Lexipedia

Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2000-12-06

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-12-06

Wortprotokoll

Namens der grossen Mehrheit der Kommission - die zudem politisch breit zusammengesetzt ist - empfehle ich Ihnen, am Beschluss der ersten Runde festzuhalten.

Ganz kurz noch einmal die Argumente. Die Verfassungsbestimmung ist in diesem Punkt absolut klar: Es ging darum, die mit dem zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent erhobenen Mittel der AHV zukommen zu lassen. Nie ging es darum, damit den Bundesbeitrag an die AHV zu finanzieren. Auch im Bundesbüchlein wurde dies klar gesagt. Das ist die grosse Differenz zur Tabak- und Alkoholbesteuerung. Dort ist explizit gesagt: Diese Einnahmen dienen der Finanzierung des Bundesbeitrages an die AHV. Hier war das Gegenteil der [PAGE 1415] Fall. Hier geht es um die Finanzierung der AHV bzw. um die Probleme, die sich aus dem Altersaufbau ergeben. Wegen der klaren Verfassungsgrundlage muss das ganze AHV-Mehrwertsteuerprozent der AHV zugute kommen.

Zweites Argument: Die AHV hat dieses Geld nötig. Die AHV kann diese 400 Millionen Franken sehr gut gebrauchen - nicht einfach als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk, sondern überhaupt. Wir sind uns im Klaren darüber, dass die AHV Mittel braucht; diese 400 Millionen Franken sind darum der Verfassung entsprechend der AHV zuzuweisen.

Dann die Frage der Lage des Bundeshaushaltes: Das war ja das Argument von Herrn Bundesrat Villiger, das vor allem im Ständerat evoziert wurde. Hier muss man sagen: Diese 400 Millionen Franken entscheiden die Lage des Bundeshaushaltes nicht. Es gilt hier, die Proportionen zu wahren. Herr Bundesrat Villiger hat im Ständerat immerhin auch gesagt, dass diese 400 Millionen Franken für den Bundeshaushalt nicht "matchentscheidend" seien. Er befürchtet ja eher die Präjudizwirkung dieses Entscheides für die Zukunft, mindestens nach diesem Votum zu schliessen. Wenn es aber so ist, dann sollte eigentlich die Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates in der Differenzbereinigung möglich sein.

Ein letztes Argument ist das Verhältnis zwischen den beiden Räten. In der ersten Runde hat der Nationalrat bei dieser Parlamentarischen Initiative mit erdrückender Mehrheit dem Kommissionsentwurf zugestimmt. Im Ständerat hat ein eigentliches Zufallsmehr entschieden. Ich erinnere daran, dass dieses Verhältnis bei der Stempelsteuer genau umgekehrt ist. Dort hat der Ständerat absolut klar und eindeutig, der Nationalrat hingegen sehr knapp entschieden. Der Nationalrat zieht die Konsequenzen aus dieser knappen Differenz und wird sich in der zweiten Runde dem Ständerat anschliessen. Angesichts der knappen Differenz im Ständerat wäre es sinnvoll, dass sich der Ständerat hier bei der AHV - im Sinne der Kompromissfindung - dem Nationalrat anschliesst.