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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2008-05-28

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-05-28

Wortprotokoll

Was mich hier in der Tat in die Nase sticht, ist der Verweis auf die Mifid-Richtlinie. Diese ist jetzt seit 2007 in der EU unterwegs, ist aber noch nicht überall eingeführt; es fehlen vor allem Erfahrungen. Es scheint mir gewagt zu sein, schon in vorauseilendem Gehorsam zu sagen, wir sollten uns daran anlehnen, bevor man überhaupt weiss, wie sich diese Richtlinie bewährt; dies auch deshalb, weil die Mifid-Richtlinie ausserordentlich kompliziert ist. Sie verlangt eben - das wurde von Herrn Germann zu Recht gesagt - sehr viel weiter gehende Regulierungen und von den Finanzintermediären in der Anwendung viel zusätzliche Arbeit.

Ein Banker hat dazu gesagt, eigentlich sollte man den Knigge nicht ins Eherecht überführen. (Heiterkeit) Was wollte er damit sagen? Wir haben im Bereich der Finanzmarktaufsicht sehr viele "Knigge-Aufforderungen". Das sind auch Standesregeln, die sich die Branchen selber geben, manchmal in Anlehnung an Gerichtsurteile wie jenes vom März 2006 über die Retrozessionen. Das Gerichtsurteil, Herr Graber, ist natürlich automatisch aufgenommen worden und nicht auch noch in ein Gesetz überführt worden. Die selbstregulierten Finanzintermediäre wissen künftig, was ihrer wartet, wenn sie sich nicht gemäss diesem Urteil verhalten werden. Genügt denn das nicht? Viele haben ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen schon angepasst, andere noch nicht. Wenn sie aber in Schwierigkeiten kommen, werden sie an diesem Gerichtsurteil, an den Bestimmungen des Börsengesetzes und an den Bestimmungen im Kollektivanlagengesetz gemessen. Das ist in unserem Land alles vorhanden; ich weiss nicht, was Sie noch mehr wollen! Wir müssen einfach versuchen, dort, wo die Selbstregulierungsorganisationen Transparenzbedarf haben, diese Forderungen gezielt zu stellen und nicht auf diesem Wege Mifid einzuführen. Ich wüsste nicht, wie ich das "angattigen" soll, denn Mifid ist für mich letztlich noch nicht fassbar.

Deshalb bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen, weil ich der Überzeugung bin, dass wir das anvisierte Ziel über den Einbezug der Mifid-Richtlinie nicht erreichen werden.