Germann Hannes · Ständerat · 2008-05-28
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-05-28
Wortprotokoll
Ich kann mich vom Fazit her meinen beiden Vorrednern anschliessen. Ich verweise auf die Entwicklung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, zunächst in der Schweiz: Im Jahre 1966 erfolgte eine Reduktion von 3 auf 2 Prozent. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform I erfolgte per 1. April 1998 eine weitere Senkung auf 1 Prozent, danach wurde für Neugründungen die Freigrenze auf 250 000 Franken erhöht. Das gilt auch für Kapitalerhöhungen. Am 1. Januar 2006 erfolgte eine Erhöhung der Freigrenze auf 1 Million Franken, dies für Neugründungen und Kapitalerhöhungen bei Kapitalgesellschaften. Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wurde die Freigrenze auch für Genossenschaften auf 1 Million erhöht. Wir sind mit dieser Steuer eindeutig in einem Rückzugsgefecht; sie ist ein Auslaufmodell, auch auf europäischer Ebene.
Wir kämpfen um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Wir wissen, dass der steuerliche Zugang zu Kapitalmärkten ein entscheidender Standortfaktor ist. Als standortschädlich werden an erster Stelle die Abgaben auf dem Eigenkapital beurteilt. Das gilt vor allem für die Ansiedlung von hochkapitalisierten Gesellschaften, insbesondere auch Holdinggesellschaften; gerade für sie ist die Schweiz besonders attraktiv. Es erstaunt nicht, dass gerade bei dieser Abgabe ein klarer Dominoeffekt spielt. Sobald ein wichtiger Holdingstandort seine Emissionsabgabe senkt oder abschafft, folgen andere Holdingstandorte unverzüglich. Besonders bedeutungsvoll für die Schweiz ist die Abschaffung dieser Abgabe per 2006 in Belgien, Holland und Irland. Mit diesen Ländern steht die Schweiz in einem intensiven Steuerwettbewerb.
Kein Wunder, kommt das EFD im Bericht "Internationale Standortattraktivität der Schweiz aus steuerlicher Sicht" vom 1. Februar 2006 zu folgenden Schlussfolgerungen: "Die nicht ertragsabhängige Kapitalsteuer und insbesondere die Emissionsabgabe als Transaktionssteuer stellen also nicht nur eine ineffiziente Form der Steuererhebung dar, sondern sind auch der Standortattraktivität abträglich." In der EU ist denn auch der Ausstieg aus dieser Steuer vorgesehen. Die EU-Kommission hat im Dezember 2006 mitgeteilt, dass die Emissionsabgabe auf Beteiligungsrechte innerhalb der EU bis 2010 schrittweise abgeschafft werden soll. Ich zitiere hier László Kovács, den für Steuern und Zollunion zuständigen EU-Kommissar - das kommt ja bei SVP-Leuten relativ selten vor, zumal man noch mit seiner Aussage übereinstimmt -: "Ich betrachte die Gesellschaftssteuer als Hindernis für die Entwicklung der Unternehmen in der EU. Ihre Abschaffung steht im Einklang mit unserer Strategie für mehr Beschäftigung und mehr Wachstum."
Nur 7 von 27 EU-Mitgliedstaaten haben überhaupt noch eine Emissionsabgabe: Griechenland, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Spanien und Zypern. Auf unsere Konkurrenten Belgien, Holland, Irland habe ich hingewiesen: Abschaffung per 2006. Luxemburg als weiterer Konkurrent im Finanzmarkt bereitet die Abschaffung vor, und Österreich will ebenfalls aussteigen. Und jetzt verhindern wir womöglich [PAGE 325] wegen 234 oder, wie Kollege Graber gesagt hat, noch 140 Millionen Franken, dass sich, sage ich einmal, landesweit ein Dutzend guter Gesellschaften ansiedelt. Wenn auch nur eine oder zwei dieser 62 Schweizer Gesellschaften, die da überhaupt noch massgeblich beitragen, den Standort verlegen würden, dann würden wir über die Gewinnsteuern deutlich mehr als diese vergleichsweise geringen Beträge verlieren. Darum sollten wir diese Abschaffung, diesen Verzicht auf eine unnötige Steuer als Investition in die Zukunft, nämlich für künftige Firmenansiedlungen, für die Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz, ansehen.
Ich danke Ihnen dafür, dass Sie zustimmen und damit das richtige Signal senden.