Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-03-08
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-08
Wortprotokoll
Ich habe mich bereits beim Eintreten zu der in unserer Zuständigkeit liegenden Änderung der Grundstruktur der Armee geäussert. Zu beschliessen haben wir über eine Reduktion der Zahl der Stäbe der höheren taktischen Stufe sowie über eine Reduktion von neun auf acht Brigaden.
Gestatten Sie mir noch eine kurze Bemerkung, was die vom Bundesrat gemäss Artikel 9 der Armeeorganisation festzulegende restliche Struktur der Armee anbelangt. Hierüber habe ich auch die wesentlichsten Änderungen erläutert. Die Kommission - das habe ich Ihnen erklärt, ich möchte es in der Detailberatung aber doch noch kurz streifen - hat das VBS ersucht, Varianten zu prüfen. Im Rahmen dieser Variantendiskussion haben wir zur Kenntnis genommen, dass vorgesehen ist, anstelle von vier Panzerbataillonen nur deren zwei abzubauen, sodass jede Panzerbrigade über drei statt nur über zwei Bataillone verfügt. Und hier muss ich einfach etwas ganz klar feststellen: Dieser etwas weniger grosse Abbauschritt darf jetzt nicht so interpretiert werden, als ob wir den Entwicklungsschritt 2008-2011 in seinen Grundzügen verändern würden. Dieser weniger grosse Abbauschritt ist unter dem Gesichtspunkt der Aufwuchsfähigkeit, aber insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass Raumsicherungsoperationen gegebenenfalls erhebliche mechanisierte Kräfte erfordern, zu unterstützen. Sie müssen an Folgendes denken: Bei Raumsicherungsoperationen - ich gehe jetzt nicht in die Tiefe - müssen Sie je nach Grad der Eskalation der Gewalt auch über mechanisierte Kräfte verfügen.
Wir haben in diesem Zusammenhang, bezüglich dieses Vorschlages des VBS, auch das Stimmungsbild in der Kommission ermittelt, und das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Eine knappe Mehrheit ist der Meinung, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist. Eine erste Minderheit hätte die Reduktion des Abbauschrittes um nur ein Panzerbataillon begrüsst, währenddem eine weitere Minderheit keinerlei Veränderungen wünschte. Das Resultat der Überlegungen der Kommission: Wir, die Mehrheit, sind auch der Meinung, dass das unter dem Gesichtspunkt der personellen Alimentierung und der zusätzlichen Betriebskosten verantwortbar sei.
Ich möchte zum Schluss einfach feststellen, dass es nicht zutrifft, wenn jemand sagt, das sei ein fauler Kompromiss. Ebenso falsch ist es, von einem "Schritt zurück" zu reden bzw. zu behaupten, der Reduitgedanke feiere Auferstehung. Das hat mit einer sachkundigen, objektiven und auch einer neutralen Beurteilung nichts zu tun.
Ich fasse zusammen: Im Zusammenhang mit diesen Strukturen - wie gesagt, zu beschliessen haben wir über Artikel 6; aber das, was bei Artikel 9 in der Kompetenz des [PAGE 92] Bundesrates liegt, spielt natürlich mit - ist wesentlich, dass die mit dem Entwicklungsschritt 2008-2011 beabsichtigte Transformation bzw. Ausrichtung der Armee auf die wahrscheinlichste Bedrohung nicht beeinträchtigt wird.