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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07

Wortprotokoll

Zur Zonenkonformität von Kompostieranlagen: Die Berichterstattung im Nationalrat, welcher hier eine Differenz zu uns geschaffen hat, war äusserst rudimentär. Die Begründung, warum die Kommission an ihrem Antrag festhielt, auch die Bauten zur Gewinnung von Kompost aus Biomasse für zonenkonform zu erklären, bestand im schlichten Verweis auf die Erstberatung der Vorlage im Nationalrat. Ihre Kommission hat nichts gegen Kompostieranlagen, die ohne grössere bauliche Massnahmen erstellt und betrieben werden können. Die Fassung des Nationalrates erlaubt aber Kompostieranlagen jeder Grössenordnung. Gegen eine grenzenlose Zulassung von Kompostieranlagen in der Landwirtschaftszone spricht aber eine Reihe von Gründen.

Zunächst: Industrielle Kompostieranlagen mit Bodenwannen, fabrikähnlichen Lager- und Umschichtungshallen, massiven Erschliessungsanlagen sind in der Sache zonenfremd, auch wenn sie der Gesetzgeber normativ zu zonenkonformen Anlagen erklären würde. Es gibt in der Schweiz kaum Landwirtschaftsbetriebe, die grosse Kompostieranlagen bodenabhängig betreiben können. Sodann: Solche Anlagen sind - und das ist ein zweiter Grund, der bereits in der Beratung in Flims geltend gemacht worden ist - darauf angewiesen, dass für ihren Betrieb Material über grössere Distanzen transportiert wird, ohne dass diese Materialien ihrerseits Energie produzieren. Die Energiebilanz ist daher negativ; wir sollten das in der heutigen Zeit wirklich nicht tun. Drittens konkurrenzieren solche Anlagen die bestehenden gewerblich-industriellen Anlagen in unfairer Weise.

Solche unmässigen Anlagen wollen wir in der Landwirtschaftszone nicht. Es ist das Mass und nicht der Grundsatz, den wir für nicht richtig halten. Daher präzisieren wir die Fassung des Nationalrates und wollen sogenannte Feldrandkompostieranlagen für zonenkonform erklären.

Wir waren in der Kommission an sich davon ausgegangen, dass es diese normative Aussage nicht brauche, dass Feldrandkompostierungen durch das geltende Recht abgedeckt seien. Wir sind aber dahingehend orientiert worden, dass verschiedene Kantone in dieser Hinsicht sehr restriktiv sind und unter anderem auch Feldrandkompostieranlagen als nicht zonenkonform taxieren. Daher machen wir diese gesetzliche Präzisierung.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission im Sinne eines Kompromisses gegenüber dem Nationalrat zuzustimmen.