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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2008-05-27

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-05-27

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit unserer Kommission zu folgen. Wir haben ja zwei Probleme zu lösen: Das eine ist die Frage, ob wir 0,4 oder 0,5 Prozentpunkte mehr Mehrwertsteuer erheben wollen, das andere, ob das proportional oder linear zu geschehen hat.

Herr Kollege Hess, Sie haben bereits das letzte Mal einen Antrag auf eine lineare Erhöhung gestellt. Sie haben erwähnt, dass ich damals unter anderem begründet habe, wir sollten dem Nationalrat folgen, der damals noch eine proportionale Erhöhung vorgeschlagen hat. Der Nationalrat wollte mit seiner Lösung dem bestehenden Mehrwertsteuersystem folgen, was einer proportionalen Erhöhung entspricht. Ich gebe Ihnen Recht: Es gibt natürlich eine gewisse wettbewerbsverzerrende Wirkung für einzelne Branchen; Sie haben das ausgeführt. Dies gilt insbesondere für die Gastrosuisse. Dem kann man aber entgegenhalten, was von Frau Fetz auch betont wurde: dass eine lineare Erhöhung bei Haushalten mit tiefen Einkommen Probleme macht. Deshalb scheint es der Mehrheit der Kommission richtig, für diese befristete Zusatzfinanzierung für die IV nicht an der Proportionalität der Mehrwertsteuer zu rütteln.

Dann steht noch die Diskussion an, ob wir für diese Zusatzfinanzierung 0,5 oder 0,4 Prozentpunkte beschliessen sollen. Nachdem die Kommission eine von ihr verlangte Tabelle über die Auswirkungen der verschiedenen Varianten der Mehrwertsteuererhöhung erhalten hat, ist die Mehrheit der Kommission klar der Meinung, dass es richtig ist, bei der Erhöhung dem Nationalrat zu folgen, das heisst, eine Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte zu beschliessen. Die Übersicht der Verwaltung macht deutlich, dass bei einer Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte proportional befristet auf sieben Jahre der Fondsbestand der IV auch Ende 2016 [PAGE 296] noch über dem Betrag von 5 Milliarden Franken liegt. Wenn wir dem Antrag der Minderheit folgen und 0,5 Prozentpunkte proportional erheben, beträgt die Höhe des Fonds am Ende der Befristung 7,7 Milliarden Franken. Es war aber nie Absicht der Kommission, den IV-Fonds bis 2016 auch noch mit einer Reserve zu versehen. Das können wir erreichen, wenn wir die Sätze proportional um 0,4 Prozentpunkte erhöhen.

Ich bin also der Meinung, wir sollten dem Beschluss des Nationalrates auf eine Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte folgen, aber dabei bleiben, dass sie proportional zu erfolgen hat. Das Ganze hat dann ja auch noch einen Zusammenhang mit der Frage, ob wir das Startkapital à fonds perdu in den IV-Fonds geben oder ob es gewissermassen ein Darlehen ist. Diese Frage werden wir nachher behandeln.

Ich möchte Sie also bitten, sowohl den Antrag Hess wie auch den Antrag der Minderheit abzulehnen.