Lombardi Filippo · Ständerat · 2007-03-08
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-08
Wortprotokoll
Diese Motion wurde schon zweimal traktandiert und verschoben. Ich hoffe, dass wir sie jetzt noch rechtzeitig behandeln können und dass die Aufmerksamkeit der Ratsmitglieder nicht beeinträchtigt wird durch die Verschiebungen und den jetzigen Zeitpunkt.
De quoi s'agit-il? Es geht um die Besteuerung des in der Schweiz wohnhaften Flugpersonals deutscher Fluggesellschaften. Gemäss Schätzungen sind dies 100 bis 200 Personen. Dieses Personal war bis Ende letzten Jahres in Deutschland lediglich prozentual den Flugstunden über deutschem Gebiet entsprechend steuerpflichtig, für den Rest war es in der Schweiz steuerpflichtig. Zur Konkretisierung dieser Frage bezüglich interkontinentalen Flugpersonals: Das heisst z. B., dass ungefähr 15 Prozent des Einkommens in Deutschland und 85 Prozent in der Schweiz versteuert werden.
Im Zuge der Revision des Einkommenssteuergesetzes hat Deutschland jetzt unilateral beschlossen, diese Personen ab 1. Juni 2007 zu 100 Prozent am Sitz der tatsächlichen Geschäftsleitung der Fluggesellschaft zu besteuern, das heisst also zu 100 Prozent in Deutschland. Die Folgen dieser Entscheidung sind gravierend. Es gibt gewichtige Steuerausfälle für die Schweiz und für die Kantone, es geht um mehrere Millionen Franken jährlich. Besonders trifft dies einerseits die Kantone, in denen diese Leute die Infrastrukturen mit ihren Familien benutzen. Andererseits gibt es eine erhebliche Verschlechterung der Situation der betroffenen Personen: Sie müssen jetzt in Deutschland bis zu dreimal mehr Steuern bezahlen; insgesamt müssen sie deswegen bis zu 50 Prozent ihres Einkommens als Steuern abliefern. Diese Änderung betrifft sie nicht nur wegen des Steuersatzes, sondern auch wegen ihres Status in Deutschland. In Deutschland werden sie zum Maximaltarif besteuert, also als Single, ohne Kinderabzüge, ohne Abzüge für Hypothekarzinsen und ohne die Abzüge, die wir in der Schweiz kennen.
Dies bedeutet eine erhebliche Verschlechterung ihrer Situation. Das bedeutet auch eine deutliche Diskriminierung dieser Personen gegenüber den deutschen Grenzgängern, die durchschnittlich 4,5 Prozent Quellensteuer bezahlen, und gegenüber deutschem Flugpersonal, das für schweizerische Gesellschaften arbeitet und im Durchschnitt 8 Prozent Quellensteuer entrichtet. Die Motion ist deswegen völlig gerechtfertigt, und ich ersuche Sie, sie anzunehmen.
Der Bundesrat lehnt die Motion mit einer meines Erachtens schwachen Begründung ab: Eigentlich will er nicht mit Deutschland neu verhandeln, weil das Doppelbesteuerungsabkommen erst seit einigen Jahren in Kraft ist. Das ist für mich eine inakzeptable Begründung. Wir erhalten dauernd neue Forderungen aus allen Nachbarstaaten - ohne von Brüssel zu sprechen -; warum sollten wir nicht auch unsere Anliegen deponieren und eine Verhandlung verlangen? Es geht hier um eine sehr verständliche, deutliche Frage der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung von Bürgern beider Staaten.
Eine letzte Bemerkung: Ich habe gesagt, dass wir von heute hundert bis zweihundert Personen sprechen. Aber es besteht ein grosses Risiko, dass es einmal Tausende von Personen betrifft, wenn infolge der Eingliederung der Swiss in die Lufthansa die Geschäftsleitungen gewisser Sparten der Swiss nach Deutschland verlegt würden oder wenn die Piloten beispielsweise in eine andere Gesellschaft integriert werden müssten - das würde sofort Tausende von Personen betreffen. Ich glaube also, dass man die Frage nicht unterschätzen darf. Es wäre gut, wenn sich der Bundesrat diese zu Herzen nehmen und die Neuverhandlungen eröffnen würde.