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Fetz Anita · Ständerat · 2008-05-27

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-27

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Grundsätzlich einig sind wir uns über das Sanierungskonzept; das muss auch immer wieder betont werden, wenn wir jetzt über Differenzen reden. Das scheint mir sehr wichtig, weil die IV, wie wir alle wissen, dringend eine Sanierung braucht. Sie verursacht jährlich ein Defizit von 1,5 Milliarden Franken, und sie hat beim AHV-Fonds per Ende 2007 bereits 11 Milliarden Franken Schulden. Das ist die Ausgangslage. Zur Ausgangslage gehört auch, dass wir in eine obligatorische Volksabstimmung gehen müssen.

Jetzt die Unterschiede: Ich versuche, sie Ihnen zu erklären, und werde auch schon den Antrag Hess einbeziehen, damit wir die ganze Ausgangslage haben. Sie haben auf Seite 3 der Fahne die drei entsprechenden Anträge. Es gibt einen ganz einfachen Unterschied. Wir wissen: Es gibt ein betriebliches strukturelles Defizit von etwa 1,5 Milliarden Franken. Das müssen wir in der befristeten Zeit von sieben Jahren durch die Mehrwertsteuererhöhung wegbringen, das ist unser Versprechen der Bevölkerung gegenüber. Wenn Sie jetzt schauen, wie viel Ertrag die jeweilige Lösung bringt, sehen Sie Folgendes: Die von der Mehrheit unserer Kommission beantragte Erhöhung um proportional 0,4 Prozent bringt 1,24 Milliarden Franken. Wir reden aber von einem Defizit von 1,5 Milliarden Franken, das beseitigt werden muss. Der Antrag Hess - gemäss Nationalrat - auf eine lineare Erhöhung um 0,4 Prozent bringt 1,45 Milliarden Franken, ist also knapp an der Grenze dessen, was wir brauchen. Er hat aber den ganz unschönen Nachteil, dass er dadurch, dass er eine [PAGE 295] lineare Erhöhung verlangt, sozial unverträglich ist, weil er die Lebensmittelpreise überdurchschnittlich erhöhen würde; das wiederum würde die Vorlage in der Volksabstimmung ganz sicher schwächen.

Jetzt zum Antrag der Minderheit, der dem ersten Beschluss des Ständerates entspricht: Die Erhöhung um 0,5 Prozent bringt 1,54 Milliarden Franken. Sie bringt also genau das, was wir brauchen. Der Ständerat hat ja damals nicht zufällig der Erhöhung um 0,5 Prozent zugestimmt; diesen Ertrag braucht es nämlich, um eine echte Sanierung der IV mit ihrem strukturellen Defizit zu machen. Es ist also keine Erhöhung auf Vorrat. Dazu kommt noch der entscheidende Punkt: Was wir der Bevölkerung auf die Abstimmung hin vermitteln müssen, ist, dass durch dieses Sanierungskonzept für die IV die AHV entlastet, dass die AHV gesichert wird. Das wird bei der Abstimmung der entscheidende Punkt für die Überzeugung sein. Wenn wir das versprechen, es nach sieben Jahren aber nicht schaffen und allenfalls sogar eine Verlängerung machen müssen, weil die Defizite weiter steigen, wäre das unserer Glaubwürdigkeit alles andere als zuträglich.

Jetzt kann man sich auf den Standpunkt stellen, die 1,5 Milliarden Franken, die es braucht und welche die 0,5 Prozent bringen, würden vielleicht doch ein bisschen viel in den IV-Fonds bringen. Dazu haben Sie dann aber - ich muss Ihnen das ein bisschen erklären, weil es ein Gesamtkonzept ist - auf Seite 5 der Fahne den neuen Antrag unserer Kommission zu Artikel 2 Absatz 2 der Vorlage 2, wonach alles, was über das Startkapital des IV-Fonds von 5 Milliarden Franken hinausgeht, jährlich dem AHV-Fonds wieder zurückgezahlt wird. Mir scheint das eine saubere, durchdachte, solide Finanzierungsmöglichkeit. Alles, was darunterliegt, führt zur Verknappung und damit auch zur Schwächung, wenn es darum geht, die Leute auf die Volksabstimmung hin zu überzeugen.

Ein weiterer Punkt - wir reden ja darüber, dass wir das der Bevölkerung erklären müssen, weil die Ja dazu wird sagen müssen - ist die Frage, ob die Mehrwertsteuer proportional oder linear erhöht werden soll; ich habe das schon kurz erwähnt. Man kann nicht mit einer linearen Lösung die Lebensmittel entsprechend verteuern. Das wäre eine fast 20-prozentige Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel. Das ist den Leuten und auch den entsprechenden Branchen nicht zu vermitteln.

Ich meine also, was wir mit der proportionalen Erhöhung um 0,5 Prozent ursprünglich beschlossen haben, ist solide. Dabei sollten wir bleiben. Für die Abstimmung ist es nämlich ein zentrales Argument, und es wird nicht weniger schwierig, wenn man 0,4 statt 0,5 Prozent durchbringen muss. Man muss eine plausible Erklärung haben, warum es die 0,5 Prozent braucht; die haben wir. Wir haben ja gesagt, die Schulden der IV müssten vom Bund verzinst werden. Die Lösung mit 0,5 Prozentpunkten hat auch den grossen Vorteil, dass die Zinsen für den Bund langsam sinken, weil ja im AHV-Fonds auch ein Stück Schuldenabbau betrieben wird. Sie sehen: Wie Sie es auch anschauen, 0,5 Prozentpunkte ist die solide, überzeugende Lösung. Eine Anhebung um 0,4 Prozentpunkte ist einfach zu knapp. Das Risiko, dass wir nach sieben Jahren nachdoppeln müssen, ist zu gross.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Das war ursprünglich Ihr Beschluss.