, die ja Voraussetzung für die Niederlassung sind, missachtet.
Das noch sehr junge Ausländergesetz sieht in den Artikeln 62 und 63 den Widerruf von Bewilligungen unter klar definierten Bedingungen vor. In Artikel 66 ist auch eine sofort vollstreckbare Wegweisung vorgesehen. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn die betroffene Person erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat oder diese gefährdet oder die innere beziehungsweise äussere Sicherheit gefährdet. Diese Massnahmen schätzt Ihre Kommission als ausreichend ein.
Es ist unbestritten, dass Integration konsequent gefordert und gefördert werden soll. Integration kann aber nur dann gelingen, wenn sie einen Weg nach vorne öffnet und nicht verbaut. Dazu gehört neben der Strafandrohung auch die Deeskalation. Stigmatisierung führt nicht zum friedlichen Miteinander. Der emotionale Ansatz sowohl der parlamentarischen Initiative wie auch der beiden Petitionen ist gefährlich. Der Staat muss rechtmässig und verhältnismässig auf Probleme reagieren. Dazu wird er auch in der Menschenrechtskonvention und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aufgefordert. Beide Abkommen wurden von der Schweiz ratifiziert.
Die SPK-NR ist deshalb mehrheitlich der Auffassung, dass das Ausländergesetz die notwendigen Massnahmen gegen die Verletzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet. Sie qualifiziert die parlamentarische Initiative 06.483 klar nicht als "Schweizer Qualität" und beantragt Ihnen, ihr keine Folge zu geben.