Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2008-05-26
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-05-26
Wortprotokoll
Wir haben im Bundesrat auch über diesen Antrag diskutiert. Im Vordergrund standen natürlich die finanziellen Überlegungen, die Sie sich jetzt auch gemacht haben. Der Beschluss des Nationalrates bzw. der Antrag Burkhalter bedeutet, dass 9 Millionen Franken in die Förderung des Luftverkehrs fliessen würden. Umgekehrt heisst es, dass diese 9 Millionen Franken dem Bundeshaushalt fehlen würden. Das sind Überlegungen, die sich der Bundesrat sehr oft als Erstes macht. Sie gaben den Ausschlag.
Warum ist die Lösung des Bundesrates gerecht? Dass die Bedrohung durch Terroristen oder durch Luftpiraten gegenüber der Luftfahrt erfolgt, ist zwar - da haben Sie Recht - auch ein Angriff auf den Registerstaat, das würde jetzt heissen: auf die Schweiz. Es ist unser Krisenstab, der in Funktion treten würde, wenn so etwas geschähe. Dass Flugzeuge für Terroristen besonders attraktiv sind, liegt am Luftverkehr als solchem. Wegen der enormen Geschwindigkeit, wegen der Masse, die ein Gefahrenpotenzial der Flugzeuge darstellt, und wegen der vielen Passagiere, die aufs Mal transportiert werden, sind sie besonders attraktiv - auch wegen der grenzüberschreitenden Mobilität, die bei keinem anderen Verkehrsmittel so ausgeprägt ist wie beim Flugzeug. Diese dem Flugverkehr immanente Gefahr ist gleichzeitig sein ganz grosser Vorteil: der Vorteil nämlich, dass Menschen innert kürzester Zeit irgendwohin fliegen können. [PAGE 280] Von daher haben wir uns gesagt: Es geht nicht an, dass die öffentliche Hand über Foxes und Tigers die Nachteile des Flugverkehrs tragen soll, dass aber die Vorteile den Luftfahrtunternehmen zukommen. Diese 9 Millionen Franken werden, wie Herr Bieri richtig sagte, durch die Mineralölsteuer, also die Kerosinsteuer, bezahlt; dieser Betrag wird dann auf das Flugunternehmen und auf die Passagiere aufgeteilt. Von daher ist es richtig, wenn wir dem bereits bei der Bahnpolizei eingeführten Prinzip folgen und Foxes und Tigers nicht als Elemente der allgemeinen Kriminalpolizei ansehen.