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Kuprecht Alex · Ständerat · 2007-03-08

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-08

Wortprotokoll

Die Rechtsgrundlage dieser Vorlage über die Änderung der Armeeorganisation bilden zweifellos die Referendumsabstimmung über die "Armee XXI" sowie das entsprechend angepasste Militärgesetz. Das Schweizervolk hat am 18. Mai 2003 mit einem klaren und überwältigenden Entscheid von 76 Prozent Jastimmen diese wichtige Reform über die Ausrichtung unserer Streitkräfte gutgeheissen. Diesen Entscheid gilt es uneingeschränkt, wie sich das gegenüber einem Verdikt des Souveräns gehört, zu akzeptieren.

Bereits in der Botschaft zur "Armee XXI" wurde darauf hingewiesen, dass auch die künftige Armee nicht für immer und ewig in Stein gemeisselt ist, sondern sich auch in Zukunft weiterentwickeln wird und weiterentwickeln muss. Sie hat sich entsprechend nicht nur an den heutigen Konflikten, sondern insbesondere auch an den sicherheitspolitischen Lagen, Gefahren und Risiken der Zukunft zu orientieren. Unsere Armee hat sich also sorgfältig auf militärisch bedingte Gefahren vorzubereiten, die primär nicht nur an der Landesgrenze zu erwarten sind, sondern sich wahrscheinlicher und vermehrt im Sinne der punktuellen und asymmetrischen Konfliktführung und von terroristischen Akten im Inneren unseres Landes ereignen können und die sich unterhalb der eigentlichen Kriegsschwelle befinden.

Es ist für mich jedoch klar, dass für die innere Sicherheit primär polizeiliche Organe die Verantwortung zu tragen haben und die Armee nur subsidiär auf Antrag der zivilen Behörden in den Einsatz zur Sicherung unseres Lebensraums, wichtiger Infrastrukturanlagen und besonderer Objekte gelangen darf. Die Plattform KKJPD/VBS gibt dazu, basierend auf den sieben Kernaussagen zum Einsatz der Armee im Inneren, einen klaren Rahmen. Die Durchhaltefähigkeit der polizeilichen Kräfte spielt dabei eine zentrale Rolle. Insofern muss ein möglicher Auftrag zur Raumsicherung als Kampfauftrag im Sinne der Verteidigung unseres Lebensraums im Inneren betrachtet werden. Der Entwicklungsschritt 2008-2011, basierend auf der bisherigen "Armee XXI" und der ständigen Beurteilung der nationalen und internationalen Lage, was auch ohne einen neuen sicherheitspolitischen Bericht möglich ist, trägt diesem Anspruch Rechnung und stärkt diejenigen Kräfte, die für die Bewältigung der wahrscheinlichsten Einsätze unserer Armee am notwendigsten sind.

Konkret bedeutet dies, dass die Infanterie heute auch sehr mobil und flexibel sein muss, durch zusätzliche vier Bataillone wesentlich verstärkt wird. Zusammen mit den Panzerbataillonen bildet sie die militärisch starke Kampfkraft für den Primärauftrag der Verteidigung und der Raumsicherung ohne spezifische Rollenaufteilung. Die Absicht des Bundesrates - gegenüber der ursprünglichen Grundidee -, die Panzerkräfte nur um zwei Bataillone zu reduzieren, wie dies die SiK empfohlen hat, ist zu begrüssen und trägt zur Stärkung der Sicherheitsarchitektur Verteidigung und Raumsicherung bei. Die damit verbundenen Kosten sind vertret- und verkraftbar.

Die Schaffung von zwei zusätzlichen Katastrophenhilfebataillonen sowie einem Geniebataillon ist zweifellos unbestritten und Folge der Konsequenz aus den Erfahrungen der Überschwemmungsereignisse der jüngsten Vergangenheit. Die "Armee XXI" hat die Gesamtzahl der Armeeangehörigen festgelegt und maximiert. Es liegt deshalb auf der Hand, dass Umlagerungen und Verstärkungen eines Armeeteils, in diesem Fall zugunsten der Infanterie, zulasten derjenigen gehen, deren Waffengattungen unter der Berücksichtigung des am wahrscheinlichsten zu erfüllenden Auftrages am unwahrscheinlichsten zum Einsatz gelangen.

Die vorgesehene Reduktion von Artillerie, Fliegerabwehr und, in abgeschwächter Form, auch der Kampfpanzerverbände ist heute gerechtfertigt, tragbar und akzeptabel. Die notwendigen Fähigkeiten in diesen Truppengattungen bleiben erhalten und sind die Basis für eine Aufwuchsfähigkeit. Das Material der aktiven Einheiten wird richtigerweise laufend kampfwertgesteigert; und die überschüssigen Artillerie- und Fliegerabwehrwaffen sowie die Panzer 87 Leopard werden nicht entsorgt, sondern eingelagert, gewartet und einsatzfähig gehalten. Die Angehörigen der Armeereserven, sofern sie eingesetzt werden müssten, können sofort auf ihnen bekanntes Material zurückgreifen. Das System des Aufwuchses ist im Übrigen nichts Neues, die Schweizer Armee wuchs in früheren Jahren schon auf. Die Luftwaffe unternahm, unter massgeblicher Einflussnahme heutiger Kritiker des Entwicklungsschrittes, schon Ende der Neunzigerjahre mit dem Verzicht auf den Einsatz von wichtigen, aber ausrangierten Waffensystemen ebenfalls Schritte in Richtung Aufwuchs. Wichtig und von zentraler Bedeutung ist jedoch, dass der Bundesrat vorausschauend, jederzeit lagegerecht, [PAGE 82] mit prospektivem Mut frühzeitig mit dem Aufwachsen in personeller, finanzieller und materieller Hinsicht beginnt und die notwendigen Bedarfsansprüche dem Parlament unterbreitet. Das bedingt Weitsicht, Entschlossenheit, Erfahrung und ein nachrichtendienstlich koordiniertes Wissen über die sich anbahnenden Gefahren und Risiken innerhalb und ausserhalb unseres Landes. Eine Koordination all dieser notwendigen Erkenntnisse, wenn möglich zusammengefasst in einem Kompetenzzentrum, wird eine zu überprüfende und notwendige Stossrichtung in die nächste Geländekammer werden müssen.

Mit hoher Fachkompetenz und minutiöser Akribie hat alt Divisionär Paul Müller eine Beurteilung des Entwicklungsschrittes vorgenommen. Die hilfreiche und für einen Laien übersichtliche Darstellung der "ordre de bataille" war für mich eine wichtige Grundlage für die in der Kommission gründlich und sorgfältig geführte Diskussion und für die zahlreichen zusätzlichen Abklärungen. Allerdings gehen einige der visuellen Modelle unter der Rubrik "wünschenswert" hinter die Volksabstimmung zur "Armee XXI" zurück und würden wohl eines neuen Entscheides des Volkes bedürfen. Dies würde, angesichts der finanziellen Situation unseres Landes, der Gefährdungslage in Europa und eines nicht wahrscheinlichen Angriffs mit Panzern auf unser Land, kaum verstanden; und eine Abstimmung wäre auch kaum zu gewinnen.

Dennoch hat die Kommission den primären Vorschlag des Modells A aufgenommen und Teile davon dem Bundesrat zur Integration in den Entwicklungsschritt 2008-2011 empfohlen. Dabei stand klar das politisch Machbare im Vordergrund. Eine Auftragskompetenz besteht für das Parlament ja nur bei der Festsetzung der Brigaden, nicht aber bei der Bestückung mit den notwendigen Truppenkörpern innerhalb dieser Brigaden. Diese steht gemäss heutiger Rechtsgrundlage zur Armeeorganisation im Kompetenzbereich des Bundesrates, was durchaus wieder zu überdenken wäre.

Die heutige Änderung ist aber meines Erachtens in ihrer Stossrichtung ein dringend notwendiger Schritt zur Mehrheitsfähigkeit dieser Vorlage im Parlament. Wir haben diesbezüglich ein wichtiges Zeichen zugunsten der aktiven Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere zu setzen. Nicht zuletzt auch aus diesem Grund hat sich die Schweizerische Offiziersgesellschaft mit Schreiben vom 5. März 2007 der Haltung unserer Kommission angeschlossen. Ein Scherbenhaufen ist zu vermeiden und würde unserer Armee noch mehr schaden, als dies bis jetzt schon der Fall war; vom Verlust an politischer Glaubwürdigkeit ist ganz zu schweigen.

Dieser Entwicklungsschritt 2008-2011 ist keine neue Armeereform, wie es diejenige zur "Armee XXI" war und wie in der öffentlichen Diskussion teilweise suggeriert wird. Die Auswirkung auf die Verteidigungsfähigkeit ist nicht derart, dass der Verfassungsauftrag nicht mehr erfüllt werden könnte oder dass sie diesem gar entgegenstehen würde. Dies hält auch ein Gutachten, das schon mehrmals erwähnt wurde, eindeutig fest. Der Entwicklungsschritt steigert aber eindeutig die Kampfkraft der Infanterie und der Führungsunterstützung zusammen mit den bereits bewilligten und künftig noch zu bewilligenden Rüstungsgütern erheblich. Die Modularität im Sinne der "Armee XXI" und der flexiblen Einsatzfähigkeit bleibt gewahrt. Der Entwicklungsschritt geht meiner Auffassung nach in die richtige Richtung und wird wohl nicht der letzte Schritt hinsichtlich einer sich weiterentwickelnden Armee der Zukunft sein.

Das für mich künftig wesentlichere Problem wird aber die demografische Entwicklung bezüglich unserer künftigen Rekrutierungspflichtigen sein. Aushebungsjahrgänge des Jahres 2025 sind schon heute geboren und lassen sich schon heute ermitteln. Denn wenn die notwendige Manpower oder die personellen Ressourcen fehlen oder nicht rekrutiert werden können, lassen sich auch die schönsten Grafiken und militärischen Formationsbilder nur noch auf dem Papier farbig darstellen. Mit bloss virtuellen Kampfaufstellungen lässt sich weder eine schlagfähige Raumsicherung noch eine kampfstarke Landesverteidigung an der Grenze bewerkstelligen. Eine Steigerung der Rekrutierungsquote und eine den Fähigkeiten entsprechende Einteilung werden unabdingbar werden.

Ich bitte Sie deshalb, auf diese wichtige Vorlage einzutreten und der Änderung der Armeeorganisation zuzustimmen.