Graber Konrad · Ständerat · 2008-05-28
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-05-28
Wortprotokoll
Tatsächlich hat man mit der Unternehmenssteuerreform II ja die Freigrenze für die Emissionsabgabe auf eine Million Franken erhöht. Aber ich möchte der Aussage widersprechen, dass man mit der Motion nur die ganz Grossen berücksichtige. Eine mittelständische Firma ist heute ohne Weiteres mit einem Kapital ausgerüstet, das höher ist als eine Million Franken. Es kommt dazu, dass wir eigentlich Firmen nicht gegeneinander ausspielen sollten. Für mich sind Arbeitsplätze wichtig, unabhängig davon, ob sie von einem KMU oder von einer grösseren Firma angeboten werden.
Hier handelt es sich um eine Substanzsteuer, welche letztlich dazu führt, dass bei der Kapitalaufnahme eine Verteuerung entsteht. Sie belastet Investitionen und drängt auch Emissionen ins Ausland. Es ist nicht verwunderlich, dass die OECD-Länder praktisch unisono die Emissionsabgabe abgeschafft haben. Es handelt sich tatsächlich um ein Auslaufmodell. Auch in unserem Umfeld haben Belgien, die Niederlande oder Irland auf die Emissionsabgabe verzichtet; auch Luxemburg als starker Wettbewerber des Finanzplatzes Schweiz ist eben daran, das Gleiche zu tun.
Die Substanzsteuern kommen generell unter Druck; das Gleiche gilt auch bei der Kapitalsteuer. Wir haben früher die Kapitalsteuer eigentlich deshalb gehabt, weil wir ein zweistufiges, ertragsabhängiges Gewinnbesteuerungsmodell führten. Seitdem wir eine proportionale Steuer beim Bund haben, ist natürlich auch die Kapitalsteuer mittelfristig zu überprüfen. Sie wird sich nicht halten können. Es ist nicht überraschend, dass in der KMU-Vorlage die Kantone bereits die Möglichkeit erhalten haben, die Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer in ihrem Hoheitsgebiet anzurechnen.
Zur Frage der Ausfälle, welche in der Stellungnahme des Bundesrates auch aufgeführt ist: Wir gehen ja nicht nur davon aus, dass es Ausfälle gibt. Man möchte ja vielmehr damit konkret auch erreichen, dass es Neuansiedlungen gibt, die dann zu zusätzlichen Gewinnsteuererträgen führen, oder dass zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, was dann wiederum zu zusätzlichen Erträgen aus Einkommenssteuern und Konsumsteuern - Mehrwertsteuer usw. - führen wird.
Ich bin damit einverstanden, dass die Unternehmenssteuerreform I vor allem die grossen Firmen berücksichtigte; bei der Unternehmenssteuerreform II ist das nicht so. Für mich liegt es aber auf der Hand, dass diese Frage im Rahmen einer Unternehmenssteuerreform III berücksichtigt werden muss; dies eben auch aus den Gründen, die sowohl die Kommissionspräsidentin wie auch ich jetzt noch geliefert [PAGE 324] haben. Ich unterstütze auch bezüglich des zeitlichen Ablaufs ganz klar die Meinung, dass mit erster Priorität Familien mit Kindern, insbesondere auch mittelständische Familien, entlastet werden sollen.
Ich möchte noch auf einen aus meiner Sicht wichtigen Aspekt hinweisen, der bis jetzt noch nicht erwähnt wurde und auch in der Stellungnahme des Bundesrates nicht aufscheint. Der Bundesrat schreibt darin, dass man von einer Grössenordnung von 200 Millionen Franken ausgehe. Auch in der Kommission wurde immer mit diesen 200 Millionen operiert. Interessant ist, dass im Jahr 2006 die effektiven Einnahmen aus diesem Bereich 235 Millionen betrugen. Im Budget 2007 war man mit 160 Millionen relativ vorsichtig. Effektiv aber - diese Zahl erscheint in der Staatsrechnung, die wir soeben genehmigt haben - haben wir im letzten Jahr nur 140 Millionen eingenommen. Wenn ich das wiederholen kann: Man spricht von 200 Millionen, 2006 wurden 235 Millionen realisiert, für 2007 waren 160 Millionen budgetiert, effektiv wurden 140 Millionen erreicht. Die Begründung des Bundesrates in der Botschaft zur Staatsrechnung lautet, es gebe da grössere Schwankungen, weil die Gesellschaftsgründungen nicht in jedem Jahr im gleichen Umfang anfielen und weil die Rekapitalisierungen eben auch gewissen Schwankungen ausgesetzt seien. Man könnte in dieser Frage aber auch ein bisschen spekulieren und fragen: Ist dieser Rückgang gegenüber dem Vorjahr von immerhin 40 Prozent oder gegenüber dem vorsichtigen Budget um 12 Prozent in einem wirtschaftlich sehr guten Umfeld nicht allenfalls auch darauf zurückzuführen, dass die Schweiz in dieser Frage nicht mehr konkurrenzfähig ist? Sind das Vorboten, allenfalls sogar Folgen von Nichtansiedlungen oder gar Kapitalabwanderungen? Das ist Spekulation. Die Ausführungen des Bundesrates in der Botschaft zur Staatsrechnung sind aber auch spekulativ.
Aus all diesen Überlegungen bin ich der Auffassung, dass wir diese Motion annehmen und diese überholte Abgabe abschaffen sollten.