Leuthard Doris · Bundesrat · 2007-03-12
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2007-03-12
Wortprotokoll
Frau Fetz hat sicher ein sensibles Thema aufgeworfen, das uns immer wieder beschäftigt. Wir haben nach wie vor zahlreiche Gesuche für Kriegsmaterialexporte, und die Zahl, die wir ablehnen, zeigt eigentlich bereits, dass wir nicht unsensibel damit umgehen. Es ist aber ein Spannungsfeld; einerseits sind da die wirtschaftlichen Interessen von Schweizer Unternehmen, anderseits müssen wir jeweils auch die Menschenrechtssituation beurteilen, und zwar zum Zeitpunkt der Gesuchstellung. Wir können natürlich auch nicht immer einbeziehen, was in der Zukunft sein könnte und was in der Vergangenheit war.
Die Grundlage bildet ja das Kriegsmaterialgesetz mit der entsprechenden Verordnung. Dort ist gerade in Bezug auf die Menschenrechtssituation eingehend beschrieben, was die Eckwerte sind, aber das lässt natürlich ein Ermessen zu. Wir berücksichtigen deshalb bei diesen Gesuchen ergänzend auch den EU-Waffenkodex. Der EU-Waffenkodex ist, wie die Schweizer Regulierung, sehr restriktiv, aber Sie haben aus den Zahlen gesehen, dass die EU bei der Beurteilung dieser Gesuche weit weniger restriktiv ist als die Schweiz. Wir sind gerade auch als Depositarstaat der Menschenrechte hier weit zurückhaltender. Deshalb glaube ich, dass man gerade bei Indien fairerweise auch anerkennen muss, dass im Bereich des Kaschmir-Konfliktes erhebliche Fortschritte gemacht worden sind, dass im vergangenen Jahr eine Bereinigung mit Pakistan angelaufen ist, dass die Situation im Moment entspannt ist; nicht geklärt, aber doch recht entspannt. Deshalb glaube ich, man kann bei der Menschenrechtssituation dort mit Sicherheit noch einiges verbessern, aber systematische oder grobe Verletzungen von Menschenrechten vorzuwerfen, das wäre fehl am Platz.
Diese Einschätzung hat schlussendlich dazu geführt, dass der Bundesrat dieses Gesuch bewilligt hat, zumal die 140 Sturmgewehre, um die es ja ging, nicht an Indien, sondern via Österreich geliefert wurden. Österreich hatte primär die Einhaltung der Menschenrechte zu prüfen, hat dies als nicht heikel eingeschätzt und somit eigentlich die Rechtsgrundlage für uns geliefert.
Noch zu Deutschland: Deutschland hat im Jahr 2005 Bewilligungen für Rüstungsausfuhren im Unfang von 50,9 Millionen Euro ausgesprochen. Was davon auch tatsächlich ausgeführt wurde, kann ich nicht sagen, aber die staatlichen Bewilligungen waren doch namhaft. Zwischen Deutschland und Indien hat sich auch insofern eine Annäherung abgezeichnet, als der Bundeswirtschaftsminister mit Vertretern der Rüstungsindustrie Indiens im September 2006 zusammengekommen ist und man ein Rahmenabkommen zur bilateralen Verteidigungszusammenarbeit mit entsprechender Zusammenarbeit mit der Rüstungsindustrie beschlossen hat. Auch das ist also eine Einschätzung, die wir nicht einfach beiseitelegen können.
Betreffend die Nuklearmächte ein Hinweis: Es ist so, dass Indien den Kernwaffen-Sperrvertrag nicht unterzeichnet und ratifiziert hat. Das ist aber nicht per se eine Verletzung von Völkerrecht, sondern das ist ein autonomer Entscheid, den wir zu respektieren haben, der bedauerlich ist, aber der wohl in absehbarer Zeit auch nicht geändert werden wird. Auch diese Situation fliesst in die Überlegungen des Seco mit ein. Zudem sind das immer Entscheide, bei denen drei Departemente in die Arbeiten involviert sind. Wir werden sicher versuchen, auch inskünftig so sensibel wie nötig, aber auch so offen wie möglich zu entscheiden.
Herr Frick hat zu Recht auf Folgendes hingewiesen: Wenn man diese Gesuche völlig restriktiv beurteilen würde, dann gäbe es in der Schweiz keine Rüstungsindustrie mehr. Das wäre sicher auch nicht im Interesse des Standortes Schweiz; sondern es gilt, hier ein vernünftiges Mass an Aufrechterhaltung der berechtigten Interessen auch dieses Wirtschaftszweiges zu finden, gleichzeitig mit unserer Sensibilität für Menschenrechtsverletzungen.