Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-12-06
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-06
Wortprotokoll
Ich weiss, dass Sie sich mit diesem Problem schon einige Male befasst haben. Bisher hat es meine Kollegin, Frau Bundesrätin Dreifuss, vertreten, aber weil wir heute einen Finanzmorgen haben, vertrete ich das. Wir haben aber keine Differenz in unseren Ansichten.
Sie wissen, dass die AHV/IV zur Hauptsache über Lohnprozente finanziert wird - jetzt auch über die Mehrwertsteuer, und zwar direkt über das Sozialwerk - und zu 17 Prozent vom Bund. Drei Prozent werden von den Kantonen finanziert, aber das fällt nicht so ins Gewicht.
Wir stehen vor dem Problem, dass wegen der Demographie die Kosten der AHV signifikant steigen. Davon sind eben nicht nur die rund 80 Prozent, die das Sozialwerk selber finanziert, betroffen, sondern auch diese 20 Prozent. Es ist eine fast etwas polemische Vereinfachung, wenn Herr Bortoluzzi sagt, der Bund wolle sich irgendwie entlasten. Das einzige, was der Bund will, ist, diese ständige Zusatzbelastung abfedern, welcher er genauso unterworfen ist wie eben das Sozialwerk als Ganzes, weil er 17 Prozent des Sozialwerkes finanziert. Wenn Sie diese Geschichte des Bundesbeitrages anschauen, stellen Sie fest, dass gemäss Artikel 112 der Bundesverfassung - wie das Herr Rechsteiner Paul gesagt hat - die Finanzierung des Bundesbeitrages in erster Linie aus Tabak- und Alkoholsteuern geschieht. Man wollte also bei der Schaffung der AHV dem Bund diesen Beitrag auch durch zweckgebundene Mittel finanzieren. Das reichte bis 1972, heute ist aber nur noch ein Drittel dieser Ausgaben gedeckt, und das war nicht die Absicht der Väter und Mütter der AHV.
Bezüglich der verfassungsmässig vorgesehenen Finanzierung durch die Spielbankensteuer - dies steht auch klar in der Verfassung - haben Sie anders entschieden; das macht nicht allzu viel aus. Aber wegen der Demographie - wie bereits gesagt - steigt, ohne zusätzliche Finanzierung, der Beitrag des Bundes rascher an, als er das bezahlen kann.
Zum Zweiten: Der Bund war deshalb immer ein unzuverlässiger Partner. Man hat immer wieder bei Sparprogrammen - letztmals beim Stabilisierungsprogramm - die Bundesbeiträge gekürzt. Nun zeigen die Perspektiven klar, dass sich der Bund in Zukunft diesen Beitrag nicht wird leisten können, ob Sie die Finanzierung nun mit der Mehrwertsteuer machen oder nicht. Es ist ja der direkte Beitrag an die Ausgaben. Es geht jetzt um 400 Millionen Franken, das ist richtig. 400 Millionen Franken sind ein Riesenbetrag, aber er ist ja nur das Präjudiz für die späteren Entscheide, wo es dann bis 1,5 Milliarden Franken und nach 2010 noch weit höher gehen wird.
Wenn der Bund ein zuverlässiger Partner der AHV bleiben will, muss auch sein Anteil auf eine Weise finanziert werden; das geht am besten durch diese Mehrwertsteuerprozente. Wie beim Sozialwerk selber steigen die Bundeseinnahmen schon auch mit dem Wirtschaftswachstum, aber höchstens im Rahmen des BIP. Wegen der Demographie steigen aber die Ausgaben fast exponentiell oder zumindest sehr viel rascher. Deshalb kann der Bund das nicht auf Dauer aus seinen normalen Einnahmen finanzieren.
Es ist auch ein Element der Transparenz, dass man den Bürgern sagt: Aus dem gleichen Sack zahlst du ja deine anderen Steuern. Das wird eben auch belastet und ist auch nicht finanziert; das ist für mich Transparenz.
Es gibt nur zwei Alternativen: Man könnte natürlich den Bundesbeitrag senken; dann wächst er zwar wieder, aber auf tieferem Niveau; oder es gibt die Alternative, dass der Bund seinen Anteil am AHV-Prozent eben erreicht. Sollte das nicht so kommen, auch nicht im Rahmen der 11. AHV-Revision, dann müsste ich irgendeinmal dem Bundesrat beantragen, ein halbes Mehrwertsteuerprozent nur für den Bundesbeitrag der AHV zu erheben. Ich bin mir nicht so sicher, ob das für die Bürgerinnen und Bürger dann transparenter wäre, als wenn sie wissen, dass das, was Sie hier beschliessen, eben für die AHV ist. Deshalb bin ich der Meinung, dass die heutige Lösung zweckmässiger ist.
Ich bestreite auch, dass es nicht der Verfassung entspricht. Hier steht klar, dass dieses Mehrwertsteuerprozent erhoben werden kann, wenn die Finanzierung wegen dem Altersaufbau nicht mehr gewährleistet ist. Das betrifft den Bund genau so, das haben wir ja auch mit einem Gutachten erheben lassen.[PAGE 1416]
Es gibt jetzt aber noch ein rein finanzpolitisches Problem, das ich Ihnen doch kurz schildern möchte: Die Mehrwertsteuer ist das klassische Einnahmensubstrat des Bundes. Die Lohnprozente sind das klassische Substrat der Sozialversicherungen. Deshalb finden Sie kaum ein Land, wo man die Mehrwertsteuer auch braucht, um die Sozialversicherung zu finanzieren. Dagegen haben sich die Finanzminister fast überall mit Erfolg gewehrt. Ich habe mich nicht dagegen gewehrt, weil es an sich Sinn macht, und zwar aus zwei Gründen:
1. Wenn wir weiter über Lohnprozente finanzieren würden, würden wir die Arbeit so verteuern, dass das auf die Beschäftigungslage drücken könnte - sprich: mehr Arbeitslosigkeit.
2. Da liegt der Grund im Generationenvertrag, wenn Sie so wollen, indem es angesichts der demographischen Verschiebungen richtig ist, dass sich auch die Rentner über die Mehrwertsteuer an der Finanzierung dieses Sozialwerkes beteiligen. Aber ich glaube, weil das so ist und dies das klassische Substrat des Bundes ist, kann man ihm das nicht einfach quasi "wegdenaturieren" und ihn dann nicht beteiligen lassen, wenn das Sozialwerk überdurchschnittliche Kostenzuwächse hat. Wir wissen alle, dass nach 2010 dieses Wachstum noch stürmischer werden wird.
Ich will Sie jetzt nicht langweilen, indem ich Ihnen noch einmal erzähle, was ich Ihnen bei der Eintretensdebatte zum Budget erzählt habe. Aber wenn Sie das hier so beschliessen, werden wir - zusammen mit anderen Mehrausgaben, die sich in der Zwischenzeit in den Finanzplänen abzeichnen und dort noch nicht berücksichtigt sind - keine schwarzen, sondern rote Zahlen haben. Das ist konjunkturpolitisch völlig falsch. Wir sollten die "Kanone" jetzt wieder für die nächste Rezession laden, Überschüsse machen und vom Schuldensockel herunterkommen, damit wir eine "marge de manoeuvre" bei der nächsten Rezession und für die nächsten Generationen haben.
Wir wollen ja auch noch gewisse steuerliche Reformen durchziehen. Ich muss Ihnen sagen: Wir werden Ihnen diesen Kassensturz, den ich angekündigt habe, Anfang Jahr präsentieren und dann auch die versprochenen Steuervorlagen in die Räte einbringen. Wir wollen Ihnen die nicht vorenthalten, aber wir möchten, dass Sie diese Entscheide "en connaissance de cause" treffen, indem Sie die Gesamtzusammenhänge sehen. Wenn Sie hier ein falsches Signal setzen, dann muss ich Ihnen leider sagen, dass ich für die längerfristigen Perspektiven des Bundes - trotz der guten Wirtschaftslage - doch einige Sorgen habe. Ich bitte Sie, diese Argumente - auch wenn Sie Ihre Meinung schon gemacht haben - bei der Abstimmung doch zu bedenken.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.