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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2008-06-12

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-06-12

Wortprotokoll

Ich spreche für die Mehrheit des Büros. Es geht bei diesem Artikel um zwei zentrale Fragen. Die erste Frage ist, ob man eine neue Form der Verteilung der Kommissionssitze will.

Heute werden 25 Kommissionssitze proportional verteilt. Die Minderheit I der SPK schlägt vor, dass nicht mehr diese 25 Sitze proportional verteilt werden, sondern alle 275 Kommissionssitze. Das führt zu einer feineren, gleichmässigeren Verteilung der Kommissionssitze, welche auch den Willen der Wählerinnen und Wähler besser wiedergibt. Das führt allerdings auch dazu, dass nicht in allen Kommissionen dieselbe parteipolitische Verteilung der Kommissionssitze gegeben ist. Auf dieses Argument stützt sich die Mehrheit der SPK ab, welche sagt, es sei nicht gut, wenn die Verteilung auf die Fraktionen nicht in allen Kommissionen identisch sei. Übersehen wird bei dieser Argumentation, dass wir in der ersten Legislaturperiode sind, in der diese Verteilung in allen Kommissionen identisch ist.

Es gibt nämlich eine Spezialregelung für kleinere Fraktionen, die weniger als 1 Sitz in jeder Kommission hätten. In den vergangenen Legislaturperioden seit 1991 hatte man immer solche kleineren Fraktionen, und das hat dazu geführt, dass in der Regel die Verteilung nicht in allen Kommissionen identisch war. Insofern ist dieses Argument der Mehrheit der SPK nicht stichhaltig.

Die Mehrheit des Büros vertritt die Haltung, dass die Proportionalität besser abgebildet ist, wenn wir die Verteilung über die Gesamtzahl der Kommissionssitze vornehmen. Es gibt dafür zwei zentrale Gründe:

1. In der Vergangenheit waren die Kommissionen nie identisch zusammengesetzt, und das hat niemanden gestört.

2. Der Ständerat verfährt auch so, und es hat auch noch niemanden gestört, dass beispielsweise die SVP in der einen Kommission einen Sitz mehr und in der anderen Kommission einen Sitz weniger hat. Wir waren uns immer einig, dass auch mit dem System des Ständerates der Wähler- und Wählerinnenwille absolut befolgt wird.

Wenn die CVP, die EVP und die glp aufgrund eines parteipolitischen Konzepts entschieden haben zusammenzugehen, ist dagegen nichts einzuwenden. Der Fall ist aber anders, wenn dadurch einzelne fraktionslose Personen ein grosses Gewicht erhalten. Wenn wir den Fall Zisyadis unabhängig von Partei und Person anschauen, dann geben Sie mit dem heutigen System einzelnen Fraktionslosen ein massives Gewicht. Wenn wir über Wählerwillen sprechen, dann haben wir ein massives Ungleichgewicht, wenn eine einzelne Person über die Zuteilung von 11 Kommissionssitzen entscheiden kann.

Das Büro unterstützt deshalb den Antrag der Minderheit I der SPK mit 6 zu 4 Stimmen. In der ersten Abstimmung hat [PAGE 977] das Büro den Antrag der Minderheit II mit 5 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.