Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2008-05-28
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-05-28
Wortprotokoll
Ihre WAK hat Anfang dieses Jahres ein Seminar zur Frage der Steuervereinfachungen durchgeführt. Der Anlass für dieses Seminar war, dass wir es eben auf der einen Seite mit verschiedensten Vorstössen zu tun hatten, die eine Vereinfachung des Steuersystems verlangen. Ich erinnere Sie an die Standesinitiativen Solothurn und Aargau, denen im Nationalrat Folge gegeben worden ist. Ich erinnere Sie an die Motion Pfisterer Thomas, die wir hier in diesem Rat ebenfalls angenommen haben. Auf der anderen Seite beschäftigt sich Ihre WAK praktisch an jeder Sitzung mit Vorstössen zu neuen oder höheren Steuerabzügen.
Eine Erkenntnis aus diesem Seminar - ich fasse sie ganz kurz zusammen - ist, dass eine Vereinfachung unseres Steuersystems nicht nur wünschbar wäre, sondern notwendig ist. Es geht nicht darum, dass wir die Steuererklärung in Zukunft auf einem Bierdeckel ausfüllen sollen, sondern dass wir schlicht die Übersicht über die Wirkung dieses hochkomplexen Systems verloren haben. Ich erwähne nur ein Beispiel: Die neuesten Zahlen, über welche die Eidgenössische Steuerverwaltung verfügt, um überhaupt zu schauen, welches die Wirkung der Abzüge ist, stammen aus dem Jahr 1995. Wir hatten die Zahlen von gerade mal drei Kantonen, [PAGE 329] um diesen Vergleich anzustellen. Sie sehen also: Wir bewegen uns hier in einem höchst intransparenten und auch ineffizienten System, das wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit unserer Arbeit - das müssen wir auch selbstkritisch sagen - wesentlich verursacht haben.
Eine weitere Erkenntnis aus diesem Seminar ist, dass ausserfiskalische Ziele mit Steuerabzügen kaum je wirksam und effizient erreicht werden. Im Gegenteil: Steuervergünstigungen sind wenig transparent, sie haben oft eine geringe Auslösewirkung, sie sind geprägt von grossen Mitnahmeeffekten, und sie sind oft ungerecht. Ich erwähne auch hier ein Beispiel: Wenn ein Hausbesitzer für eine Renovation an seinem Haus einen doppelt so grossen Steuerabzug machen kann wie sein Nachbar für die genau gleiche Renovation, kann das niemand nachvollziehen. Abgesehen von den komplizierten Abgrenzungsfragen müssen wir uns aber auch die Auswirkungen vor Augen halten. Hier haben wir von den kantonalen Steuerverwaltungen gehört, dass aufgrund unserer Abzugspolitik immer häufiger eben ausserfiskalische Zielsetzungen überprüft werden müssen. Wir betreiben mit unserem Steuersystem ja mittlerweile Liegenschaftspolitik, Bildungspolitik, Gesundheitspolitik, Vorsorgepolitik, und das heisst für die kantonalen Steuerverwaltungen, dass sie Experten für all diese Fachfragen beiziehen müssen, um überhaupt zu überprüfen, inwiefern dieses Steuersystem umgesetzt und vollzogen werden kann. Das heisst, die Steuerverwaltungen entfernen sich immer weiter von ihrer eigentlichen Kernaufgabe, nämlich der Überprüfung des steuerbaren Einkommens und dem Steuerbezug.
Angesichts dieses schlechten Verhältnisses zwischen Kosten und Nutzen von Steuerabzügen ist es eigentlich erstaunlich, dass man in der Politik immer wieder so schnell zum Instrument der Steuervergünstigung greift. Aus meiner Sicht ist der Grund dafür einfach: Im Einzelfall scheint ein Steuerabzug immer attraktiv zu sein, oft meint man sogar, dass man dadurch mehr Gerechtigkeit herstellen könne. Unsere Wählerinnen und Wähler lieben uns, wenn wir ihren spezifischen Anliegen schnell und einfach mit Steuererleichterungen entgegenkommen. Entsprechend unbeliebt macht man sich, wenn man sich gegen einen gutgemeinten Steuerabzug wehrt oder gar bestehende Steuerabzüge streichen will. Herr Kollege David hat jetzt gerade wieder vorgemacht, wie es ist, wenn man die einzelnen Beispiele aufzeigt und dann den Leuten zeigt, wie schwierig und unattraktiv es wäre, wenn man ihnen einen Steuerabzug kürzen oder gar streichen würde.
Ich bin deshalb Herrn Kollege Hess dankbar für seinen Vorstoss, den ich gerne unterstütze. Es wird aber sehr viel Kraft und Rückgrat brauchen, damit diese Motion dann auch tatsächlich umgesetzt wird. In den letzten dreissig Jahren - das hat der Steuerverwalter meines Kantons trocken festgestellt - hat nämlich jede Steuerrechtsrevision zu neuen Abzügen und nicht zu einer Verminderung der Abzüge geführt. Und selbst wenn wir uns heute einig wären, wohin die Reise gehen soll, bleibt die ganz grosse Frage: Wie wollen wir auf den Weg der Tugend gelangen? Dazu gibt es verschiedene Meinungen: Es gibt jene, die sagen - Kollege Schweiger hat das jetzt ein bisschen angetönt -, wir könnten die Steuerabzugsmaschine im Moment sowieso nicht stoppen. Also lassen wir sie laufen und packen sozusagen einen Abzug nach dem anderen drauf, bis der Hinterletzte merkt, dass es so nicht weitergehen kann. Das ist eine Verelendungsstrategie, bei der man versucht, die Leute zu zermürben, in der Hoffnung, dass sich daraus eine Kehrtwende ergibt. Ich möchte vor diesem Vorgehen warnen. Erstens könnte das noch sehr lange dauern, und der Schaden würde damit immer grösser, zweitens halte ich ein solches Vorgehen für zynisch und für destruktiv. Ich bin der Meinung, dass wir sofort mit der klaren Abkehr von der Steuerabzugsmechanik beginnen müssen und dass alle, die sich für diese Motion aussprechen, dann auch selber den Beweis antreten müssen, dass sie nicht bei jeder Sirene, die nach einem neuen Abzug ruft, wieder schwach werden.
Diesen Beweis, wir haben es gehört, werden wir in dieser laufenden Session gleich ein paarmal antreten können, und zwar betrifft es die unterschiedlichsten Anliegen, vom Bausparen bis zu den energetischen Sanierungen. Es kommen also alle einmal dran. Deshalb sage ich an die Adresse von Herrn Kollege Schweiger: Ich bin nicht der Meinung, dass wir den Stopp dieser Abzüge auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben können, wenn wir die Motion heute annehmen. Ich bin wirklich der Meinung, dass das auch ein Grundsatzentscheid ist, den wir heute treffen, und dass das in dem Sinn, Herr Kollege Schweiger, wie Sie es gesagt haben, auch eine Verpflichtung ist, die Konsequenzen zu ziehen.
Die WAK hat übrigens im Anschluss an das Seminar zu den Steuervereinfachungen dem Finanzdepartement den Auftrag gegeben - und zwar ganz im Sinn der Motion Hess Hans -, ein Arbeitspapier zu erstellen, das uns aufzeigt, welche Konsequenzen eine Streichung oder Pauschalierung der grössten und wichtigsten Abzüge hätte. Gleichzeitig soll die Steuerverwaltung uns aufzeigen, in welchem Ausmass sich die Steuertarife dann senken liessen.
Ich bitte Sie also, die Motion Hess Hans zu unterstützen, damit aber wirklich auch gleich das Signal zu geben, dass wir diese Abzugsmaschine zugunsten einer entscheidenden Verbesserung unseres Steuersystems stoppen wollen. Professor Keuschnigg hat es in seiner Studie, die er im Auftrag des Bundesrates erstellt hat, bestätigt: Eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage, kombiniert mit einer Anpassung bei den Steuertarifen, zeigt sowohl in Bezug auf das Wachstum wie auch in Bezug auf die Verteilwirkung die besten Resultate. Es ist also nicht so, Herr Kollege Schwaller, dass ein Streichen von Abzügen automatisch den Mittelstand mehr belastet. Eine ganz wesentliche Frage ist, wie wir das Steuertarifsystem ausgestalten.
Ich meine deshalb, dass es gute Gründe gibt, diese Motion anzunehmen.