Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2007-03-07
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-07
Wortprotokoll
Das ist die erste grosse Differenz, die wir zum Nationalrat haben, eine der wichtigsten Differenzen.
Der Nationalrat hält daran fest, dass er in irgendeiner Form eine Marktöffnung auch für kleine gewerbliche Strombezüger erreichen will. Er hält den Ausschluss der Endkunden unter einem Jahresbezug von 100 Megawattstunden vom freien Marktzutritt für ungerecht, für eine nichtgerechtfertigte Ungleichbehandlung der Gewerbetreibenden. Er sucht mit dem vorliegenden Beschluss einen Kompromiss, indem er kommerziellen Endverbrauchern mit einem gemeinsamen Jahresverbrauch von mindestens 100 Megawattstunden erlaubt, sich zum Zwecke der Energiebeschaffung zusammenzuschliessen und damit den freien Marktzugang zu erhalten. Das ist die Figur der sogenannten Bündelkunden.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, an der von uns beschlossenen Fassung festzuhalten und dem Nationalrat nicht zu folgen. Wir geben zu, dass die Argumentation des Nationalrates, die getroffene Regelung führe zu einer [PAGE 44] Ungleichbehandlung der Gewerbetreibenden, durchaus etwas für sich hat. Indessen ist nicht jede Ungleichbehandlung willkürlich; wir sind der festen Überzeugung, dass im Gesetzgebungsbereich die hier vorliegende Ungleichbehandlung haltbar und für eine bestimmte Übergangsfrist sogar notwendig ist.
Zunächst: Die Durchführung der vom Nationalrat vorgeschlagenen Lösung ist nicht unmöglich, aber in der Praxis kompliziert, insbesondere wenn über verschiedene Netzgebiete hinweg gebündelt werden soll. Man kann sich noch vorstellen, innerhalb des gleichen Netzgebietes - in der Stadt Zürich, in der Stadt Brig usw. - zu bündeln; aber vom Bodensee bis zum Genfersee, vom Rheinknie bis an den Ceresio hinunter sollte man das nicht tun. Zudem ist der effektive Vorteil der Marktöffnung für die kleinen Gewerbebetriebe so gering, dass die Differenz zwischen freiem Marktzugang und keinem freien Marktzugang in der Regel kaum entscheidende Wettbewerbsvorteile oder Wettbewerbsnachteile zu erzeugen vermag.
Bei einem Strompreis von 20 Rappen pro Kilowattstunde - ich habe Ihnen das bereits in Flims dargelegt - ergibt sich per saldo am Schluss des Jahres eine Stromrechnung von 20 000 Franken. Wenn wir grosszügig sind und sagen, dass der Netzkostenanteil, der sich nicht verändert, 50 Prozent beträgt, haben wir einen variablen, von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen Preisanteil von 10 000 Franken, um den es hier geht. Wenn wir ganz grosszügig sind und sagen, diese Differenz könne 15 Prozent ausmachen, dann gewinnen wir in dieser Grössenordnung pro Jahr ganze 1500 Franken. Da meine ich, das ist nicht matchentscheidend. Wenn wir nun diese 1500 Franken noch durch 2 oder 3 teilen, dann sieht man, dass man hier auf Grössenordnungen kommt, welche im Frankenbereich pro Tag liegen. Da muss man sagen: Hier lohnt es sich nicht, an dieser Frage die Wettbewerbsfähigkeit des Gewerbes aufzuhängen. Diese Ungleichbehandlung im Frankenbereich ist quantitativ nicht übermässig stossend. Sie ist es auch nicht in zeitlicher Hinsicht. Wir auferlegen den Kleinkunden eine Wartefrist von fünf Jahren. Nach fünf Jahren haben sie die Chance der Marktöffnung, wenn das Referendum nicht ergriffen wird oder wenn es ergriffen wird, die Abstimmung aber verloren wird.
Nur, und das ist entscheidend: Stimmen wir dem Nationalrat zu, dann ist das Referendum jetzt schon sicher, und es wird von jenen durchgezogen, die seinerzeit das EMG zu Fall gebracht haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kreise die Stromliberalisierung noch einmal mit Erfolg zu Fall bringen, ist nicht als gering einzuschätzen. Es ist letzten Endes der referendumspolitische Grund, der uns dazu geführt hat, hier festzuhalten. Zuletzt darf ich noch darauf hinweisen, dass die Mehrheit im Nationalrat auch nicht überwältigend war: Das Stimmenverhältnis betrug gerade 91 zu 86.
Wir beantragen Ihnen, hier festzuhalten.