Schmid Samuel · Bundesrat · 2008-06-13
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-06-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, den Antrag Engelberger und damit den Bundesrat zu unterstützen. Ihre Kommission wollte es hier beim Bisherigen bewenden lassen. Das heisst, die Unterstützung der Ausbildung schweizerischer Truppen im Ausland und die Einsätze im Assistenzdienst durch das zivile Personal sollen grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis erfolgen können. Eine Verpflichtung ist, gestützt auf das geltende Recht, beschränkt, nur sehr beschränkt möglich. Im Rahmen der Auslandeinsätze der Armee ist es manchmal nötig, Spezialisten der Gruppe Verteidigung - und es geht nur um ziviles Personal der Gruppe Verteidigung; der Bevölkerungsschutz, der Sport oder andere Kategorien der Bundesverwaltung sind da also nicht betroffen - auch für längere Auslanddienste verpflichten zu können. In verschiedenen Bereichen - das haben mehrere Votantinnen und Votanten ausgeführt - decken zivile Mitarbeiter, z. B. Mechaniker für Helikopter, dann auch aus der Logistikbasis der Armee, militärisch unverzichtbare Leistungen ab. Ohne Logistik geschieht nichts. Die Einsatzerfahrung ist für diese Mitarbeiter gleichermassen bedeutungsvoll wie für das militärische Personal. Auch hier gibt es also einen Return on Investment, wie man heute sagen würde.
Die Beteiligung von zivilen Mitarbeitern mit unverzichtbaren, im Einsatz benötigten Fähigkeiten ist wichtig für die Durchhaltefähigkeit der Truppen. Es steht zu wenig freiwilliges Personal und zu wenig spezialisiertes Milizpersonal zur Verfügung, damit der Bedarf für die Unterstützung der Truppe auf freiwilliger Basis abgedeckt werden kann. Kürzere und gelegentliche Einsätze können gestützt auf das geltende Arbeitsrecht erfolgen, aber es geht um die Zuverlässigkeit und die Dauerhaftigkeit der Einsätze. Natürlich wird bei Neueintritten wo nötig eine entsprechende Verpflichtung in den Arbeitsvertrag aufgenommen. Bei den bestehenden Arbeitsverhältnissen gestaltet sich dies jedoch schwieriger. Die Rechtslage für eine Anpassung des Arbeitsvertrages für länger dauernde und häufigere Einsätze ist nicht eindeutig. Eine klare gesetzliche Grundlage ist deshalb wünschenswert.
Die Ausgangslage ist ähnlich wie beim Obligatorium für das militärische Personal, wobei für das zivile Personal eine Einschränkung gilt. Es soll nur das Personal eingesetzt werden, das die benötigte spezialisierte Funktion im VBS ausübt, soweit solche Spezialisten nicht auf dem Arbeitsmarkt rekrutiert werden können. Mechaniker für einen Super Puma finde ich nicht auf dem Arbeitsmarkt, weil nur die Armee Super Pumas hat. Man denkt hier beispielsweise an diese Heli-Mechaniker, die bei Auslandeinsätzen der Armee die Wartung der Armee-Helis sicherstellen müssen.
Die Mehrheit des Parlamentes muss sich klarwerden, was es heisst, wenn man auf der einen Seite verlangt, solche Einsätze durchzuführen, und man Vorstössen zustimmt, die sogar eine längerfristige Stabilisierung respektive Erhöhung der Anzahl dieser Einsätze verlangen, und man auf der anderen Seite aber die logistischen Mittel hierfür nicht zur Verfügung stellt. Deshalb ist der Antrag folgerichtig in Bezug auf die Beschlüsse, wie sie das Volk mit dem Armeeleitbild gefasst hat. Das Volk hat beim Armeeleitbild und beim Militärgesetz diesen Einsätzen zugestimmt. Es ist auch ein folgerichtiger Antrag in Bezug auf die Vorstösse, die das Parlament in letzter Zeit angenommen hat.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Kommission abzulehnen und dem Antrag Engelberger - gemäss Bundesrat - zuzustimmen.