David Eugen · Ständerat · 2007-03-07
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Ich möchte auf einen Punkt aufmerksam machen: Steuern sollten nach dem Prinzip der Allgemeinheit und der Gleichbehandlung erhoben werden; das ist ein fundamentales Prinzip der Besteuerung. Deshalb habe ich Probleme mit allen punktuellen Steuervorschriften, mit denen man Steuerausnahmen für den Einzelfall macht, hier konkret für die Überlandwerke. [PAGE 48]
Wenn man den Grundsatz aufstellt, dass jeder Grundstückverkehr, der im öffentlichen Interesse erfolgt, steuerbefreit ist, so kann ich dem zustimmen. Wenn man diesen Grundsatzentscheid gefällt hat, muss man all jene, die diese Voraussetzung erfüllen, gleich behandeln. Problematischer ist es sicher, wenn man folgende Regel aufstellt: "Jeder Grundstückverkehr, den jetzt die Überlandwerke tätigen, ist steuerbefreit." Es muss eine Regel sein, die generell gilt. Soweit ich die Steuerordnung kenne, bin ich im Moment im Zweifel darüber, ob dieser Satz gilt, obwohl Kollege Schweiger gesagt hat, der Satz, wonach jeder Grundstückverkehr, der im öffentlichen Interesse erfolge, steuerbefreit sei, gelte generell. Nach meinen provisorischen Kenntnissen ist dies nicht der Fall, sondern in der Regel werden Handänderungssteuern erhoben. Es gibt jetzt diese Ausnahme, die wir für Umstrukturierungen geschaffen haben. Da stellt sich wieder die Frage der Gleichbehandlung und der Allgemeinheit der Besteuerung. Wir wollen die Regel auf den 1. Januar 2009 in Kraft setzen und möchten, dass sie für die Überlandwerke in einem speziellen Fall geändert wird, und zwar so, dass sie für diese Steuerpflichtigen schon ab dem 1. Januar 2008 gilt. Auch hier müsste man die Regeln meines Erachtens allgemein anwenden und sie nicht für einzelne Steuerpflichtige ändern und sagen, sie sollten den Vorteil schon ab 2008 haben. Ich finde das eine problematische Steuergesetzgebung und würde nur wegen der Frage, ob man die Grundstückverkehrsgeschäfte ein Jahr vorher abschliessen kann, an der fundamentalen Ordnung hier nichts ändern. Nach meiner Meinung ist es den Überlandwerken zuzumuten, ihre Geschäfte ab dem 1. Januar 2009 nach den Regeln des neuen Fusionsrechtes zu tätigen, welche für alle gelten und Steuererleichterungen beinhalten.
Ich rate also davon ab, im Steuerrecht Sondervorschriften zu erlassen.